Skip to main content
Referendariat

Der Einführungskurs in die Rechtsanwaltsstation während des Referendariats

By 2. Januar 2020Oktober 18th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht

Der Einführungskurs in die Rechtsanwaltsstation während des Referendariats

Erfahrungsbericht und Tipps zum Einführungskurs

Zu Beginn der Rechtsanwaltsstation steht in Schleswig-Holstein ein dreiwöchiger Einführungskurs.

In diesem Erfahrungsbericht möchte ich euch meine Eindrücke aus diesem Einführungskurs schildern und euch aufzeigen, welche Rolle die einzelnen Dozenten dabei spielen können.

Allgemeines zum Einführungskurs

In Schleswig-Holstein steht zu Beginn der Rechtsanwaltsstation ein dreiwöchiger Einführungslehrgang an. Dieser ist verpflichtend und geht jedem anderen Dienst vor. Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem DAV organisiert. Dieser übermittelt vor Beginn des Lehrgangs auch ein umfangreiches Unterlagenkonvolut und Zugangsmöglichkeiten zu Online-Lehrgängen. Diese Online-Lehrgänge sind strukturell ähnlich wie ELAN-Ref aufgebaut. Ziel des Lehrganges ist, die Referendare fit für die Anwaltsstation zu machen. Hierbei soll der Fokus neben dem theoretischen Wissen besonders auf praktische Tricks und Kniffe gelegt werden. Jedes Rechtsgebiet wird hierbei von mindestens einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt desselben Gebiets betreut.

In den drei Wochen wird die meiste Zeit auf das Zivilrecht verwendet. Der Dozent des Öffentlichen Rechts erhielt lediglich zwei Tage, der Strafverteidiger lediglich einen Tag, um uns sein Rechtsgebiet nahezubringen. Am Ende des Lehrgangs sollen die Referendare in der Lage sein, sich in den jeweiligen Kanzleialltag in ihrer Station einzufügen und die nötigen Arbeiten auszuführen. Bereits seit Jahren wird diskutiert, den Kurs als Inhouse-Schulung von den jeweiligen Kanzleien selbst ausführen zu lassen. Ob dies jedoch in naher Zukunft umgesetzt wird, ist nicht abzusehen.

Meine Erfahrungen im Einführungskurs

Nach meiner persönlichen Erfahrung ist der Einführungskurs mit Vorsicht zu genießen. Zunächst wurden die seitens des DAV übermittelten Unterlagen von den Dozenten überhaupt nicht verwendet (das geforderte Ausdrucken derselben war mithin Papierverschwendung).

Ein Dozent führte im Rahmen des Kurses fast nur Rollenspiele mit uns durch. Hierbei sollten wir als Rechtsanwälte von Brackelmann und Tönnsen (für Fans von „Neues aus Büttenwarder“ sicherlich ein Begriff) Praxis für etwaige Sitzungsvertretungen erlangen. Problematisch war hierbei, dass die von ihm vielfach gerühmten Praxistipps und -kniffe teilweise in eklatantem Widerspruch zum Prozessrecht standen. Einige seiner „todsicheren“ Tricks wurden in einschlägigen Skripten sogar als schlechter Stil bezeichnet. Zusätzlich sollte er mit uns die zivilrechtliche Anwaltsklausur besprechen. Seiner Aussage nach hatte er hierzu vor fünfzehn Jahren mal eine Einführung vom OLG bekommen (als dieser Klausurtyp eingeführt wurde). Auf dieser Basis brachte er uns die Klausur dann näher.

Ein anderer Dozent erwies sich als offen frauenfeindlich. Er sollte mit uns insbesondere Gebühren- und Kostenrecht bearbeiten. Fachlich war er auch absolut auf der Höhe und besprach die Themen in der gebotenen Aktualität. Im Rahmen seiner Beispiele benutzte er aber in abwertender Weise immer wieder das Bild von Frauen mit Raucherlunge, mehreren Kindern von verschiedenen Vätern, mehrfach gefärbten Haaren und promiskuitiven Vorlieben. Dies war auf Dauer weniger witzig als anstrengend. Zusätzlich brachte er uns so schöne Konstellationen wie den „Schmutzzuschlag“ für „stinkende, dumme und nervende“ Mandanten nahe. Diesen sollte man für die Beratung solcher Mandanten unbedingt auf die Regelvergütung draufschlagen. Ob dieser Dozent ein adäquates Vorbild in Sachen anwaltliche Professionalität sein kann, bleibt fraglich…

Der dritte Zivilrechtler war ein ehemaliger Maschinenbauer, der uns eine erfrischend andere Herangehensweise an die Anwaltsklausur beibrachte. Er führte uns in das Prinzip des „Werkzeugkoffers“ ein, mittels dessen wir das Mandantenbegehren auslegen sollten. Dies half dabei, voluminöse Mandantenbegehren auf das juristisch sinnvolle zu reduzieren.

Der vierte Zivilrechtler, ein Erbrechtler, der uns die Kautelarklausur näherbringen sollte, bemühte sich, uns examensrelevante Konstellationen mit Beispielsfällen nahezubringen. Leider erschloss sich mir mangels strukturierter Erläuterung die Herangehensweise an diese Klausur nicht wirklich.

Der angeworbene Strafverteidiger brachte uns seine Tätigkeit dafür auf aktuellem Stand, in angemessener Weise und strukturiert näher. Und auch der angeworbene Öff-Rechtler ist positiv hervorzuheben. Als Examenskorrektor brachte er uns die öffentlich-rechtliche Anwaltsklausur auf Examensniveau anhand von Examensfällen nahe.

Besonders hervorzuheben ist noch, dass zwei Einführungskurse für jeden Durchgang angeboten werden. Die Zuweisung erfolgt seitens des Landgerichts. Die Dozenten der jeweiligen Kurse unterscheiden sich sowohl im Rahmen ihrer Herangehensweise an die Materie als auch in den behandelten Gebieten. Eine strukturell gleiche Vorbereitung kann hierbei aber leider nicht erfolgen.

Fazit:

Wie obig bereits ausgeführt, war mein Einführungslehrgang mit Vorsicht zu genießen. Die Ausführungen des veralteten Dozenten musste ich anhand aktueller Skripte und kostenpflichtiger Repetitorien komplett selbst erarbeiten. Gleiches gilt für die Kautelarklausur. Dass ein offen frauenfeindlicher Dozent noch Seminare leiten darf, war für mich schlicht schockierend. Diese negativen Erlebnisse überschatteten leider die guten Dozenten, die sich viel Mühe gaben, uns einen Einblick in ihren Alltag zu ermöglichen. Das Ziel des Lehrgangs war für mich leider trotzdem verfehlt: Einblicke oder Hilfen für den Einstieg in meinen Stationsalltag konnte ich aus dem Lehrgang für mich leider nicht ziehen.

Ich hoffe, dieser Erfahrungsbericht konnte euch einen kleinen Einblick in den Einführungslehrgang vermitteln. Euch wünsche ich, dass ihr nicht in einem solchen0 Kurs landet. Falls doch, zeigt euch dieser Bericht, dass man ihn trotzdem überleben kann.

Regina

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
2. STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Regina Kardel

Regina Kardel

Regina berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat. Mittlerweile ist sie zugelassene Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei. Deshalb schreibt sie aktuell für JurCase-Jobs über die anwaltliche Karriere.

Alle Beiträge von Regina Kardel ansehen