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Referendariat

Wahlstation: Ausland oder Staatsanwaltschaft?

By 5. Februar 2019Oktober 18th, 2023No Comments
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Wahlstation: Ausland oder Staatsanwaltschaft?

Die Qual der Wahl

In der juristischen Ausbildung bietet die Wahlstation den Vorteil, dass die Referendare in ihrer Gestaltung von Art und Ort der Tätigkeit im Grunde frei sind. Dadurch lässt sich nicht nur der eigene Interessenschwerpunkt konkretisieren, sondern es besteht auch die Möglichkeit etwaige „Lücken“ im Lebenslauf zu füllen, etwa indem der fehlende Einblick in die Tätigkeiten beim Arbeitsgericht oder Sozialgericht, bei einer (internationalen) Großkanzlei, einem Unternehmen oder im Ausland nachgeholt wird. Dadurch bietet sich ferner die Gelegenheit, den eigenen Interessenschwerpunkt auszuweiten oder zu verschieben. Letztlich kann die Wahlstation aber auch als „vorgezogene Probezeit“ bei einem potentiellen Arbeitgeber genutzt werden. Ich habe mich hingegen bereits frühzeitig dazu entschlossen, dass ich meine Wahlstation im Ausland verbringen möchte. Dies kann sich je nach individuellen Interessen jedoch als wesentlich schwieriger gestalten als zunächst erhofft. Deshalb ist ein Plan B stets anzuraten, sodass ich letztlich die Qual der Wahl hatte: Ausland oder Staatsanwaltschaft?

Das Abenteuer Ausland

Auslandserfahrung ist im Lebenslauf immer gern gesehen, und für sich genommen ist es ohnehin ein besonderes Abenteuer. Deshalb habe ich mich schon recht früh dazu entschlossen, dass ich meine Wahlstation gerne im Ausland absolvieren möchte. Meine Ansprüche dahingehend waren nie sonderlich hoch; New York oder London waren beispielsweise nie präferierte Ziele. Vielmehr sprachen mich Städte und Gegenden an, in denen ich noch nie war, etwa die skandinavische Region, verschiedene Teile im Osten Europas oder – komplementär dazu – eine schicke Südseeinsel. Meine einzige tatsächliche Voraussetzung für einen Ausbilder im Ausland war im Kern lediglich, dass ich zwingend strafrechtlich tätig werden wollte. Dies begründet sich darin, dass sich in Hessen der Aktenvortrag nach der Wahlstation richtet und dieser 10% der Gesamtnote ausmacht. Da mir das Examen wichtig ist, wollte ich also kein Risiko eingehen.

Strafrecht im Ausland – Wer suchet, der findet?

Freilich war mir von vornherein klar, dass ich mir mit Strafrecht im Ausland eine harte Nuss ausgewählt hatte. Aus diesem Grund habe ich bereits bei meiner Bewerbungsvorbereitung für die Anwaltsstation einen Hauptaugenmerk darauf gerichtet, dass meine Ausbilderkanzlei Partner oder anderweitige Kontakte im Ausland hat beziehungsweise zumindest in einem internationalem Pool von Anwaltskanzleien vertreten ist. Nicht zuletzt deshalb habe ich mich für meine derzeitige Kanzlei entschieden, da sie mir insgesamt die besten Konditionen hinsichtlich des Zweiten Examens bot und Teil eines solchen Pools ist. Allerdings blieb die dortige Suche nach einer passenden Kanzlei im Ausland erfolglos.

Weitersuchen oder Aufgeben?

Es stellte sich nun also die Frage „Was tun?“. Die Anmeldefrist für die Wahlstation rückte immer näher. Zu diesem Zeitpunkt war es zwar noch nicht unmöglich, anderweitig im Ausland eine passende Kanzlei mit strafrechtlichem Einschlag zu finden. Es wurde jedoch immer unwahrscheinlicher, weshalb ich dringend einen Plan B brauchte. Gute Alternativen sind schließlich schnell vergriffen.

Mein Plan B war allerdings recht einfach gefunden. Die Staatsanwaltschaft war aufgrund der hervorragenden Erfahrungen in der Einzelausbildung und im Rahmen der regelmäßigen Sitzungsdienste die beste Option für Plan B.

Es stellte sich lediglich die Frage, bei welchem Ausbilder beziehungsweise in welcher Abteilung ich tätig werden wollte. Meine Einzelausbilderin aus der Strafrechtsstation war zwar großartig, ich wollte die Wahlstation dennoch dazu nutzen, meine Erfahrungen im Jugendstrafrecht zu intensivieren. Dies nicht zuletzt deshalb, da meine aktuell pausierende Dissertation das Jugendstrafrecht in Kombination mit Kriminologie zum Inhalt hat. Daher hieß Plan B konkret „Haus des Jugendrechts“ (HdJR). Im Rahmen meines Ehrenamtes beim HdJR Mainz konnte ich schließlich schon hilfreiche Einblicke in die konkreten Tätigkeiten eines dort beschäftigten Staatsanwaltes erhalten und wusste deshalb genau, was im Wesentlichen auf mich zukommen würde.

Meine Bewerbung beim Haus des Jugendrechts

Im HdJR Wiesbaden sind zwei Staatsanwälte tätig. Glücklicherweise kannte ich den einen Staatsanwalt bereits aus meiner Zeit in der Strafrechtsstation. Er kam deshalb primär als Einzelausbilder in Betracht. Meine formlose Anfrage per E-Mail bestätigte er mir erwartungsgemäß auch recht zügig. Seine Antwort leitete ich ebenso formlos per E-Mail an die Ausbildungsleiterin der StA Wiesbaden, die mir schließlich eine offizielle Bestätigung per Post hat zukommen lassen. Eine eingescannte Version dieser Bestätigung ging sodann erneut formlos per E-Mail an das OLG Frankfurt. Eine Antwort des OLG Frankfurt steht derzeit zwar noch aus, Probleme gibt es jedoch nur in den seltensten Fällen. Ich kann mich also durchaus entspannt auf meine Wahlstation im Haus des Jugendrechts einstellen.

Fazit:

Freilich bin ich traurig, dass das Abenteuer Ausland bei mir nicht umsetzbar war. Umso erleichterter bin ich jedoch, dass es doch recht zügig und unkompliziert mit der Staatsanwaltschaft – und dort mit meiner favorisierten Abteilung – funktioniert hat.

Als Lebensweisheit gilt jedoch, dass es nicht nur wichtig ist, stets einen Plan B zu haben, sondern auch, sich selbst Prioritäten zu setzen: Was ist wichtiger? Abenteuer oder voraussichtlich bestmöglicher Erfolg beziehungsweise wohl bestmögliche Ausbildung für das Mündliche Examen? Ich habe mich für letzteres entschieden und werde es sicherlich nicht bereuen.

 

– Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen

Weitere Veröffentlichungen von Sebastian sind hier und auf seinem Facebook-Blog zu finden.

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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