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Assessor Juris – Der Leitfaden für deine juristische Ausbildung und den Karrierestart (Ausgabe 6, 1/2024)

By 6. Juni 2024No Comments

Dein Leitfaden für die juristische Ausbildung und den Karrierestart ist nun endlich erhältlich!

Wir freuen uns, dir die bereits sechste Ausgabe unseres Digitalmagazins ASSESSOR Juris – Der Leitfaden für deine juristische Ausbildung und den Karrierestart (1/2024) präsentieren zu können.

ASSESSOR Juris verbindet das Beste von JurCase und ist damit der ultimative Leitfaden zum juristischen Vorbereitungsdienst und dem Karrierestart. Dieses Magazin ist nicht nur für Rechtsreferendar:innen relevant, sondern auch für Karriereeinsteiger:innen und Jurastudierende im fortgeschrittenen Studium (vor allem, wenn diese kurz vor deren Examensprüfungen stehen).

Unser Ziel ist die Förderung junger Jurist:innen in jeder Stage der juristischen Ausbildung. Deshalb ist dieses Magazin auch so konzipiert, dass es für dich mindestens zwei Jahre relevant bleibt.

ASSESSOR Juris erscheint als Digitalmagazin im PDF-Format und ist natürlich kostenlos als Download erhältlich!

Hier mehr erfahren!

Das erwartet dich in Assessor Juris (Ausgabe 6, 1/2024)

Unsere Rubriken #Referendariat, #Gewusst, #Examensrelevant und #Karrierestart unterstützen dich von der Bewerbung zum Referendariat über deine Examensvorbereitung bis hin zu deinem gelungenen Karrierebeginn.

#Referendariat

In dieser Rubrik erhältst du wertvolle Einblicke rund um den juristischen Vorbereitungsdienst. Dazu bedienen wir uns vor allem bei unseren etablierten und informativen Erfahrungsberichten zu verschiedenen Themen in den einzelnen Stationen. Es ist unser Ziel, dass du aus den Erfahrungen anderer lernst.

1) Die Zivilrechtsstation: Beweisaufnahme und die Herausforderung des Diktiergeräts
In der vergangenen Ausgabe haben wir dir mit dem Leitfaden Beweisaufnahme die ersten Einblicke in die zivilgerichtliche Beweisaufnahme gegeben. Trotz dieser Übersicht ist vielen Referendar:innen sicherlich nicht bewusst, dass ein scheinbar unscheinbares Gerät, das Diktiergerät, zu einem ihrer größten Gegner werden kann. Damit dies jedoch gerade nicht passiert, gibt dir zunächst unsere Redakteurin Jannina einige Einblicke WIE dieses Gerät funktioniert und WAS man damit überhaupt diktieren soll. Fauxpas mit dem Diktiergerät sind definitiv kein Einzelfall, wie auch unsere Redakteur:innen Mona und Sebastian berichten.

2) Die Strafrechtsstation: Der staatsanwaltliche Sitzungsdienst
Die Einzelausbildung im Rahmen der Strafrechtsstation findet im Normalfall bei der Staatsanwaltschaft statt. Dies hat zur Folge, dass die meisten Referendar:innen mindestens einmal einen staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst wahrnehmen müssen. Dies bedeutet, dass mit Robe bewaffnet die Seite der Staatsanwaltschaft eingenommen wird, von Verlesung der Anklage bis hin zum Schlussplädoyer. Damit dieser Abschnitt der Ausbildung nicht zu einem furchtbaren Gegner, wie das Diktiergerät in der zivilgerichtlichen Beweisaufnahme, wird, stellt dir unser Redakteur Sinan in diesem Beitrag zunächst den Gang einer Hauptverhandlung dar und gibt sodann wesentliche Tipps und Tricks zur Vorbereitung auf den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst.

3) Die Verwaltungsstation: Die Stadtverwaltung und das Polizeipräsidium als Einzelausbildungsstellen
Die Verwaltungsstation ist regelmäßig die erste Station, in der es den Referendar:innen selbst überlassen ist, zu entscheiden, wo die Einzelausbildung absolviert werden soll. In diesem Beitrag gibt zunächst unsere Redakteurin Jannina Einblicke in die verschiedenen Einzelausbildungsmöglichkeiten, bevor sie sich ihrer Einzelausbildung bei der Stadtverwaltung widmet. Im Anschluss teilt unsere Redakteurin Lara ihre Erfahrungen von ihrer Einzelbildung bei der Stadtverwaltung, konkret beim berufsmäßigen Stadtrat, mit. Schließlich gibt dir unser Redakteur Sinan Einblicke in seine Einzelausbildung beim Polizeipräsidium.

4) Die Anwaltsstation: Der Einführungslehrgang
In den vergangenen Ausgaben von ASSESSOR Juris haben wir nach und nach über die Einführungsveranstaltungen in den jeweiligen Stationen berichtet. Deshalb darf ein Beitrag zum Einführungslehrgang in die Anwaltsstation nicht fehlen. Inwieweit die Ausgestaltung des Einführungskurses, aber auch die der Regel-AG, bundeslandabhängig ist, zeigen die Erfahrungsberichte unserer Redakteurinnen Regina, Flavia und Juliane.

5) Unsere Online-Leitfäden zum Referendariat in deinem Bundesland
Hier findest du die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Rechtsreferendariat in deinem Bundesland, sowie Fragen und Antworten zu den einzelnen Stationen und zu den jeweils zugelassenen Hilfsmitteln, zusammengestellt in unseren Leitfäden.

6) JurCase bietet: Referendariat 101 – die Webinarreihe (kostenlos)
JurCase bietet dir auch in der zweiten Hälfte des Jahres eine Vielzahl kostenloser Webinare. Dazu zählt unsere Reihe #Inside: Juristische Ausbildung – Rechtsreferendariat 101, die den Kern von ASSESSOR Juris trifft. In den fünf Webinaren dieser Reihe geht es um Bewerbung und Einstieg zum Referendariat, um die Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation sowie um den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren. In diesem Beitrag erfährst du mehr!

#Examensrelevant

Hier bieten wir dir alles zum Thema (Zweites) Staatsexamen. In Kooperation mit der Kanzlei HLB Schumacher Hallermann präsentieren wir dir deshalb wieder vier examensrelevante Fälle, die seitens JurCase exklusiv nur im Magazin erhältlich sein werden. Wir danken insbesondere Herrn Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann für die uns zur Verfügung gestellten Fälle aus seinem Projekt „Entscheidung des Monats“.

1) Fall 1: „Wer’s findet, darf’s behalten?“ „Wer’s glaubt, wird selig!“ (Sachenrecht)
Dieser zivilrechtliche Fall bietet einen wunderbaren Querflug hinweg durch das Sachen- und Besitzrecht. Er zeigt zudem eindrücklich und ermutigend auf, dass es in der juristischen Fallbearbeitung häufig gerade nicht darauf ankommt, mit Detailwissen um die siebte Mindermeinung zu beeindrucken (wenngleich auch imponierend), sondern dass sich die Spreu vom Weizen bereits dort trennt, wo juristische Argumentation mit rechtswissenschaftlicher Methodik in unbekanntem Gefilde unternommen wird. Die Gesetzeslektüre und ein grundlegendes Systemverständnis, welches wir euch im Bereich des gesetzlichen Eigentumserwerbs (§§ 946 ff. BGB) nicht zuletzt im dogmatischen Vertiefungsteil an die Hand reichen, helfen enorm bei der Rechtsanwendung im Angesicht des Unbekannten.

2) Fall 2: Das Strafunmündige Werkzeug? Vom Täter zum Anstifter (Strafrecht AT)
Die Abgrenzung von Täterschaft & Teilnahme ist einer der Klassiker des AT schlechthin: Seit gut zwei Jahrhunderten ringen Literanten und Rechtsprechung um eine trennscharfe und dogmatisch elegante Lösung. Der BGH hat kürzlich in einer brisanten Entscheidung, die unseres Erachtens extrem nach „Examensklassiker“ (und behördlichem Recyclingpapier) riecht, seinerseits klargestellt, dass es im Falle eines schuldunfähigen Vordermannes seiner Ansicht nach darauf ankomme, ob dieser das Unrecht erkennen kann oder nicht. Während bei schuldunfähigen Erwachsenen gerade gefordert ist, dass sie das Unrecht nicht erkennen können (§ 20 StGB), stellt das Gesetz bei Kindern auf eine starre Altersgrenze von 14 Jahren ab (§ 19 StGB). Bei Kindern ist daher nach Ansicht des BGH ohne Rücksicht auf die Altersgrenze auf die individuelle Einsichtsfähigkeit abzustellen. Der BGH bestätigte im selben Zuge auch seine Rechtsprechung zum unmittelbaren Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft – ein weiterer Klassiker im Kontext des § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB.

3) Fall 3: Who let the dogs out – Leinenzwang für Schnipsi (Verwaltungsrecht AT)
In beinahe jeder zweiten Examensklausur im Öffentlichen Recht wird das Wissen um die Grundlagen des Verwaltungsrechts auf den Prüfstand gestellt. Mag es auf den ersten Blick um völlig unbekannte Konstellationen gehen, kann gerade dies zum Vorteil des vorbereiteten Studierenden werden: Die Lösung des Falles steht regelmäßig zwischen den Zeilen des Sachverhalts und in den Zeilen des (vermeintlich unbekannten) Gesetzes. In diesem Fall dürfte dies das Landeshundegesetz NRW sein. Hier wandte sich der Kläger u.a. gegen die Auferlegung eines Leinenzwangs bzgl. seiner Hunde. Dogmatisch widmen wir uns zudem einem AT-Klassiker des Verwaltungsrechts, der den Prüfling nebst der Gesetzeslektüre sicher durchs Examen bringen kann: Die Bestimmtheit von Verwaltungsakten.

4) Fall 4: Der Eichenprozessionsspinner im POR – Von Eichen, Prozessen und Gespinstern (Gefahrenabwehrrecht)
Die Klausur im Gefahrenabwehrrecht ist im juristischen Examen ein regelrechter Klassiker im öffentlich-rechtlichen Teil. So heiß begehrt sie auch bei der Prüfungskommission ist, so sehr verunsichert sie manch einen Kandidaten in der Prüfungsvorbereitung. Das Gefahrenabwehrrecht stellt die Prüflinge vor verschiedenste materielle und prozessuale Herausforderungen. Die Besonderheit in diesem Fall: Die befallenen Bäume (Eichen) sind als Naturdenkmäler ausgewiesen. Eine Beseitigung der Eichenprozessionsspinner war gleichwohl nach Aussage der zuständigen Behörde möglich, wenn auch kostspielig, da vom baumschonenden Fachmann zu unternehmen. Die Gemeinde forderte sodann den Grundstückseigentümer, „die vom Eichenprozessionsspinner befallenen Eichen auf seinem Grundstück abzusaugen“. Gleichzeitig ordnete sie die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Anordnung an. Für den Fall, dass der Eigentümer der Aufforderung binnen 10 Tagen nicht nachkomme, drohte die Gemeinde zudem die Ersatzvornahme an. Der Eigentümer hingegen wähnte die Gemeinde wegen der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständig und befolgte die Aufforderung nicht, woraufhin sich die Gemeinde der Sache annahm.

5) JurCase bietet: Kostenlose Aktenvorträge
Im Zweiten Staatsexamen teilt sich die mündliche Prüfung in allen Bundesländern (außer Bayern) jedoch in zwei Teile auf: den Aktenvortrag und das Prüfungsgespräch. Während das Prüfungsgespräch bereits aus dem Ersten Examen bekannt ist und die Vorbereitung mittels Protokolle möglich ist, handelt es sich bei dem Aktenvortrag um ein Novum. Hierbei ist ein kurzer Fall mündlich darzustellen, rechtlich zu lösen und ein Vorschlag für das weitere Handeln zu unterbreiten. Finde hier unsere kostenlosen Aktenvorträge für dich zum Download.

#Gewusst

In dieser Rubrik an findest du nützliche Insights u.a. zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Zivil-, dem Straf- und dem Öffentlichen Recht bekommst. Sie befasst sich zudem mit weiteren wichtigen Themen.

Alpmann Schmidt präsentiert dir hier drei exklusive und bei uns exklusiv nur im Magazin erhältliche Entscheidungen:

1) Rechtsprechung im Zivilrecht: Auswirkungen der Klageabweisung als „zurzeit unbegründet“ auf die Kostenentscheidung (LG Karlsruhe, Beschl. v. 21.11.2023 – 10 O 111/23)
In die diesem Fall geht es um die Schwerpunkte §§ 91 a, 92, 256, 287 ZPO; §§ 241, 249, 280, 812, 818, 819 BGB; Art. 34 GG. Es sind die Beschlussformel und die Gründe zu II. des zuständigen Gerichts zu entwerfen.

2) Rechtsprechung im Strafrecht: Gewillkürte Prozessstandschaft im Adhäsionsverfahren (BGH, Beschl. v. 14.11.2023 – 6 StR 495/23)
In diesem Fall geht es um die Schwerpunkte §§ 337, 403 StPO. Es ist zu prüfen, ob die zulässig eingelegte und auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des A Aussicht auf Erfolg hat?

3) Rechtsprechung im Verwaltungsrecht: Standardeinwand: „Die Bescheide sind nie angekommen.“ (BVerwG, Urt. v. 29.11.2023 – 6 C 3.22)
In diesem Fall geht es um den Schwerpunkt § 41 VwVfG. Die Fragestellung in diesem Fall lautet wie folgt: Wie führt der Kammervorsitzende die Vorberatung der Berufsrichter?

4) #HierZucktDasPrüfungsamt im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht (exklusiv vorerst nur im Magazin erhältlich)
In Kooperation mit RiOLG Dr. Janko Büßer, VRiLG Dr. Nils Godendorff und RiVG Dr. David Stadermann präsentieren wir dir Rechtsprechung, von der du einmal gehört haben solltest, da sie das Prüfungsamt vor Freude zum Zucken bringt. Exklusiv in diesem Magazin gibt es die Juni-Beiträge vorab. Konkret geht es um einen Schadensersatzanspruch wegen eines Sachmangels (Zivilrecht), um Irrtum und Rücktritt (Strafrecht) sowie um die Untätigkeitsklage (Verwaltungsrecht).

5) Interview mit Frau Savita Zentis von Horbach über Finanzplanung für Jurist:innen (exklusiv vorerst nur im Magazin erhältlich)
In diesem Interview stellt sich Frau Savita Zentis von der HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH den Fragen unseres Redaktionsleiters, Rechtsassessor Sebastian M. Klingenberg, zu Themen, wie ‚finanzielle Intelligenz‘, den ‚Gesetzen des Geldes‘ und (frühzeitige) Finanzplanung für Rechtsanwält:innen sowie für Richter:innen und Staats:anwältinnen. Erfahre in diesem Zusammenhang auch, wo die Vor- und Nachteile der Leistungen vom Versorgungswerk für Rechtsanwält:innen gegenüber der gesetzlichen oder anderweitigen privaten Leistungen liegen und welche Versicherungen (deshalb) für Jurist:innen besonders sinnvoll sind.

#Karrierestart

Mit dem Erwerb des Titels „Assessor Juris“ und dem damit zusammenhängenden Abschluss der juristischen Ausbildung geht es in den #Karrierestart. In dieser Rubrik findest du hilfreiche Tipps und Tricks von Praktiker:innen zum Karriereeinstieg.

1) ) Aus dem Schatten ins Rampenlicht! Warum Personal Branding für Nachwuchsjurist:innen unerlässlich ist und die wichtigsten Must-haves für Ihr LinkedIn-Profil (exklusiv vorerst nur im Magazin erhältlich)
In diesem Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer, Karrierementorin für Jurist:innen erhältst du verschiedene Tipps zu den Themen Personal Branding und Networking. Erfahre etwa, warum Personal Branding ein ‚Must-have‘ für Nachwuchsjurist:innen ist, und was es für ein professionell aufgestelltes LinkedIn-Profil braucht.

2) Interview mit Frau Richterin Dr. Viktoria Kaplun, Richterin am Landgericht Hamburg, über das Richteramt und Gründe für ihre Berufswahl (exklusiv vorerst nur im Magazin erhältlich)
In diesem Interview geht es über das Richteramt als Karriereziel. Richterin Dr. Kaplun gibt dafür Einblicke in ihren Arbeitsalltag, zwischen Dezernatsarbeit und Sitzungssaal. Sie nennt die typischen Herausforderungen, denen sich frische Richter:innen regelmäßig konfrontiert sehen und gibt entsprechende Ratschläge. Sie nennt zudem zahlreiche Gründe, warum das Richteramt eine großartige Berufswahl ist. Dies und mehr erfährst du in diesem interessanten und spannend zu lesenden Interview.

3) Kanzleigründung – der Weg zur eigenen Anwaltskanzlei
In diesem Beitrag geht es um den Traum vieler Volljurist:innen – die eigene Kanzlei. Doch bei der Kanzleigründung ist einiges zu beachten. Dies auch, da man nicht nur Rechtsanwält:in ist, sondern auch Unternehmer:in. Es stellen sich damit zahlreiche organisatorische Fragen, etwa zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Kanzleisoftware sowie Mandantenakquise und Marketing. Einen ersten Überblick erhältst du in diesem Beitrag.

4) Alternative Karrierewege für Jurist:innen: Einblicke in die Möglichkeiten bei der Polizei und in den Bereich juristischer Journalismus (Abschnitt zum juristischen Journalismus vorerst exklusiv nur im Magazin erhältlich)
In unserer neusten Beitragsreihe Alternative Karrierewege für Jurist:innen stellt dir unser Redaktionsleiter, Rechtsassessor Sebastian M. Klingenberg, verschiedene Karriereoptionen vor, die oft übersehen werden und/oder vielleicht untypisch sind. Erfahre in diesen Beiträgen mehr über das jeweilige Tätigkeitsfeld und den vielfältigen Karrieremöglichkeiten. Erfahre zudem welche besonderen Qualifikationen für diesen Karriereweg erforderlich sind.

Wir wünschen dir viel Spaß mit dieser sechsten Ausgabe von ASSESSOR Juris und viel Erfolg während deines juristischen Vorbereitungsdienstes. Wir hoffen, dich mit den für dieses Digitalmagazin ausgewählten Beiträgen dabei unterstützen zu können.

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Beitragsautor:

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