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Referendariat

Meine Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung

By 8. Januar 2019Oktober 12th, 2023No Comments
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Meine Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung

Tipps und Erfahrungen aus Sicht eines Referendars

Du kennst zwar auch den 3. oder 4. Meinungsstreit zum Erlaubnistatbestandsirrtum oder aber die Abgrenzungsproblematik zum Raub/räuberischer Erpressung? Weißt aber überhaupt nicht, wie man einen Zeugen in Strafsachen befragen soll?

Dann ist dieser Beitrag genau richtig für dich. Denn auch ich wurde im Referendariat ins kalte Wasser geschmissen. Was soll ich den Zeugen fragen? Wann soll ich ihn fragen und vor allem wie? Zu all diesen Punkten bekam ich keine Antwort. Weder im Internet, noch in Büchern. „Verteidigungsstrategien oder Vernehmungstechniken bei Zeugen“. Das waren allesamt Buchtitel, die schon für Praktiker und Rechtsanwälte konzipiert waren. Für Referendare vor dem Strafrichter waren diese m.E. zu umfangreich und daher nicht geeignet. Daher will ich dir ein paar kleine und wesentliche Tipps mitgeben, die ich aus Erfahrungen während der Pflicht- und Wahlstation schöpfen konnte.

Tipp 1: Gegenhalten!

Für viele Referendare scheint es immer noch ein Graus, selbstbewusst und frei vor Publikum zu reden. Das Referendariat bietet gerade bei der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Ihr dürft eigeständig und in Eigenverantwortung die Anklage vertreten. Keiner erwartet ein perfektes Plädoyer oder eine grandiose Zeugenvernehmung. Ich kann euch da die Angst ganz bewusst nehmen. Der Angeklagte wird meist mehr Angst haben als ihr. Manchmal steht diesem auch ein erfahrener Strafverteidiger bei. Auch dieser erkennt, aufgrund seiner Erfahrung, relativ schnell, ob ein Staatsanwalt die Anklage vertritt oder ein Referendar. Meistens erkennt man letzteren wohl daran, dass er zahlreiche Kommentare und einen Taschenrechner auf dem Tisch liegen hat

Wichtig ist es hier m.E.n. sich von keinem Verteidiger niedermachen zu lassen. Seid selbstbewusst und haltet schön dagegen. Ihr sitzt nicht umsonst dort. Denn mit der Qualifizierung durch das erste Staatsexamen habt ihr bereits gezeigt, dass ihr das Zeug habt, dort die Anklage selbstbewusst zu vertreten. Überdies wird beim Strafrichter ohnehin kein Strafrecht am Reck erwartet. Meistens geht es um kleinere Delikte, wie Diebstähle oder einfache Körperverletzungen. Sollte also ein Verteidiger vehement eine Einstellung fordern, so vertretet selbstbewusst euren Standpunkt, wenn ihr eine Einstellung nicht vertreten könnt, denn ohne eure Zustimmung geht da gar nichts. Sollte dann doch nochmal ein rechtliches Problem auftreten, schaut einfach in euren Kommentar.

In meiner letzten Sitzung waren sowohl der Verteidiger als auch der Richter der Auffassung, dass einer Zeugin, die sich nach dem islamischen Recht verlobt hat, ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO analog zusteht. Nach meinem Widerspruch machte sich der Vorsitzende die Mühe und suchte bei „juris“ nach BGH-Entscheidungen. Siehe da: es besteht tatsächlich kein Zeugnisverweigerungsrecht (wen es interessiert: BGH Urt. v. 10.10.2017 – 5 StR 379/17). Das Gegenhalten hat sich gelohnt.

Tipp 2: Haltet euch an den Richter

Mir war es immer eine große Hilfe, wenn bereits der Vorsitzende bestimmte Fragen an die Zeugen stellte, sodass ich manchmal dort ansetzen konnte. Wann ihr genau dran seid, wird euch ohnehin von dem Vorsitzenden vorgegeben. Die Regel lautet: Erst befragt der Richter, dann die Staatsanwaltschaft und schlussendlich der Verteidiger oder der Angeklagte.

Da ihr häufig bei erfahrenen Strafrichtern sitzen werdet, verbleibt meistens nicht allzu viel an Fragen, da der Richter im besten Falle alles gefragt hat, was für die Sachverhaltsaufklärung dienlich war. Allerdings könnt ihr ruhig auch noch einmal nachfragen, wenn ihr etwas nicht verstanden habt. Denn euer Nachteil ist: Anders als der Richter oder Verteidiger, habt ihr keine umfangreiche Akte, sondern nur eine Handakte, die außer der Anklageschrift und des Bundeszentralregisterauszugs nicht viel beinhaltet. Fragen, die einen meist weiterbringen, sind etwa solche, die den Tatbestand selbst betreffen.

Beispiel: Es geht um einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall. Der Angeklagte soll eine verschlossene Kasse gestohlen haben, nachdem diese sich nicht öffnen ließ. Den Zeugen kann man jetzt fragen (sofern noch nicht geschehen), ob er sehen konnte, dass die Kasse offen oder besonders gesichert war.

Geht es um mögliche Motive, so kann man die Zeugen auch zur persönlichen Beziehung zum Angeklagten befragen. Auch hier ergeben sich manchmal Anhaltspunkte für die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.

Tipp 3: Lasst euch nicht abspeisen

Viele Zeugen können sich verständlicherweise nach langer Zeit nicht mehr genau an bestimmte Dinge erinnern. Meine Erfahrung zeigt aber auch, dass sich viele nicht erinnern wollen. Hier war es immer hilfreich, die Zeugen nochmals an ihre Wahrheitspflicht zu erinnern und welche Folgen eine (auch fahrlässige) Falschaussage haben kann. Seid da selbstbewusst! Auch sei an dieser Stelle erwähnenswert, dass die Staatsanwaltschaft zwar die „objektivste Behörde der Welt ist“, allerdings ist sie, anders als der Richter, nicht zur völligen Neutralität verpflichtet. Solange ihr im Rahmen des respektvollen Umgangs bleibt, dürft ihr auch mal etwas harscher im Ton sein. Euch kann nichts Schlimmes passieren, solange ihr sachlich bleibt. Habt ihr das Gefühl, dass der Zeuge lügt, bis sich die Balken biegen, dann bittet die Protokollkraft, die Aussage wortgetreu zu protokollieren. So kam es schon einmal vor, dass ich ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen eine Zeugin eingeleitet habe.

Tipp 4: Fallt niemandem ins Wort

Als letzten wichtigen Tipp kann ich euch mitgeben, dass ihr (bei allem Selbstbewusstsein) niemals jemanden unterbrechen solltet. Wenn der Vorsitzende gerade einen Zeugen befragt, dann wartet ab, bis er euch das Wort erteilt („Haben Sie noch Fragen, Herr Staatsanwalt?“). Auch wenn der Verteidiger gerade den Zeugen befragt, wartet lieber ab, bis er fertig ist, bevor ihr eure Bedenken mitteilt. Es wirkt unhöflich, wenn man ständig dem Verteidiger ins Wort fällt. Einzige Ausnahme: Der Verteidiger versucht durch Suggestivfragen, die schon zigmal besprochen wurden, auf den Zeugen einzuwirken. Ein freundlicher Hinweis, dass diese Frage bereits geklärt wurde, kann hier ruhig erfolgen. Dies wird aber höchst selten passieren, sodass ich hier im Zweifel zurückhaltender wäre.

Fazit

Mit ein paar wesentlichen Grundregeln wird auch die Zeugenvernehmung gut funktionieren. Je mehr Sitzungen ihr hinter euch bringt, desto routinierter und erfahrener werdet ihr. Jede Hauptverhandlung ist anders. Wenn ihr eure Handakten gut vorbereitet, könnt ihr selbstbewusst da dran gehen. Vielleicht verbleibt euch irgendwann dann auch die ein oder andere lustige Anekdote, die ihr mit euren Freunden am Wochenende teilen könnt.

In diesem Sinne viel Spaß in euren Sitzungen!

 

-Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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