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KanzleigründungReferendariat

Von Mandantenauftrag bis zur Verhandlung

By 5. Juli 2018Februar 28th, 2022No Comments
Erfahrungsbericht

Von Mandantenauftrag bis zur Verhandlung

Ablauf beim Gang zum Rechtsanwalt

Die rechtliche Beratung dreht sich rund um den Mandanten. Ob dieser ein Großkonzern, ein mittelständisches Unternehmen oder einfach eine Privatperson ist. Als Rechtsanwalt ist man primär ein Dienstleister und oft noch viel mehr. Wie läuft das eigentlich genau ab, bis es dann zu einer Verhandlung kommt? Und ist man als Rechtsanwalt wirklich nur ein „Dienstleister“?

Ich möchte in diesem kurzen Blog mal den Ablauf vom Auftrag bis zur Verhandlung darstellen. Dabei betrachte ich den Weg dorthin aus Sicht eines Strafverteidigers, da ich in meiner aktuellen Ausbildungsstation einen Mandanten übernehmen durfte.

Der Auftrag

Bevor es überhaupt zu irgendeinem Vertrag kommen kann, muss der Mandant natürlich erst den Weg zum Rechtsanwalt finden. Heutzutage googeln viele Mandanten nach entsprechenden Fachanwälten oder informieren sich über diverse Foren. Aber unabhängig von der Internetrecherche erfolgt oftmals der Mandantenauftrag auch noch aufgrund der klassischen Mundpropaganda.

Das erste Beratungsgespräch

Hat der Mandant sich nun entschieden die Beratung des Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, kommt er entweder spontan in die Kanzlei oder ruft vorab an und erhält einen Termin zu einem Beratungsgespräch. Dort wird dem Mandanten erst einmal Gelegenheit gegeben „frei Schnauze“ zu erzählen, welches Rechtsproblem er hat. In diesem Fall wurde dem Mandanten eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugestellt. Er legte diese vor und erzählte sodann, wie sich der Sachverhalt aus seiner Sicht dargestellt hat.

Während des Gesprächs ist es besonders wichtig, dass der Anwalt es versteht, rechtlich Erhebliches von Unerheblichem zu unterscheiden. Dabei notiert er zunächst alles mit, was der Mandant ihm schildert. Anschließend fragt er nochmal gezielt nach, wenn sich etwas als unklar darstellt oder was aus seiner Sicht noch wichtig ist.

Spätestens während dieses Gesprächs merkt auch der Mandant im besten Falle, ob ein gewisses Vertrauensverhältnis zum Anwalt bestehen kann. Denn für eine gute Zusammenarbeit und eine optimale Verteidigung ist es essenziell, dass der Mandant vollstes Vertrauen in den Anwalt seiner Wahl hat.

Gerade hier wird wieder die Ausgangsfrage relevant: Sind Rechtsanwälte reine Dienstleister?

Formal mag das sein, aber ein guter Rechtsanwalt zeichnet sich nicht nur durch sein rechtliches Wissen aus. Er muss Psychologe, Soziologe, Psychiater und Seelsorger in einer Person sein. Vergessen wir eines nicht: Als Rechtsanwalt arbeitet man mit Menschen und dort wo mit Menschen gearbeitet wird, muss menschlich gearbeitet werden.

Gerade im Strafrecht drohen den Mandanten erhebliche Grundrechtseingriffe, wobei es besonders wichtig ist, dem Mandanten als Anwalt auch persönlich zur Seite zu stehen und ihn erst einmal zu beruhigen.

Nach einer ersten Einschätzung des Falles, wird dem Mandanten dann im besten Falle angeboten, den Auftrag anzunehmen. Dabei wird er vollumfänglich über die möglichen Kosten und Risiken aufgeklärt. Ist der Mandant einverstanden, unterschreibt er eine Prozessvollmacht.

Die Arbeit beginnt

Ist das Mandantenverhältnis begründet, fängt auch schon die Arbeit für den Rechtsanwalt an. Er legt eine neue Akte mit Aktenzeichen an, heftet alle Unterlagen ein und bestimmt eine Wiedervorlagefrist. Im Strafrecht wird er dann als erstes Akteneinsicht beantragt, um den genauen Sachverhalt einzustudieren.

Wenn die Akte übersandt ist, wird diese kopiert und sodann durchgearbeitet. Hier bietet es sich an, ein kurzes Gutachten zu erstellen und die Beweise durchzusehen. Gibt es etwaige Beweisverwertungsverbote? Sind die formellen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung gegeben? Dies und viele andere Fragen gilt es nun zu klären. Wenn diese erste Arbeit erledigt ist, wird der Mandant nochmals kontaktiert und über die Ergebnisse informiert. Anschließend wird dem Mandanten dann die Prozessstrategie vorgeschlagen und er wird mental auf die Hauptverhandlung vorbereitet (soweit man keine Einstellung o. ä. erreichen konnte).

Die Hauptverhandlung

Gerade bei Ersttätern erlebt man häufig, dass diese sich große Sorgen machen und sehr angespannt sind. Dies ist vollkommen verständlich. Daher ist es auch hier Aufgabe des Verteidigers auf den Mandanten beruhigend einzuwirken. Zum genauen Ablauf der Hauptverhandlung empfiehlt sich ein Blick in § 243 StPO. Auch während der Verhandlung besteht regelmäßig die Möglichkeit sich mit dem Mandanten zurückzuziehen und sich zu beraten. Das geschieht i. d. R. durch eine kurze Verfahrensunterbrechung.

Ist die Hauptverhandlung überstanden und im besten Falle zu Gunsten des Mandanten ausgegangen, hat man seine Arbeit im Großen und Ganzen getan.

Ist das Verfahren jedoch zu Ungunsten des Mandanten ausgegangen, ist auch hier die Aufgabe des Verteidigers, das weitere Vorgehen in Ruhe zu besprechen und den Mandanten über etwaige Rechtsmittel zu informieren.

Oft erlebt man auch Mandanten, die den Urteilsspruch nicht genau verstanden haben (Stichwort: Bewährung, Nebenstrafen, Gesamtstrafen etc.). Dann ist es ebenfalls Aufgabe des Verteidigers, dies zu erläutern und alle Fragen zu klären.

Kosten

Warum wollen Sie Anwalt werden?“ Fragte man uns mal im Einführungslehrgang für die Anwaltsstation. „Natürlich wegen des Geldes!“ antwortet der Dozent dann breit grinsend selbst. Natürlich arbeitet der Anwalt nicht umsonst. Daher gehört auch die ordentliche Rechnungserstellung grundsätzlich zur Arbeit des Rechtsanwalts, auch wenn dies wohl zum großen Teil die Rechtsanwaltsfachangestellten übernehmen.

 

-Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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