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Referendariat

Die Bewerbung auf den juristischen Vorbereitungsdienst (Das Rechtsreferendariat)

By 4. April 2017Juni 9th, 2021No Comments
Tipps vom Praktiker

Erstes juristisches Staatsexamen und dann?

Kaum hat man die Erste Juristische Prüfung absolviert, stellt sich die Frage wie es weitergeht. Für die Meisten schließt sich mehr oder weniger direkt nach dem Studium das Referendariat an.
Deshalb soll der folgende Beitrag einen kurzen Einblick in die Bewerbungsvoraussetzungen und den Ablauf des Referendariats geben.

Die Bewerbung

Die konkrete Ausgestaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes ist Ländersache wobei die Oberlandesgerichte sogenannte Personalstellen für Referendare eingerichtet haben, die auch während des Vorbereitungsdienstes für die Belange der Referendare zuständig sind. Die Rechtsgrundlagen für das Referendariat ergeben sich aus den Juristenausbildungsgesetzen der Bundeländer (so z.B. JAG NRW). Die Bewerbung ist demnach an das jeweilige Oberlandesgericht zu richten. Üblicherweise sind der Bewerbung die folgenden Unterlagen beizufügen (hier nach JAG M-V):
–  eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen Staatsprüfung;

–  ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild neuen Datums in Passbildgröße;

–  eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises;

–  eine Erklärung darüber, ob wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder ob eine Disziplinarstrafe verhängt wurde
(Anlage 1);

–  ein Führungszeugnis nach § 30 Abs 1. S. 1 des Bundeszentralregistergesetzes
(Belegart O) oder eine Bescheinigung über die Beantragung;

–  Personalbogen (Anlage 2);

–  bei Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes: beglaubigte
Kopie des Schwerbehindertenausweises;

–  bei der Beantragung eines Härtefalles gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 JAG M-V, § 7
KapVO ist der Antrag durch aussagekräftige Unterlagen zu belegen.
Der Ablauf

Das Referendariat dauert überall 24 Monate. Den konkreten Ablauf regeln die Bundesländer selbst. Allerdings sehen alle Ausbildungsgesetze (z.B. § 35 JAG NRW) eine Zivilstation (Amts- oder Landgericht in Zivilsachen), eine Verwaltungsstation (Behörde oder Verwaltungsgericht), eine Strafrechtsstation (Staatsanwaltschaft, ausnahmsweise Strafgericht), eine Rechtsberatungsstation (Rechtsanwaltskanzlei) und eine Wahlstation vor. Die Rechtsberatungsstation ist mit 9 bzw. 10 Monaten die längste Station des Referendariats. Am Anfang einiger Stationen ist die Teilnahme an einem Einführungslehrgang verpflichtend (z.B. für die Zivil- und die Strafrechtsstation, § 37 Abs. 1 JAG NRW oder § 40 Abs. 1 JAPO M-V). In diesen sollen die theoretischen Grundlagen für die Tätigkeit bei der jeweiligen Ausbildungsstelle erarbeitet werden. Während des Referendariats wird eine Unterhaltsbeihilfe gezahlt, deren Höhe je nach Bundesland variiert. So beträgt deren Höhe in Mecklenburg-Vorpommern 1.125,00 € während in Nordrhein-Westfalen 1.155,17 € und in Hamburg 988,38 € gezahlt werden.
Weitere Informationen stellen die jeweiligen Justizministerien oder Oberlandesgerichte zur Verfügung. Bei der Planung sollte jedoch beachtet werden, dass die Länder in sehr unterschiedlichen Rhythmen einstellen (in Mecklenburg-Vorpommern z.B. nur zum 01.06. und 01.12.) und gegebenenfalls Wartezeiten zu berücksichtigen sind.

 

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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