Der Arbeitsalltag als Referendar in der Kanzlei
Die Einzelausbildung als Examensvorbereitung
Die Anwaltsstation ist in aller Regel das Herz des juristischen Vorbereitungsdienstes, auch wenn das Referendariat eigentlich der Befähigung zum Richteramt dient. Viele Referendar:innen entscheiden sich schließlich für eine Karriere in der freien Wirtschaft. Deshalb hat jede:r ihre bzw. seine eigenen Vorstellungen darüber, wie die Anwaltsstation genutzt werden sollte. Mir war es durchaus wichtig, einen guten Eindruck von der anwaltlichen Tätigkeit zu erhalten. Wichtiger war mir jedoch stets, dass ich die Einzelausbildung unter dem Aspekt einer examensrelevanten Vorbereitung absolvieren kann. Als Sahnehäubchen träumte ich in meinem Artikel zur Bewerbungsvorbereitung für die Anwaltsstation noch von einem Abenteuer in einem anderen Bundesland als Hessen oder Rheinland-Pfalz. Dies war mir letztlich aus organisatorischen Gründen nicht möglich, weshalb ich mich für eine Kanzlei in meiner Umgebung entschied. Eine Kanzlei, die mir meine Vorstellungen von der Einzelausbildung erfüllen konnte und wollte, war schnell gefunden. Und so führte mich der Weg schließlich nach Frankfurt.
Wenn die Einzelausbildung der konkrete Examensvorbereitung dienen soll
Ich sehe selbstverständlich die Vorteile von Großkanzleien, etwa Prestige und Vergütung. Dennoch habe ich mich frühzeitig dazu entschlossen, dass mir meine Einzelausbildung vielmehr eine praktische Examensvorbereitung bieten soll – neben dem Wunsch eines Auslandsaufenthalts während der Wahlstation. Dennoch bemühte ich mich um eine Kanzlei, die auch ein gewisses Prestige mit sich bringt, Vergütung wurde im Bewerbungsgespräch ebenso stets angesprochen. Ein Ausschlusskriterium war dies jedoch nicht.
Als Strafrechtler und Kriminologe wählte ich selbstverständlich einen Ausbilder, der mir diesen Schwerpunkt bieten konnte. Jedoch wollte ich mein Arbeitsspektrum nicht darauf versteifen, sondern in verschiedene Rechtsgebiete hineinschnuppern, um mich umfangreich auf das Examen vorbereiten zu können. Deshalb favorisierte ich von vornherein die Kanzlei, bei der ich aktuell tätig bin. Denn sie bietet neben (Wirtschafts-)Strafrecht und Jugendstrafrecht unter anderem auch allgemeines Zivilrecht mit Zwangsvollstreckungsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie sonstiges Verwaltungsrecht. Im Vorstellungsgespräch wurde mir zugesichert, dass ich abwechselnd in den eben genannten Rechtsgebieten tätig werden darf.
Wenn Vorstellung und Realität auseinanderfallen
So ambitioniert meine Vorstellungen auch waren, so schwer ließen sie sich in der Realität umsetzen. In erster Linie war ich schließlich meinem Chef unterstellt und abhängig von den Akten war ich unterschiedlich lang mit meinen Arbeitsaufträgen beschäftigt. Wenn die Kolleg:innen einmal ein dringliches Anliegen hatten, war ich oftmals schon anderweitig eingespannt, sodass sich mein tatsächlicher Arbeitsalltag doch mehr auf das Strafrecht beschränkte und ich mich nur hin und wieder mit anderen Rechtsgebieten beschäftigen konnte.
Meine ausgiebige Examensvorbereitung im Strafrecht
In den strafrechtlichen Angelegenheiten habe ich in aller Regel die mir übertragenen Akten aufbereitet, um eine entsprechende Stellungnahme an Staatsanwaltschaft (oder Amtsanwaltschaft) beziehungsweise im Zwischenverfahren an das zuständige Gericht zu entwerfen. Dazu musste ich mich etwa mit Zeugenaussagen sowie gegebenenfalls weiteren Beweismitteln kritisch auseinandersetzen und zuweilen sogar mit der Mandantin oder dem Mandanten telefonieren, um weitere Informationen einzuholen. In einigen wenigen Fällen wurden auch Mandantengespräche anberaumt.
Hin und wieder erhielt ich für meine Stellungnahmen eine Bestätigung der besonderen Art, und zwar in der Gestalt, dass die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Amtsanwaltschaft aufgrund meines Schriftsatzes das Verfahren gegen die Mandantin oder den Mandanten einstellte.
Darüber hinaus habe ich mündliche Verhandlungen vorbereitet, indem ich nach Sachverhaltsdarstellung konkrete Fragen an die Zeug:innen und weitere Verteidigungsstrategien herausarbeitete. Ich durfte in geeigneten Fällen sogar selbst die Verteidigung in mündlichen Verhandlungen übernehmen. Daneben hatte ich das Vergnügen eine Rechtsbeschwerde, einen Einspruch im Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie eine vorgeschaltete Beschwerde für ein Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) zu begründen und einen Befangenheitsantrag sowie einen Antrag auf ein Adhäsionsverfahren zu stellen.
Reine Gutachten musste ich hingegen so gut wie nie schreiben.
Meine wenigen aber durchaus examensrelevanten Einblicke in das Zivilrecht
In den zivilrechtlichen Angelegenheiten – und dort insbesondere im Mietrecht – war das mit den Gutachten in aller Regel jedoch anders. Dies hat mich jedoch insgesamt weniger gestört, da ich mich dadurch intensiver mit der entsprechenden Materie auseinandersetzen durfte. Klagen durfte ich hingegen regelmäßig im Rahmen des allgemeinen Schadensersatzrechts entwerfen, in einem Fall auch eine Klageerwiderung.
Daneben durfte ich einmal die Mandanteninteressen vor dem Zivilgericht vertreten. Allerdings ist der einzig geladene Zeuge (von der Gegenseite benannt) nicht erschienen, sodass die Beweisaufnahme erst gar nicht stattfinden konnte. Den Nachholtermin konnte aufgrund einer Kollision mit der vorrangigen Arbeitsgemeinschaft bedauerlicherweise nicht wahrnehmen.
Fazit
Es ist wichtig, dass eine konkrete Vorstellung bezüglich der Einzelausbildung vorhanden ist. Diese Vorstellungen sollten auch frühzeitig mit der Einzelausbilderin oder dem Einzelausbilder abgeklärt werden, bestenfalls bereits im Vorstellungsgespräch.
Selbstverständlich muss dennoch nicht immer alles wie geplant verlaufen. Das bedeutet oftmals jedoch nichts Schlechtes. Mir ist eine praxisnahe Examensvorbereitung sehr wichtig gewesen und obwohl sie bei mir – entgegen meiner utopischen Vorstellungen – letztlich doch nicht so umfassend war, wie gehofft, habe ich dennoch einen hervorragenden allgemeinen Eindruck von der anwaltlichen Tätigkeit erhalten können und wurde zudem mehr als zufriedenstellend examensrelevant ausgebildet. Darüber hinaus führte das Auseinanderklaffen von Vorstellung und Realität zu keinem Verlust am Spaß an der Arbeit – eher im Gegenteil. Denn umso intensiver in ein Rechtsgebiet eingedrungen wird, desto mehr lernt man, nicht nur für das Examen, sondern auch für die Praxis.
– Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen
Weitere Veröffentlichungen von Sebastian sind hier und auf seinem Facebook-Blog zu finden.
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