Examensvorbereitung: Turnuswiederholung in den Nebengebieten
Nebengebiete effizient wiederholen
Oft werden die zivilrechtlichen Nebengebiete etwas stiefmütterlich behandelt, wenn es um die Examensvorbereitung geht. Dabei ist ein ZPO-Einstieg oder eine handelsrechtliche Problematik immer wieder gerne Bestandteil einer Examensklausur, um den Prüfling kurz aus der Fassung zu bringen. In manchen Bundesländern, wie z.B. Hessen, wird sogar im jeden Examenstermin bei der Z-III Klausur Handels-/ Gesellschaftsrecht oder Arbeitsrecht abgefragt. Mit einer regelmäßigen Wiederholung sitzen aber auch hier die ‚Must-Knows‘ und man kann wertvolle Punkte in den Klausuren sammeln.
Wiederholung nach Examensrelevanz
Wiederholung jeden 4. Monat
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Handelsrecht:
- Haftung bei unterschiedlichen Formen der Unternehmensfortführung, §§ 25, 26, 28 HGB
- Vertretung des Kaufmanns, v.a. Prokura, §§ 48 ff. HGB
- Publizität des Registers, § 15 HGB
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Gesellschaftsrecht
- Haftung der Gesellschaft im Außenverhältnis
- Haftung der Gesellschafter
- Regressansprüche der Gesellschafter im Innenverhältnis, nachdem sie in Anspruch genommen wurden
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Arbeitsrecht
- Schadenersatz, §§ 280, 823 BGB
- Lohnzahlung trotz nicht geleisteter Arbeit (v.a. Verzug und Unmöglichkeit, § 615 BGB)
- Kündigungsschutz, § 1 KSchG
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ZPO I
- Zulässigkeit der Zivilklage
- Mahnverfahren und Versäumnisurteil
- Begriff des Streitgegenstands
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ZPO II
- §§ 767, 771 ZPO
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen, §§ 808 ff. ZPO
- Pfändungspfandrecht
Für eine knackige Wiederholung zwischendurch eignen sich die Crashkurs-Skripte hervorragend. Sie fassen examensrelevantes Wissen so kurz wie nur möglich und gleichzeitig in gebotener Ausführlichkeit zusammen. Besonders praktisch und informativ ist dabei die unmittelbar in das Skript eingearbeitete Auswertung der Rechtsprechung, wodurch du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kannst.
In den zivilrechtlichen Nebengebieten sticht besonders hervor, dass sie aus den extrem umfangreichen Rechtsgebieten Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht gezielt diejenigen Themen herausgreifen, die man im Examen wirklich wissen muss.
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