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Das Ende des Jurastudiums – und nun?

By 21. Juli 2020Oktober 11th, 2023No Comments
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Das Ende des Jurastudiums – und nun?

Lange herbeigefiebert oder viel zu schnell über einen hereingebrochen: das Ende des Studiums kommt! Nach dem Abschluss des Jurastudiums und der vollständigen Absolvierung des Ersten Staatsexamens lässt man mindestens fünf Jahre an der Uni hinter sich und steht vor der Frage: was nun? Vorab zur Info, um Volljurist*in zu sein und Zugang zu den Berufen in der Rechtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der Gerichtsbarkeit zu haben, muss das Referendariat mit dem Zweiten Staatsexamen absolviert werden. Aber das muss nicht unmittelbar nach dem Ende des Studiums erfolgen.

Der Klassiker: das Referendariat

Allerdings kann das Referendariat im Anschluss an das Studium absolviert werden! Das einzige, was dir im Weg stehen kann, ist die eventuelle Wartezeit. Je nach Bundesland, teilweise sogar je nach Oberlandesgericht, sind unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen zu beachten. In manchen Bundesländern hat man z.B. mit einer Note von 7 Punkten drei Jahre Wartezeit (aktuell in Hamburg). Andere Bundesländer (z.B. NRW) stellen monatlich eine große Anzahl an Referendaren ein. Hier gilt, je flexibler du bist, desto schneller bekommst du einen Platz. Etwas Wartezeit wird jedoch immer bestehen.

Nach deiner mündlichen Prüfung musst du vielleicht noch den Schwerpunkt absolvieren. Selbst, wenn du diesen schon vorher in der Tasche hast, musst du dein Gesamtzeugnis beantragen. Für das Referendariat sind noch einige andere Dokumente (teilweise in amtlicher Beglaubigung) von Nöten, sodass du dich frühzeitig auf der Seite des Bundeslandes deiner Wahl informieren solltest. Dann gibt es eine Frist für die Bewerbung. Eine Wartezeit von drei Monaten muss mindestens eingerechnet werden. Nach oben gibt es da keine Grenze. Einige OLGs stellen sogar fast nur Referendare ein, die auch im entsprechenden Bezirk studiert haben. Wenn du also auf deinen Wunschplatz etwas warten musst, ist vielleicht eine der nachfolgenden Möglichkeiten für dich interessant.

LL.M. oder Promotion

Mit dem ersten Staatsexamen ist man qualifiziert sich auf Promotionsstellen zu bewerben und den Doktortitel zu erwerben. Allerdings fordern viele Professor*innen mindestens neun Punkte im Staatsexamen. Weiterhin kann man nur bei wenigen extern promovieren, das heißt, dass man nicht beim Lehrstuhl mitarbeiten muss. Meistens wird verlangt, dass die Doktorant*innen im Rahmen einer 20h Stelle am Lehrstuhl mitarbeiten. Bei einer externen Promotion musst du auch auf anderem Wege deinen Lebensunterhalt sichern. Daher dauert die Promotion aber auch mindestens 1,5 Jahre, meistens deutlich länger (bis zu fünf Jahren). Das liegt daran, dass die Themen meistens viel Literaturrecherche erfordern und der Nebenjob bzw. die Mitarbeit Zeit von der Promotionsarbeit frisst.

Eine „schnellere“ Alternative kann dabei der Master of Laws (LL.M.) sein. Er dauert nur 12 Monate und findet üblicherweise im Ausland statt. Hier sind meistens die Anforderungen an die Noten etwas geringer, allerdings hat man hohe Kosten zu tragen. Es fallen sowohl Studiengebühren als auch alle Kosten des Lebens im Ausland an. Außerdem muss man überdurchschnittliche Englischkenntnisse vorweisen und sich frühzeitig bewerben. Gerade für Unis in den USA ist ein Jahr vorher Pflicht. Auch Stipendien sind eher rar, wenn man sich außerhalb der USA bewegt. Der LL.M. wird daher auch oft nach dem zweiten Staatsexamen absolviert, da man sich auch nur mit Zeugnis des ersten Staatsexamens bewerben kann. Er stellt einen akademischen Titel dar, wird aber etwas weniger hoch vergütet (später bei einer Arbeitsstelle) als der Doktor, weil er auch kürzer dauert. Allerdings ist er gerade dann attraktiv, wenn man in der Wirtschaft oder internationalen Rechtsanwaltschaft arbeiten möchte. Man hat Kenntnisse über ein fremdes Rechtssystem und weist hervorragende Englischkenntnisse auf. Es gibt auch zahlreiche Spezialisierungen beim LL.M. Studium. Eine Alternative kann der LL.M. an einer deutschen Universität sein, der mittlerweile in einigen Städten angeboten wird.

Jobmöglichkeiten

Zur Überbrückung der Wartezeit für das Referendariat oder als Auszeit gibt es auch mit dem ersten Staatsexamen einige Jobmöglichkeiten. Repetitorien suchen regelmäßig für ihre Klausurenkurse Korrektor*innen (auch an der Uni). Weiterhin stellen Kanzleien wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit dem ersten Staatsexamen ein. Von einem Tag die Woche bis Vollzeit ist hier alles möglich. Je größer die Kanzlei, desto höher das Gehalt. Für einige Positionen, gerade im Legal Tech Bereich, wird auch nur das erste Staatsexamen gefordert. Einige Verwaltungen stellen gerne Diplomjurist*innen als Sachbearbeiter*innen ein. Dasselbe gilt auch für Versicherungen. Schau also einfach mal auf eine Jobbörse nach Stellen für Diplomjurist*innen (denn das bist du ab dem ersten Staatsexamen). Allerdings muss dir bewusst sein, dass der Verdienst bei diesen Stellen deutlich unter dem liegt, was Stellen für Volljurist*innen zu bieten haben.

Fazit

Du siehst, es gibt nach dem Staatsexamen viele Möglichkeiten. Ich verstehe, dass man im Stress der Examensvorbereitung sich nicht mit allen Möglichkeiten auseinander setzten möchte. Allerdings solltest du zwischen den Klausuren und der mündlichen Prüfung schon einmal deine Möglichkeiten abwägen (vorausgesetzt du hast den Schwerpunkt bereits absolviert). Denn ab dem Moment, in dem du dann die mündliche Prüfung verlässt, verlässt du deine Zeit als Student*in und bist Diplomjurist*in. Die tollen neuen Möglichkeiten, die dann offenstehen, sollten auch genutzt werden!

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Beitragsautor:

Lisa-Marie Schuchardt

Lisa-Marie Schuchardt

Lisa-Marie absolvierte nach ihrem Jurastudium ein Auslandsstudium in Aberdeen für den Master of Laws (LL.M.). Zu Beginn ihrer Tätigkeit bei uns schrieb sie hauptsächlich über das Studium. Im Anschluss dessen berichtete sie von ihrem Masterstudium. Außerdem leistete sie einen maßgeblichen Beitrag für unsere #Gewusst-Reihe.

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