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Referendariat

Insiderwissen Referendariat: Interview mit Ministerialrat Ehrmanntraut vom Justizprüfungsamt Hessen (Teil 3)

By 27. September 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Interview mit Ministerialrat Ehrmanntraut

Insiderwissen aus dem Justizprüfungsamt Hessen zur AG- und Einzelausbildung in der Verwaltungsstation sowie zum Zweiten Juristischen Examen (Teil 3)

Im ersten Teil des Interviews mit Ministerialrat Ehrmanntraut haben wir insbesondere hilfreiche Einblicke zur Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften zum Verwaltungsrecht erhalten und entsprechende Hilfestellungen, wie die AGs erfolgreich von den jungen Rechtsreferendaren gemeistert werden können. Im zweiten Teil lag der Fokus mehr auf der Einzelausbildung, wozu es ebenso viele hilfreiche Hinweise gab. In Teil 3 wird nun erstmals ein Blick ins Justizprüfungsamt Hessen geworfen, mit hilfreichen Tipps zum Zweiten Staatsexamen:

Herr Ehrmanntraut, Sie sind auch beim Justizprüfungsamt (JPA) tätig. Seit wie vielen Jahren?

Ehrmanntraut: Ich bin seit 2013, bislang mit 50 % meiner Arbeitskraft, hauptamtlich beim JPA als Justitiar tätig. Meine Schwerpunkte lagen bisher bei Prüfungsanfechtungen (Widerspruchsverfahren und Prozessvertretung in etwaigen Klageverfahren). Ganz aktuell findet allerdings eine Verschiebung statt, weshalb ich mich zukünftig mehr mit Grundsatzfragen der Juristenausbildung und der juristischen Staatsprüfungen beschäftigen werde.

Nach welchen Kriterien wählt das JPA die Klausuren?

Ehrmanntraut: Entweder erstellen wir Klausuren selbst oder wir bekommen sie im Rahmen eines Ringtausches, bei dem sich nahezu alle anderen Bundesländer beteiligen [Anmerkung des Redakteurs: eine Ausnahme bildet etwa Bayern]. Beim Ringtausch wird ein Jahr im Voraus mit allen teilnehmenden Bundesländern koordiniert, wer wann was liefert. Die von anderen Bundesländern gelieferten Klausuren müssen dann auf hessische Verhältnisse angepasst werden, was natürlich insbesondere beim Verwaltungsrecht wegen des Landesrechts schwieriger ist.

An sich gilt aber, dass Umfang und Schwierigkeitsgrad passen müssen. Die Klausur muss schließlich in fünf Stunden machbar sein.

Normalerweise sollte auch mindestens eine prozessuale Frage vorkommen.

Bei Rechtsanwaltsklausuren wird zunehmend auch darauf geachtet, dass eine berufsrechtliche Frage vorkommt.

Inhaltlich orientieren sich die Examensklausuren an Originalfällen. Diese werden aber gegebenenfalls etwas geändert, wenn der Originalfall zu umfangreich ist oder etwas ergänzt werden soll.

Worauf achten Korrekturen bei der Klausur am meisten?

Ehrmanntraut: Die Korrektoren haben zwar einen eigenen Beurteilungsspielraum, sie durchlaufen aber eine Schulung bevor sie das erste Mal korrigieren dürfen, um die Bewertungsmaßstäbe etwas einheitlicher zu machen. Eine ausgewogene Bewertung ist wichtig. Bei den Korrekturen dürfen nicht nur die Schwächen gesehen werden, sondern auch die einigermaßen ordentlichen Passagen.

Wie wichtig sind Sprache und Grammatik bei der Korrektur?

Ehrmanntraut: Sprache und Grammatik sind Teil der zu prüfenden Kompetenz, sodass durchaus auch sprachliche Probleme beanstandet werden dürfen. Da gehören auch reine Rechtschreibfehler in einem gewissen Grad dazu. Als Jurist sollte man auch das ein Stück weit zu beherrschen wissen. Dies ist aber sicherlich kein vorrangiges Kriterium, sondern greift eher nur am Rande.

Ein tatsächlich großes Problem ist hingegen die Leserlichkeit. Wenn etwas beim besten Willen nicht zu lesen ist, kann ich es auch nicht bewerten. In dem Zusammenhang ist mir auch aufgefallen, dass die Handschriften in den Klausuren immer unleserlicher werden. Das ist ein zunehmendes Problem.

Was sind typische Fehler der Referendare in den Klausuren, die gegebenenfalls auch leicht zu vermeiden wären?

Ehrmanntraut: Um sich nur auf ein paar Dinge zu beschränken:

Insbesondere bei den Entscheidungsklausuren fällt oftmals eine mangelnde Beherrschung des Urteilsstils auf, mit einem Abdriften zum Gutachten.

Und insbesondere im öffentlichen Recht werden auch Anspruchsgrundlagen nicht ordentlich genug zitiert und vor allem subsumiert und im Rahmen der Subsumtion wird der Sachverhalt nicht ausreichend aufgearbeitet. Oft ergibt sich viel mehr aus dem Aktenauszug.

Das sind auch die maßgeblichen Merkmale einer schlechten Klausur.

Für wie wichtig erachten Sie die Verwendung der Kommentare während der Klausuren?

Ehrmanntraut: Die Verwendungsmöglichkeiten von Kommentaren sind immer abhängig von der konkreten Klausur, gerade im Verwaltungsrecht, da hier nur der VwGO-Kommentar verwendet werden darf.

Man sollte dennoch trainieren, wie man dieses Hilfsmittel nutzt. Hierzu muss man die Fragestellung ordentlich eingegrenzt und definiert haben, man muss also wissen, wonach man sucht. Nur bei einer gezielten Suche findet man was – gegebenenfalls auch mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses.

Viele Referendare haben das Gefühl, dass ihnen die Zeit zur Verwendung der Kommentare fehlt? Haben Sie einen Tipp für ein besseres Zeitmanagement?

Ehrmanntraut: Trainieren – das Zeitmanagement bekommt man auch besser hin, wenn man die Verwendung der Kommentare ordentlich trainiert. Dazu noch ein Tipp, da ja alles miteinander zusammenhängt: Wenn ich ausreichend trainiert habe, ist es auch einfacher die eigentlichen Probleme zu finden und dementsprechend finde ich auch schneller die Antworten im Kommentar.

Noch eine interessante Frage zum Thema Zeitmanagement: Sollte am Ende die Zeit knapp werden, ist es ratsam die sämtlichen verbliebenen Probleme bloß knapp zu behandeln doch eher ein paar wenige Probleme dafür in gewünschter Tiefe zu bearbeiten?

Ehrmanntraut: Das ist schwer zu beantworten. Fatal wäre es, das zentrale Problem abzuschneiden. Auch hier muss ein Gefühl geschaffen werden: Was gehört zu den zentralen Problemen, wozu muss also unbedingt etwas Substanzielles geschrieben werden? Beim Rest ist es wohl besser, wenn es zumindest kursorisch angedeutet wird.

Welchen abschließenden Rat möchten Sie den Rechtsreferendaren geben?

Ehrmanntraut: Die beste Vorbereitung auf das Examen ist das Schreiben von Klausuren. Hierzu sollten alle Chancen an Klausurenkursen genutzt werden. Man muss sich im Klaren sein, dass alles in der eigenen Verantwortung liegt, insbesondere wenn man das Gefühl hat, dass die Ausbildung nicht optimal verlief. Ich vermisse bei einigen Referendaren die Eigeninitiative; nur über die schlechte Ausbildung zu schimpfen reicht nicht.

Man muss sich auch im Klaren sein, dass das Zweite Examen eine Verständnisprüfung ist und weniger dazu dient, Wissen abzuprüfen.

Ein letzter Tipp für die Mündliche Prüfung: Da es schwierig ist sich hierauf gezielt vorzubereiten, ist es sinnvoll Zeitungen zu lesen und Nachrichten zu schauen, da oft tägliche Geschehnisse abgeprüft werden – Was wird aktuell rechtspolitisch, auch in den allgemeinen Medien, diskutiert? Diese Fragen ziehen sich auch durch alle Rechtsgebiete.

Sehr geehrter Herr Ehrmanntraut, auch im Namen meiner Leserinnen und Leser danke ich Ihnen vielmals für das ausführliche Interview.

Das Interview führte Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen.

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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