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HLB Schumacher Hallermann präsentiert examensrelevante Fälle: Das strafunmündige Werkzeug? Vom Täter zum Anstifter (Strafrecht AT)

By 14. August 2024No Comments
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Exklusive Fälle in Assessor Juris

In Kooperation mit der Kanzlei HLB Schumacher Hallermann präsentieren wir dir in unserem Digitalmagazin Assessor Juris exklusiv vier examensrelevante Fälle. Sie werden von erfahrenen Praktiker:innen für dich ausformuliert bzw. bearbeitet. Dabei werden nicht nur die jeweiligen Entscheidungen detailliert im Digitalmagazin besprochen, sondern es erfolgt zusätzlich eine dogmatische Vertiefung.

In Das strafunmündige Werkzeug? Vom Täter zum Anstifter geht es um den AT-Examensklassiker Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 ff. StGB) in Verbindung mit dem Versuch. Dieser Fall wird ausführlich in der sechsten Ausgabe von Assessor Juris (1/2024) auf insgesamt 12 Seiten von Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann sowie dem wissenschaftliche Mitarbeitenden Dipl. Finanzwirt Lukas Darijtschuk besprochen.

Worum geht es konkret in diesem Fall?

Die Abgrenzung von Täterschaft & Teilnahme ist einer der Klassiker des AT schlechthin: Seit gut zwei Jahrhunderten ringen Literanten und Rechtsprechung um eine trennscharfe und dogmatisch elegante Lösung. Sie begegnet den Studierenden im AT in bunten Kleidern – etwa im Rahmen des unechten Unterlassungsdelikts, in verschiedenen Beihilfe-Konstellationen sowie bei der mittelbaren Täterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung. Letztere Differenzierung ist i.d.R. unproblematisch, weil das deliktische Minus des Vordermannes nach den meisten Strömungen eine Anstiftung regelmäßig ausschließt. Liegt das Minus jedoch auf Ebene der Schuld, wird die Abgrenzung prekär, da in diesem Falle eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat vorliegt und demnach nach den Regeln der limitierten Akzessorietät (§§ 26, 27 StGB) auch eine Anstiftung in Betracht kommt.

Der BGH hat kürzlich in einer brisanten Entscheidung, die unseres Erachtens extrem nach „Examensklassiker“ (und behördlichem Recyclingpapier) riecht, seinerseits klargestellt, dass es im Falle eines schuldunfähigen Vordermannes seiner Ansicht nach darauf ankomme, ob dieser das Unrecht erkennen kann oder nicht (Urteil vom 13.09.2023 – 5 StR 200/23). Während bei schuldunfähigen Erwachsenen gerade gefordert ist, dass sie das Unrecht nicht erkennen können (§ 20 StGB), stellt das Gesetz bei Kindern auf eine starre Altersgrenze von 14 Jahren ab (§ 19 StGB). Bei Kindern ist daher nach Ansicht des BGH ohne Rücksicht auf die Altersgrenze auf die individuelle Einsichtsfähigkeit abzustellen. Der BGH bestätigte im selben Zuge auch seine Rechtsprechung zum unmittelbaren Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft – ein weiterer Klassiker im Kontext des § 25 I Alt. 2 StGB.

In dem Fall forderte der Hintermann und Schwager des geplanten Opfers, den 11-jährigen Sohn des geplanten Opfers auf, dessen Mutter zu töten. Das Kind solle abends, wenn die Mutter im Bett liege und schlafe, ein scharfes Messer aus der Küche holen und sie töten, weil die Mutter „schlechte Sachen“ gemacht habe. Er instruierte das Kind mit den deliktischen Details. Im Gegenzug würde das Kind Süßigkeiten und weitere Belohnungen erhalten; bestraft werden könne das Kind nicht. Zum Schein ging das schuldunfähige „Vordermännlein“ darauf ein, warnte jedoch seine geliebte Mutter, sodass der Matrizid schließlich ausblieb.

Im dogmatischen Vertiefungsteil wollen wir uns mit dem unmittelbaren Ansetzen befassen. Während die Grundkonstellation bereits im ersten Semester besprochen wird, ergeben sich bei den Beteiligungsformen erhebliche Abgrenzungsprobleme. Sodann ist im Rahmen der Beteiligung stets der § 28 StGB im Blick zu behalten; hierzu streuen wir ebenso ein paar wichtige Lektionen ein. Viel Spaß bei der Lektüre!

Assessor Juris (1/2024) jetzt kostenlos downloaden!

Weitere exklusive Fälle, die in dieser Ausgabe zu finden sind, stammen aus dem Zivilrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Gefahrenabwehrecht:

  • „Wer’s findet, darf’s behalten?“ „Wer’s glaubt, wird selig!“ (Sachenrecht)
  • Who let the dogs out – Leinenzwang für Schnipsi (Verwaltungsrecht AT)
  • Der Eichenprozessionsspinner im POR – Von Eichen, Prozessen und Gespinstern (Gefahrenabwehrecht)


Assessor Juris
hat darüber hinaus noch viel mehr zu bieten:

  • Erhalte in unserer Rubrik #Referendariat wertvolle Einblicke rund um den juristischen Vorbereitungsdienst, in dieser Ausgabe sind das erneut besondere Einblicke in die jeweiligen Stationen.
  • In der Rubrik #Gewusst erhältst du indes nützliche Insights u.a. zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Zivil-, dem Straf- und dem Öffentlichen Recht.
  • Mit dem Erwerb des Titels „Assessor Juris“ und dem damit zusammenhängenden Abschluss der juristischen Ausbildung geht es in den #Karrierestart. In dieser Rubrik findest du deshalb hilfreiche Tipps und Tricks von Praktiker:innen zum Karriereeinstieg.

Assessor Juris bietet also wesentlich mehr als #examensrelevante Fälle und ist deshalb nicht nur für die Examensvorbereitung relevant, sondern ab Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen bis hin zum Karriereeinstieg und damit für über zwei Jahre.

JurCase informiert:

Deshalb solltest du dir auch unbedingt unsere vergangenen Ausgaben anschauen. Dort findest du ebenso exklusive examensrelevante Fälle, die in dieser Kooperation bearbeitet wurden, sowie viele weitere nützliche Informationen und Tipps für eine gelungene juristische Ausbildung.

HIER GEHT'S ZUM ASSESSOR JURIS-ARCHIV!

Wer sind HLB Schumacher Hallermann?

HLB Schumacher Hallermann ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei, die von der steuerzentrierten Rechtsberatung kommt und sich nunmehr intensiv auch auf klassische Rechtsgebiete ausrichtet hat. Besonderes Merkmal: Konsequente Entwicklung spezieller und innovativer Beratungsfelder (Glücksspielbesteuerung, Glücksspielregulierung, eSport). Aus dem Herzen von Münster heraus beraten wir Mandanten persönlich und lösungsorientiert. Dabei ist uns eine offene und ehrliche Kommunikation gegenüber dem Mandanten wichtig.

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Beitragsautor:

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JurCase ist dein Partner für deine erfolgreiche juristische Ausbildung. Wir bieten dir interessante Einblicke in den Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Stationen. Darüber hinaus helfen wir dir bei deiner Examensvorbereitung und sind Spezialist für die Fachliteratur in beiden juristischen Staatsexamen. Mit unserem Karrieremagazin erfährst du außerdem alles zum Karrierestart als angestellter Rechtsanwalt bzw. Volljurist.

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