Skip to main content
GewusstReferendariat

Gesetzesänderung: Änderung des Art. 21 GG – Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung

By 2. August 2017Juni 25th, 2021No Comments
Gesetzesänderung jura intensiv

Immer als erstes informiert – mit Jura Intensiv und der RA!

Gesetzesänderung: Änderung des Art. 21 GG – Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung

Der Bundestag hat eine Änderung des Art. 21 GG beschlossen, der der Bundesrat am 07.07.2017 zugestimmt hat. Ziel der Grundgesetzänderung ist es, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen auszuschließen. Der Gesetzentwurf findet sich in BT-Drs. 18/12357. Die Grundgesetzänderung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Diesen Zusatzbeitrag kannst du, neben den aktuellen Entscheidungen im Bereich des Zivil-, Straf-, Öffentlichen Rechts und Nebengebieten, in unserer aktuellen RA in der Rubrik „ZUSATZ“ lesen.
Falls du die RA noch nicht abonniert hast, findest du den Beitrag zu dieser Änderung hier:

DIREKT ZUM BEITRAG

 

Die „RA“ (Rechtsprechungs-Auswertung) ist die Ausbildungszeitschrift von JURA INTENSIV. In jeder Ausgabe werden aktuelle Entscheidungen im Bereich des Zivil-, Straf-, Öffentlichen Rechts und Nebengebieten aufbereitet und klausurtypisch gelöst.

MEHR INFOS ZUM RA-ABO!

 

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

JurCase Redaktion

JurCase Redaktion

JurCase ist dein Partner für deine erfolgreiche juristische Ausbildung. Wir bieten dir interessante Einblicke in den Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Stationen. Darüber hinaus helfen wir dir bei deiner Examensvorbereitung und sind Spezialist für die Fachliteratur in beiden juristischen Staatsexamen. Mit unserem Karrieremagazin erfährst du außerdem alles zum Karrierestart als angestellter Rechtsanwalt bzw. Volljurist.

Alle Beiträge von JurCase Redaktion ansehen