QuickCheck: Rechtsreferendariat in Sachsen
Zulassungstermine
In Sachsen werden zwei Mal pro Jahr Rechtsreferendar:innen in den Juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Eingestellt wird jeweils zum 1. Mai und zum 1. November des Jahres. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Die praktische Ausbildung erfolgt an drei Ausbildungsgerichten/Stammdienststellen (Chemnitz, Dresden, Leipzig). Es bestehen aktuell keine Wartezeiten für Bewerber:innen.
Zulassungsfristen
Die vollständige Bewerbung ist rechtzeitig auf dem Postweg einzureichen. Sie ist zu richten an das Oberlandesgericht in Dresden (Adresse: Ständehaus, Schloßplatz 1, 01067 Dresden). Achtung: Der Eingangsstempel des OLGs ist maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang, nicht der Poststempel. Die Bewerbungsfrist endet für die Anträge im Frühjahr am 20. Februar, für Bewerbungen im Herbst am 31. Juli. Die genannten Daten sind Ausschlussfristen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss vorliegen (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 SächsJAPO). Falls die notwendigen Unterlagen der Bewerberin bzw. des Bewerbers nicht fristgerecht vorliegen, ist zumindest der Antrag fristgerecht zu übermitteln. In diesem Fall hat die bzw. der Bewerber:in gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 SächsJAPO die Möglichkeit innerhalb einer gesetzten Frist einzelne Unterlagen nachzureichen, sofern er die verspätetet Einreichung überzeugend darlegen und begründen kann. Das Zeugnis über die bestandene Erste Juristische Prüfung ist von dieser Regelung ausgeschlossen und kann nicht nachträglich nach Verstreichen der Bewerbungsfrist vorgelegt werden! Generell gilt, dass verspätete Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt auch keine Vormerkung für zukünftige Einstellungstermine.
Besoldung
Referendar:innen müssen während ihrer Ausbildung im Freistaat Sachsen nicht um ihre Existenz fürchten: Zur finanziellen Absicherung erhalten sie eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.645,10 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Bei entsprechenden Voraussetzungen haben sie zudem Anspruch auf einen Familienzuschlag (Stufe 1: 149,22 Euro, Stufe 2: 314,12 Euro, beim zweiten Kind 164,90 Euro, ab dem dritten Kind 434,77 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht gezahlt. Vermögenswirksame Leistungen werden gewährt gemäß den Vorschriften, die für Beamt:innen auf Widerruf gelten.
Ablauf und Stationen
Grundsätzlich dauert der Vorbereitungsdienst zwei Jahre (hinzu kommt die Zeit bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung im 25. Monat).
Das Referendariat in Sachsen gliedert sich in folgende Stationen:
1 – Zivilrechtsstation (5 Monate):
Die Station beginnt mit einem mehrtägigen Einführungslehrgang in die theoretischen Grundlagen des Zivilrechts. Im Anschluss erfolgt die praktische Ausbildung bei einer bzw. einem Zivilrichter:in an einem der drei Landgerichte Chemnitz (alternativ Zwickau), Dresden (alternativ Görlitz), Leipzig (alternativ Zwickau) oder einem der Amtsgerichte im Bezirk der genannten Stammdienststellen. Ausbildungsbegleitend findet eine Arbeitsgemeinschaft (64 Unterrichtseinheiten) statt, in der die Referendar:innen unterwiesen werden in der Praxis des Zivilrechts.
2 – Strafrechtsstation (4 Monate):
Den Auftakt bildet ein Einführungslehrgang a 40 Unterrichtseinheiten. Anschließend wird innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Plädierkurs absolviert sowie Unterricht zur Strafrechtspraxis erteilt und an der Vertiefung der theoretischen Kenntnisse gearbeitet. Die Ausbildung erfolgt entweder bei der Staatsanwaltschaft oder bei einer bzw. einem Strafrichter:in. Zusätzlich zu der AG haben Referendar:innen die Möglichkeit einen Klausurenkurs zu besuchen. In manchen Fällen umfasst die Ausbildung innerhalb der Strafrechtsstation auch die Besichtigung einer JVA sowie eine Hospitation bei der Rechtsmedizin oder Kriminal- bzw. Schutzpolizei.
3 – Verwaltungsstation (4 Monate):
Der Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft beginnt mit einem Einführungslehrgang in das Öffentliche Recht. Im Anschluss an diesen werden den Rechtsreferendar:innen praktische Kenntnisse im OR vermittelt. Eine Besonderheit der Ausbildung in Sachsen: Auch während der Verwaltungsstation werden weiterhin Lerneinheiten zur Vertiefung des Wissens im Zivil- und Strafrecht absolviert. Die Ausbildung im Verwaltungsrecht sollte bei einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht abgeleistet werden. Tipp: Der Besuch des AG-übergreifenden Klausurenkurs lohnt sich.
4 – Anwaltsstation (9 Monate):
Achtung: Für die Gestaltung und Durchführung der Anwaltsausbildung ist die Rechtsanwaltskammer Sachsen zuständig. Der Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft gliedert sich in folgende Angebote: Anwaltskurs I und II (66 Unterrichtseinheiten/24 Unterrichtseinheiten), Vertiefung im Zivil- (32 Unterrichtseinheiten) und Strafrecht (20 Unterrichtseinheiten) und abschließend eine Erweiterung der Kenntnisse im Öffentlichen Recht (36 Unterrichtseinheiten). Es empfiehlt sich der Besuch des zusätzlich stattfindenden, übergreifenden Klausurenkurs. Die Ausbildung erfolgt in einer Rechtsanwaltskanzlei. Praktizierende Anwält:innen kommen infrage als Ausbilder:innen, soweit sie hauptberuflich tätig sind und bereits über mehr als drei Jahre Berufserfahrung verfügen.
5 – Schriftliche Examensprüfung (20. Monat):
Zu Ende der Anwaltsstation werden insgesamt acht Examensklausuren geschrieben: vier im Zivilrecht, zwei im Strafrecht und zwei im Öffentlichen Recht.
6 – Wahlstation (3 Monate):
Die Ausbildung erfolgt nach Wahl gem. § 36 SächsJAPO. Begleitend müssen Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich absolviert werden, und zwar mindestens im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten. Die Zeit während der Wahlstation soll außerdem genutzt werden um die Technik des Aktenvortrages einzuüben in Vorbereitung auf die mündliche Prüfung des Zweiten Juristischen Staatsexamens.
7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und dem anschließenden Prüfungsgespräch in den Gebieten Zivil-, Straf- und Öffentlichem Recht sowie dem von der bzw. dem Rechtsreferendar:in gewählten Schwerpunkt.
Auslandsaufenthalt Ja/Nein
Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, der kann z.B. die Rechtsanwaltsstation bei einem Anwalt oder einer Anwältin im Ausland absolvieren, oder die Wahlstation nutzen, um über den eigenen Tellerrand zu blicken. Achtung: Rechtsreferendar:innen müssen eigenständig für ausreichenden Krankenversicherungsschutz sorgen. Für die Zeit im Ausland sollte man aufgrund dessen eine passende Auslandskrankenversicherung abschließen. Benötigt werden außerdem zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle und ein Antrag mit Schwerpunktbenennung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem für die beantragte Zeit ein:e Zustellungsbevollmächtigte:r mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der BRD benannt werden. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendar:innen mitversichert sind.
Wir haben sämtliche Details und wichtigen Informationen in unseren ausführlichen Leitfäden zusammengestellt. Dort findest du u. a. auch die richtigen Ansprechpartner:innen und erfährst, was die Inhalte der einzelnen Stationen deines Referendariats sind. Auch die Themen Urlaub und Nebenjob, AG-Fahrt sowie ÖPNV-Ticket für Referendar:innen werden dort ausführlich beleuchtet, damit du stets alle relevanten Informationen parat hast!
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