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Referendariat

Mein erster Sitzungsdienst mit meiner Staatsanwältin

By 24. Mai 2018Oktober 18th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht_Strafstation_FB

Mein erster Sitzungsdienst mit meiner Staatsanwältin

Ich hatte bereits in meiner Einführungswoche der Strafrechtsstation ein Treffen mit meiner Einzelausbilderin, um unter anderem die ersten organisatorischen Fragen zu klären. Im Rahmen dessen teilte sie mir mit, dass sie es mir überlasse, wie oft ich mit ihr in die Verhandlung zum Sitzungsdienst mitkommen möchte – eine Pflicht bestehe von ihrer Seite jedenfalls nicht. Sie bot mir allerdings an, dass, sollte ich mich dafür entscheiden, sie öfters begleiten zu wollen, ich unter ihrer Supervision die Anklage vertreten und das Plädoyer halten dürfe – eine großartige Vorbereitung auf die pflichtmäßige Sitzungsvertretung, die ich schließlich ohne „Sicherheitsnetz“ bestreiten muss.

Staatsanwaltschaft ist nicht gleich Staatsanwaltschaft

Nüchtern betrachtet verwundert es sicherlich niemanden, dass es auch bei der Staatsanwaltschaft länderspezifische Unterschiede gibt. So gibt es beispielsweise kein bundeseinheitliches „Rubrum“ bei der Anklageschrift, wohingegen der sich dem anschließende Aufbau (Abstraktum, Konkretum, Paragrafenkette, Beweismittel, Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen und Anträge) im Wesentlichen bundeseinheitlich ist. Daneben bin ich es von meinem Ehrenamt im Haus des Jugendrechts in Mainz nicht gewohnt, dass die Staatsanwälte ihre eigenen Anklagen grundsätzlich nicht selbst vertreten. Ziel dieses Systems ist eine Qualitätssicherung, da so ein zweiter – unter Umständen auch dezernatsfremder – Staatsanwalt einen Blick auf die Arbeit des aktenführenden Dezernenten wirft. Dies birgt allerdings auch den Nachteil, dass ein in den Fall weniger involvierter Staatsanwalt die Sitzungsvertretung übernimmt, dieser insgesamt also weniger Kenntnisse von Umständen, Zeugen etc. hat.

Die hässlichen Seiten der Praxis

Die strafrechtlichen Fälle, die an den Universitäten an der Tagesordnung sind, sind in aller Regel weniger bedrückend als in der Praxis, insbesondere da sie vergleichsweise recht detailarm sind und der Bearbeiter eine natürliche Distanz zum (fiktiven) Opfer und Täter hat. In der Praxis ist dies freilich anders, wie ein Blick auf das Abstraktum der Anklageschrift, die meine Einzelausbilderin als Staatsanwältin zu vertreten hatte, zeigt:

„…wird angeklagt, … eine andere Person mit Gewalt genötigt zu haben, sexuelle Handlungen an sich zu dulden, wobei er mit dem Opfer den Beischlaf vollzog und ähnliche sexuelle Handlungen vorgenommen hat, die das Opfer besonders erniedrigten, da sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren.“

Wenn die verwendete Vernehmungstechnik nicht zum gewünschten Ziel führt…

In unserer Hauptverhandlung verwendete der Verteidiger eine durchaus geeignete Vernehmungstechnik zur Wahrheitsfindung, nämlich das sog. Springen: Hierbei wird beispielsweise zunächst eine Frage zu einem Verhalten oder Umstand nach der Tat gestellt. Ist diese beantwortet, folgt eine Frage zu einem Verhalten oder Umstand vor der Tat, dann eine Frage zu einem Verhalten oder Umstand während der Tat. Die bei den Fragen angeknüpften Zeitpunkte befinden sich also ein einem ständigen Wechsel, sie „springen“ also quasi. Dabei können auch die gleichen Fragen mehrfach gestellt werden, soweit sie in einer anderen Gewandung einherkommen. Der Grund hierfür ist simpel: Derjenige, der sich eine Aussage zuvor ausgedacht hat, kann seine „Geschichte“ in aller Regel nur linear erzählen. Bei zeitlichen Sprüngen entlarvt sich der Falschaussager also leicht, da es gerade an dieser Linearität fehlt. Die Folge hiervon sind widersprüchliche Aussagen, ein Stocken, immer die gleiche Wortwahl etc.

In unserem Fall haben die Geschädigte und die Zeugen jedenfalls einen sehr glaubwürdigen Eindruck gemacht. Nicht nur konnten sie den Sachverhalt trotz Sprung-Technik widerspruchsfrei wiedergeben, sondern sie haben auch etwaige Wissenslücken eingeräumt. Sie haben mithin den „Test“ des Strafverteidigers bestanden – sicherlich zuungunsten des Angeklagten. Eine Entscheidung des Gerichts steht jedoch noch aus.

Fazit

 Ich bin für gewöhnlich zwar nicht der Lerntyp, der mit bloßem Zuschauen lernt, aber dieser Sitzungsdienst war mit Blick auf die Vernehmungstechnik des Springens doch sehr lehrreich. Diese Vernehmungstechnik gedenke ich bei meinen eigenen Sitzungsvertretungen auszuprobieren, um sie später im beruflichen Alltag optimiert einsetzen zu können. Wie ich mich dahingehend schlagen werde, erfahrt ihr zur gegebenen Zeit.

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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