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Referendariat

Die zweite Zeugenvernehmung in der Zivilstation

By 2. Oktober 2017März 15th, 2022No Comments
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Die zweite Zeugenvernehmung in der Zivilstation

In meinem letzten Monat schlug mir mein Einzelausbilder vor, noch eine Zeugenvernehmung in der Zivilstation durchzuführen. Ich war zunächst sehr verwundert, dass man mir nochmal die Möglichkeit geben wollte mich zu „blamieren“. Entweder war die erste Zeugenvernehmung so schlecht, dass man mir die Möglichkeit zur Notenverbesserung einräumen wollte oder ich war gut, sodass man mir noch eine weitere zutraute.
Naja… es hilft ja nicht sich den Kopf darüber zu zerbrechen. Also ran an die Vorbereitung!

Die Vorbereitung

Die Akte erhielt ich für ca. 3 Stunden zum Lesen. Es handelte sich um einen Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem langen Lastwagen. Der Kläger verlangte vom Fahrer des Lastwagens und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatz für die entstandenen Schäden an seinem Pkw.
Das Beweisthema zur Verhandlung hatte das Unfallgeschehen zum Gegenstand.
Die Zeugin, die ich vernehmen durfte, war zugleich die Fahrerin des Pkw. Im Grunde genommen handelte es sich bei der Zeugin um die „Klägerin“. Die Klägerseite setzte allerdings den Sohn der Zeugin als Kläger ein, damit die Mutter als Zeugin aussagen konnte, was ein beliebter prozessualer Kniff bei Verkehrsunfallverfahren ist.

Zur Vorbereitung auf die Zeugenvernehmung habe ich mir eine DIN A4 Seite mit den Standardsätzen und mit dem groben Verlauf einer Zeugenvernehmung vorbereitet. Auf einem weiteren DIN-A4 Blatt habe ich mir ein paar Fragen aufgeschrieben, die ich der Zeugin unbedingt stellen wollte. Mit meinem Einzelausbilder wurden diese Fragen dann kurz vor der Verhandlung besprochen.

Um die Unfallsituation vor meinem inneren Auge zu verbildlichen, fuhr ich die Unfallstelle einen Tag vor der Verhandlung selbst nochmal entlang. Zudem druckte ich über Google Maps ein Foto von der Unfallstelle aus, um es auch für die Verhandlung zu verwenden.
Am Verhandlungstag selbst blieb mir, aufgrund der vielen Verhandlungstermine, keine Zeit nochmal mit dem Diktiergerät zu üben. Aber meine ersten Erfahrungen im Umgang mit diesem Hilfsmittel hatte ich ja bereits gesammelt.

Die Verhandlung

Dann ging es endlich los. Der Richter eröffnete die Verhandlung. Die Zeugin verließ bei Verhandlungsbeginn den Saal. Der Beklagte (Fahrer des Lastwagens) wurde zunächst über das Unfallgeschehen angehört. Auf meinem ausgedruckten Google Maps Foto des Unfallorts sollte der Beklagte einzeichnen, wo genau sich der Zusammenstoß ereignete.

Danach wurde die Zeugin hereingerufen. Mein Richter belehrte die Zeugin, aber eigentlich sollte ich das doch machen! War mein Richter nun doch der Meinung, dass die Zeugenvernehmung zu schwer für mich sei? In meinem Gesicht war in diesem Moment vermutlich ein großes Fragezeichen zu sehen. Aber als er mit der Befragung anfangen wollte, wandte er sich doch entschuldigend zu mir: „Oh nein, jetzt habe ich ganz vergessen, dass Sie die Vernehmung machen! Entschuldigung!“. Er protokollierte, dass die Sitzungsleitung nun an die Rechtsreferendarin abgegeben werde und überreichte mir das Diktiergerät.

Ich befragte die Zeugin zunächst allgemein über das Unfallgeschehen. Die Zeugin sprach sehr schnell und hatte einen schwer zu verstehenden osteuropäischen Akzent. Ohje…um hinterherzukommen blieb mir nichts anderes übrig, als die Zeugin darum zu bitten kurz zu warten, bis ich das Erzählte protokollierte. Im Verlauf der Vernehmung musste ich sie leider zwei oder drei Mal erneut unterbrechen. Ich war nervös, aber im Gegensatz zur ersten Vernehmung, fühlte ich mich viel sicherer. Es gelang mir nun auch viel besser Notizen zu den Erzählungen der Zeugin zu machen und diese dann anschließend zu protokollieren. Während die Zeugin ihre Ausführungen tätigte, konzentrierte ich mich nur darauf, diese so präzise wie möglich durch ein paar Stichpunkte zu notieren. Die Zeugin guckte ich nur an, wenn ich ihr eine Frage stellte und das Erzählte protokollierte. Durch ein kurzes Nicken bestätigte mir die Zeugin, dass sie mit der Protokollierung einverstanden war. Zudem ließ ich die Zeugin die unfallbeteiligten Fahrzeuge auf dem Google Maps Ausdruck einzeichnen.

Nur einen ständigen Fehler konnte ich nicht vermeiden: Bei der Protokollierung versprach ich mich ständig und nannte die Zeugin ein paar Mal „die Klägerin“.

Nachdem ich meine Befragung beendete, fragte ich die Parteienvertreter, ob sie noch Fragen an die Zeugin hätten. Beide verneinten dies. Danach habe ich die Sitzungsleitung wieder an meinen Richter übertragen. Die Verhandlung dauerte insgesamt um die 40 Minuten.

Fazit

Diese Zeugenvernehmung hat wirklich sehr viel Spaß gemacht. Ich hatte meine Nervosität vollkommen unter Kontrolle. Es wirkte alles selbstsicherer und flüssiger als beim ersten Mal und ich traute mich auch die Zeugin zu unterbrechen. Das war für mich sehr wichtig, da ich ansonsten den Anschluss an ihre Ausführungen verloren hätte.

Bei der anschließenden Besprechung mit meinem Richter wurde ich für das Unterbrechen sogar gelobt. Er hat zugegeben, dass er da nicht anders verfahren hätte. Auch bewertete er es positiv, dass ich ruhig und professionell war. Bei meiner ersten Zeugenvernehmung erhielt ich 12 Punkte. Bei der zweiten Zeugenvernehmung konnte ich mich auf 13 Punkte steigern. Ein durchaus zufriedenstellendes Ergebnis!

Bis bald!
Eure Mona

 

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Beitragsautor:

Mona

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Mona berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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