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Rechtsreferendariat Sachsen

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Sachsen?

Tipp: Während einer der Stationen müssen bzw. können folgende Angebote ergänzend absolviert werden: erstens Pflichtlehrveranstaltungen (Unterricht im Arbeitsrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht), zweitens weitere fakultative Einheiten wie ein einwöchiger Steuerrechtslehrgang, Tatsachenfeststellung vor Gericht/Aussage- und Vernehmungspsychologie, ein Rhetorikkurs, IT für Referendare, ein Intensivkurs im Zivil- und Strafrecht zur Vorbereitung der Klausuren im Zweiten Staatsexamen, Kommentarnutzung in der Klausur, Klausurtechnik und ein Klausurenkurs.
Das Referendariat in Sachsen gliedert sich in folgende Stationen:

1. Zivilrechtsstation (5 Monate):

Die Station beginnt mit einem mehrtägigen Einführungslehrgang in die theoretischen Grundlagen des Zivilrechts. Im Anschluss erfolgt die praktische Ausbildung bei einer Zivilrichterin/einem Zivilrichter an einem der drei Landgerichte Chemnitz (alternativ Zwickau), Dresden (alternativ Görlitz), Leipzig (alternativ Zwickau) oder einem der Amtsgerichte im Bezirk der genannten Stammdienststellen. Ausbildungsbegleitend findet eine Arbeitsgemeinschaft (64 Unterrichtseinheiten) statt, in der die Referendare unterwiesen werden in der Praxis des Zivilrechts.

2. Strafstation (3 Monate):

Den Auftakt bildet ein Einführungslehrgang a 40 Unterrichtseinheiten. Anschließend wird innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Plädierkurs absolviert sowie Unterricht zur Strafrechtspraxis erteilt und an der Vertiefung der theoretischen Kenntnisse gearbeitet. Die Ausbildung erfolgt entweder bei der Staatsanwaltschaft oder bei einem Strafrichter. Zusätzlich zu der AG haben Referendare die Möglichkeit einen Klausurenkurs zu besuchen. In manchen Fällen umfasst die Ausbildung innerhalb der Strafrechtsstation auch die Besichtigung einer JVA sowie eine Hospitation bei der Rechtsmedizin oder Kriminal- bzw. Schutzpolizei.

3. Verwaltungsstation (4 Monate):

Der Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft beginnt mit einem Einführungslehrgang in das Öffentliche Recht. Im Anschluss an diesen werden den Rechtsreferendaren praktische Kenntnisse im OR vermittelt. Eine Besonderheit der Ausbildung in Sachsen: Auch während der Verwaltungsstation werden weiterhin Lerneinheiten zur Vertiefung des Wissens im Zivil- und Strafrecht absolviert. Die Ausbildung im Verwaltungsrecht sollte bei einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht abgeleistet werden. Tipp: Der Besuch des AG-übergreifenden Klausurenkurs lohnt sich.

4. Anwaltsstation (9 Monate):

Achtung: Für die Gestaltung und Durchführung der Anwaltsausbildung im Rechtsreferendariat Sachsen ist die Rechtsanwaltskammer Sachsen zuständig. Der Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft gliedert sich in folgende Angebote: Anwaltskurs I und II (66 Unterrichtseinheiten/24 Unterrichtseinheiten), Vertiefung im Zivil- (32 Unterrichtseinheiten) und Strafrecht (20 Unterrichtseinheiten) und abschließend eine Erweiterung der Kenntnisse im Öffentlichen Recht (36 Unterrichtseinheiten). Es empfiehlt sich der Besuch des zusätzlich stattfindenden, übergreifenden Klausurenkurs. Die Ausbildung erfolgt in einer Rechtsanwaltskanzlei. Praktizierende Anwälte kommen infrage als Ausbilder, soweit sie hauptberuflich tätig sind und bereits über mehr als drei Jahre Berufserfahrung verfügen.

5. Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):

Zu Ende der Anwaltsstation werden insgesamt acht Examensklausuren geschrieben: vier im Zivilrecht, zwei im Strafrecht und zwei im Öffentlichen Recht.

6. Wahlstation (3 Monate):

Die Ausbildung erfolgt nach Wahl gem. § 36 SächsJAPO. Begleitend müssen Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich absolviert werden, und zwar mindestens im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten. Die Zeit während der Wahlstation soll außerdem genutzt werden um die Technik des Aktenvortrages einzuüben in Vorbereitung auf die mündliche Prüfung des Zweiten Juristischen Staatsexamens.

7. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und dem anschließenden Prüfungsgespräch in den Gebieten Zivil-, Straf- und Öffentlichem Recht sowie dem vom Rechtsreferendar gewählten Schwerpunkt.

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Rechtsreferendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz fürchten: Der Freistaat Sachsen gewährt zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.645,10 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Bei entsprechenden Voraussetzungen erhalten die Referendare zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 149,22 Euro, Stufe 2: 314,12 Euro, beim zweiten Kind 164,90 Euro, ab dem dritten Kind 434,77 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht gezahlt. Vermögenswirksame Leistungen werden gewährt nach den Vorschriften, die für Beamte auf Widerruf gelten.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten und Tätigkeiten nach § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SächsBG, mit Ausnahme jener, die in § 103 S. 2 und 3 SächsBG benannt werden, anzeigepflichtig. Spätestens zwei Wochen vor Aufnahme muss die Tätigkeit schriftlich beim Dienstvorgesetzten gemeldet werden.

Nebentätigkeiten, die dienstliche Interessen beeinträchtigen oder dienstliche Pflichten verletzten könnten, werden in der Regel nicht genehmigt (§ 104 Abs. 1 und 2 SächsBG). Die Ausbildung darf nicht beeinträchtigt werden. Ausschlaggebend sind die erbrachten Leistungen des Rechtsreferendars, hat dieser in der Ersten Juristischen Prüfung nicht mindestens 6,50 Punkte erzielen können, wird ihm die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben zumeist nicht gewährt. Ob diese dauerhaft untersagt bleibt, wird frühestens nach sechs Monaten erneut geprüft. Bei entsprechend guten Leistungen in der Ausbildung in der Zivilstation und ebenso in den Aufsichtsklausuren, wird die Aufnahme einer Tätigkeit jedoch häufig nachträglich gewährt. Bei Leistungsabfall kann die Tätigkeit dann aber jederzeit wieder untersagt werden. Insgesamt darf die Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden pro Woche (bzw. ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) betragen.

Etwaige Entgelte aus Nebentätigkeiten können gemäß § 74 SächsBG auf die Bezüge der Ausbildung angerechnet werden. Rechtsreferendare sind nach § 9 SächsNTVO verpflichtet, nicht nur ihre anzeigepflichtige Nebentätigkeit zu erklären, sondern überdies auch eine Abrechnung über jedwede im Kalenderjahr bezogene Vergütung aus jeglicher Nebentätigkeit offenzulegen. Spätestens bis zum 1. März des Folgejahres ist eine entsprechende Abrechnung vorzulegen.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Referendare können Reisen zu Laufbahnprüfungen als Dienstreisen geltend machen. Es besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Reisekostenvergütung nach § 3 SächsRKG. Auch bei Ausbildungsreisen besteht ein Anspruch auf Auslagenerstattung. Bis zu 75 % der Kosten werden rückerstattet. Als Ausbildungsreisen gelten alle Reisen, die während der Ausbildung gemäß den geltenden Ausbildungsvorschriften unumgänglich sind, jedoch nicht am Ort der Stammdienststelle stattfinden. Rechtsreferendaren, die in Sachsen ihren Vorbereitungsdienst ableisten, aber ihren Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes haben, oder solche, die nicht am Ort der Stammdienststelle wohnen, wird eine Auslagenerstattung für Dienst-/Ausbildungsreisen und Beihilfe für Reisen bis zur Höhe der Kosten, die bei Reisen vom Sitz der Stammdienststelle aus zu erstatten wären, gewährt. Auch für Reisen zum Sitzungsdienst wird eine Reisekostenvergütung bewilligt nach den allgemeinen Regelungen des SächsRKG. Fahrtkosten und Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung werden im Allgemeinen bis zur Höhe der Kosten der günstigsten Fahrkarte in Höhe von 75 % erstattet. Achtung: Für die Nutzung der Deutschen Bahn AG bei einer Ausbildungsreise gilt: Angebotene Plan- und Spartarife sollten genutzt werden. Ist die Buchung dieser nicht möglich, muss der Großkundenrabatt, den die Deutsche Bahn Mitarbeitern der Dienststellen des Freistaates Sachsen gewährt, in Anspruch genommen werden. Reisekosten können nur erstattet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Dienstreise bei der zuständigen Stelle der Anspruch schriftlich oder elektronisch geltend gemacht wird.

Bis zu 357,90 EUR werden im Übrigen für einen Studienaufenthalt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer gewährt. Außerdem einmalig bis zu 306,78 EUR für Auslandsaufenthalte nach §§ 35 Abs. 5, 36 Abs. 3 SächsJAPO. Zuschüsse werden nur gezahlt bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Im Krankheitsfall ist unverzüglich (am selben Werktag spätestens bis 9.00 Uhr) bei der Referendargeschäftsstelle des Ausbildungsgerichtes sowie der Ausbildungsstelle eine Entschuldigung per Mail oder telefonisch zu übermitteln. Nach Wiederaufnahme des Dienstes sind ebenfalls die genannten Stellen entsprechend zu informieren. Sollte der Dienstausfall länger als drei Tage dauern, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus diesem soll auch die voraussichtliche Krankheitsdauer hervorgehen. In manchen Fällen ist das Attest auf Anweisung des Dienstvorgesetzten, vor allem des Ausbildungsleiters, bereits früher einzureichen. Für die Zeit der Dienstunfähigkeit besteht im Umfang von sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Voraussetzung hierfür ist jedoch eine vorausgegangene ununterbrochene vierwöchige Dauer des Arbeitsverhältnisses. Krankheitszeiten werden gemäß § 40 Abs. 2 SächsJAPO bis zu drei Monaten je Ausbildungsjahr auf den Juristischen Vorbereitungsdienst angerechnet. Überschreitet der Referendar diese drei Monate, werden die Krankheitszeiten nicht auf den Vorbereitungsdienst angerechnet, so dass sich dieser entsprechend verlängert. Arbeits- oder Wegeunfälle sind dem Dienstvorgesetzten unverzüglich anzuzeigen, zudem muss eine Unfallanzeige ausgefüllt werden. Auch bei fremdverschuldeten Unfällen, bei denen ein Referendar zu Schaden gekommen ist, können Schadensersatzansprüche entstehen, die nach § 6 EFZG auf den Freistaat Sachsen zurückfallen. Auch in solchen Fällen ist deshalb ein Unfallmeldebogen auszufüllen und an den Dienstvorgesetzten zu übermitteln.

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Rechtsreferendare erhalten Erholungsurlaub in Anwendung der Bestimmungen für Beamte auf Widerruf. Tipp: In Sachsen wird Erholungsurlaub auch bereits während der ersten sechs Monate der Ausbildung bewilligt. Achtung: Für die Zeit der Einführungslehrgänge und der Anwaltskurse I und II sowie die Stationsabschlussklausuren und Probeexamen besteht Urlaubssperre. Die Dauer des Erholungsurlaubs soll je Ausbildungsabschnitt nicht mehr als ein Drittel des Abschnitts betragen. Einzelne Urlaubstage werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt, pauschale Begründungen reichen nicht aus. Erteilt wird der Erholungsurlaub durch den Dienstvorgesetzten. Anträge sind dem Ausbildungsleiter über die Referendargeschäftsstelle inklusive des Genehmigungsvermerks des Ausbilders und ggf. auch des AG-Leiters vorzulegen. Spätestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn sollte man den Antrag einreichen. Sollte der Juristische Vorbereitungsdienst im Laufe des Urlaubsjahres beginnen oder enden, steht ihm für jeden vollen Dienstmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Grundsätzlich soll der Erholungsurlaub während des Urlaubsjahrs genommen werden. Erholungsurlaub, der nicht innerhalb von neun Monaten nach Ende des Urlaubsjahres in Anspruch genommen worden ist, verfällt. Sonderurlaub kann in besonderen Ausnahmefällen gewährt werden. Die Dauer beträgt in der Regel sechs Monate, insgesamt jedoch maximal ein volles Jahr (§ 40 Abs. 4 SächsJAPO). Der Sonderurlaub muss spätestens gegen Ende der Strafrechtsstation (acht Monate nach Beginn des Vorbereitungsdienstes) angetreten werden. Achtung: Während der Sonderurlaubszeit werden keine Ausbildungsbezüge bezahlt. Ausnahme: Für eine Fortbildungsreise der AG (eine sogenannte AG-Fahrt) wird Sonderurlaub auch unter Belassung der Bezüge gewährt. Generell wird Sonderurlaub durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts bewilligt. Anträge müssen auf dem Dienstweg vorgelegt und begründet werden.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten in jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle sowie ein Teilnahmezeugnis für die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder vermerken in den Stationszeugnissen Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Auch persönlichkeitsbezogene Angaben werden festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Ebenso wird das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit festgehalten.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch in solchen Fällen besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können notfalls die gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegenvorstellung zu den Personalakten verfassen oder im Extremfall auch per Rechtsstreit Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen. Es empfiehlt sich natürlich immer zunächst das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem in einem solchen Fall gerne unterstützend zur Seite.

Tipp: Es schadet sicher nicht einzelne Stationszeugnisse, die besondere Tätigkeitsbereiche belegen, späteren Bewerbungen beizufügen!

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, der kann z.B. die Rechtsanwaltsstation bei einem Anwalt oder einer Anwältin im Ausland absolvieren, oder die Wahlstation nutzen, um über den eigenen Tellerrand zu blicken. Achtung: Rechtsreferendare müssen eigenständig für ausreichenden Krankenversicherungsschutz sorgen. Für die Zeit im Ausland sollte man aufgrund dessen eine passende Auslandskrankenversicherung abschließen. Benötigt werden außerdem zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle und ein Antrag mit Schwerpunktbenennung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem für die beantragte Zeit ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der BRD benannt werden. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Alle Änderungen von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (bspw. Änderung des Familienstandes bei Heirat, der Anschrift oder des Gehaltskontos, die Geburt eines Kindes, Promotion etc.) müssen unverzüglich auf dem Dienstweg beim OLG in Dresden, der personalaktenführenden Stelle, angezeigt werden. Sowohl die Änderungsmitteilung als auch der entsprechende Nachweis (Urkunden, Abschriften aus dem Familienbuch etc.) müssen doppelt ausgefertigt vorgelegt werden. Achtung: Das Geburtsdatum ist in jedem Falle anzugeben. Rechtsreferendare, ohne inländischen Wohnsitz, müssen für die Zeit von drei Monaten nach Ende des Juristischen Vorbereitungsdienstes einen Zustellungsbevollmächtigten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestellen.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv.

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird im Freistaat Sachsen leicht gemacht:

Landesdirektion Sachsen

Für die Ausbildung in der Verwaltungsstation ist die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zuständig.

Ausbildungsleiterin:
Frau Dr. Doreen Coder-Füßer
Telefon: 0341 977 1520
Telefon: 0371 532 2155
E-Mail: doreen.coder-fuesser@lds.sachsen.de

Geschäftsstelle:
Frau Silvia Drebenstedt
Telefon: 0341 9 77 1324
E-Mail: silvia.drebenstedt@lds.sachsen.de

Frau Andrea Illmer
Telefon: 0341 9 77 1325
E-Mail: andrea.illmer@lds.sachsen.de

Besucheradresse:
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Referat 13
Braustraße 2
04107 Leipzig

Postanschrift:
Landesdirektion Sachsen
Referat 13
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Telefon: (+49) (0)371-5 32 0
Fax: (+49) (0)341-9 77 11 99
E-Mail: referendare@lds.sachsen.de

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Atrium am Rosengarten
Glacisstraße 6, 01099 Dresden

zuständig für die Stammdienststellen Dresden, Leipzig und Chemnitz ist:
Frau Rechtsanwältin Kathrin Dietzmann
Telefon: (0351) 31 85 9 0

Anwaltskurs I und II, allgemeine Anfragen:
Frau Rechtsfachwirtin Kathleen Pfeiffer
Telefon: (0351) 31 85 9 28

Klausurenkurs:
Frau Rechtsfachwirtin Britta Uhlmann
Telefon: (0351) 31 85 9 27

Vertretung:
Frau Rechtsfachwirtin Sandra Kunert
Telefon: (0351) 31 85 9 44
E-Mail: Referendare@rak-sachsen.de

Die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes

Frau Ministerialdirigentin Susanne Dahlke-Piel

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Landesjustizprüfungsamt
Hospitalstraße 7
01097 Dresden

Telefon:(+49) (0351) 56 40
Fax: (+49) (0351) 5 64 17 99
E-Mail: Poststelle@smj.justiz.sachsen.de

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Littenstraße 9
10179 Berlin

Tel.: 030/ 284939-0
Telefax: 030/ 284939-11
E-Mail: zentrale@brak.de

Oberlandesgericht Dresden

Ausbildungsleiterin beim OLG
Sabine Schlosshan
Telefon: (0351) 446-1320

Referent
Thomas Wolf
Telefon: (0351) 446-1322

Referendargeschäftsstelle
Marcella Pavelt
Telefon: (0351) 446-1321
Annett Scheibel
Telefon: (0351) 446-1323
Annette Pivtoriac
Telefon: (0351) 446-1324

Kontaktdaten
E-Mail: verwaltung@olg.justiz.sachsen.de
Telefon: (0351) 446-1529

Landgericht Dresden

Justizzentrum
Roßbachstraße 6
01069 Dresden

Ausbildungsleitung:

Frau Kati Reißmann
Besucheradresse: Zimmer A 2.94
Telefon: (+49) (0)351-4 46 40 09
Fax: (+49) (0)351-4 46 40 71
E-Mail: kati.reissmann@lgdd.justiz.sachsen.de

JOSin Mandy Werner (Referendargeschäftsstelle)
Besucheradresse: Zimmer A 2.93
Sprechzeiten: Servicezeiten der Referendargeschäftsstelle: Mo. – Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr, Fr. 8:30 – 12:00 Uhr bzw. nach Vereinbarung.

Telefon: (+49) (0)351-4 46 40 22
Fax: (+49) (0)351-4 4 6 40 71
E-Mail: referendare@lgdd.justiz.sachsen.de

JOSin Uta Windemuth (Vertreterin der Referendargeschäftsstelle)
Besucheradresse: Zimmer A 1.69
Telefon: (+49) (0)351-4 46 40 25
Fax: (+49) (0)351-4 46 40 71
E-Mail: referendare@lgdd.justiz.sachsen.de

Leiter der Arbeitsgemeinschaften:

Zivilrecht:

Frau Bürkel (0)351-4 46 19 21
Maja.Buerkel@olg.justiz.sachsen.de

Herr Dr. Kieß (0)351-4 46 41 20
Peter.Kiess@lgdd.justiz.sachsen.de

Frau Reißmann (0)351-4 46 40 09
Kati.Reissmann@lgdd.justiz.sachsen.de

Herr Richter, H. (0)351-4 46 19 29
Harald.Richter@olg.justiz.sachsen.de

Frau Schady (0)351-4 46 19 06
Andrea.Schady@olg.justiz.sachsen.de

Herr Sträb (0)351-5 64 16 32
Alexander.Straeb@smj.justiz.sachsen.de

Herr Zickert, A. (0)351-4 46 52 13
Andre.Zickert@arbgdd.justiz.sachsen.de

Strafrecht:

Frau Eickholt-Becker (0)351-4 46 51 17
Susann.Eickholt-Becker@sgdd.justiz.sachsen.de

Herr Gorial (0)351-4 46 11 62
Murad.Gorial@olg.justiz.sachsen.de

Frau Heerwig (0)351-5 64 18 21
Franziska.Heerwig@smj.justiz.sachsen.de

Herr Dr. Hepp-Schwab (0)351-4 46 37 16
Hermann.Hepp-Schwab@agdd.justiz.sachsen.de

Herr Keller (0)3525-745 315
Alexander.Keller@agrie.justiz.sachsen.de

Herr Viehweger (0)351-5 64 17 21
Michael.Viehweger@smj.justiz.sachsen.de

Arbeitsrecht:

Frau Vetter (0)351-4 46 52 58
Katrin.Vetter@arbgdd.justiz.sachsen.de

Herr Zickert (0)351-4 46 52 13
Andre.Zickert@arbgdd.justiz.sachsen.de

Familienrecht:

Frau Jena (0)351-4 46 11 31
nicole.jena@olg.justiz.sachsen.de

Frau Jokisch (0)351-4 46 11 44
Beate.Jokisch@olg.justiz.sachsen.de

Herr Klerch (0)351-4 46 32 00
Alexander.Klerch@agdd.justiz.sachsen.de

Erbrecht:

Herr Dr. Pintaske, P. (0)351-4 46 23 08
Patrick.Pintaske@stadd.justiz.sachsen.de

Rechtsreferendare beim Landgericht Leipzig

Die zuständigen Mitarbeiter der Referendarausbildung befinden sich in der Außenstelle Bernhard-Göring-Straße 64.

Ausbildungsleiter

Frau Schmüdgen
Besucheradresse: Zimmer 557
Telefon: (+49) (0)341-2 14 17 02
E-Mail: referendar@lgl.justiz.sachsen.de

Referendarausbildung
Frau Mühling
Besucheradresse: Zimmer 560
Telefon:(+49) (0)341-2 14 17 01
E-Mail: referendar@lgl.justiz.sachsen.de

Geschäftsstelle der Referendarausbildung
Frau Opitz
Besucheradresse: Zimmer 562
Telefon: (+49) (0)341-2 14 17 00
E-Mail: referendar@lgl.justiz.sachsen.de

Landgericht Chemnitz
Ausbildungsleiter
Herr Dr. Heiner
Besucheradresse: Hauptgebäude, Zimmer 202
Telefon: (+49) (0)371-4 53 22 03
E-Mail: referendarausb@lgc.justiz.sachsen.de

Örtlicher Prüfungsleiter
Herr Giesecke
Besucheradresse: Hauptgebäude, Zimmer 204
Telefon: (+49) (0)371-4 53 22 07
E-Mail: frank.giesecke@lgc.justiz.sachsen.de

Referendargeschäftsstelle
Frau Rohde
Besucheradresse: Nebengebäude, Zimmer 140
Telefon: (+49) (0)371-4 53 25 04
Telefax: (+49) (0)371-30 21 74
E-Mail: Referendarausb@lgc.justiz.sachsen.de

Leiter der Arbeitsgemeinschaften:

Zivilrecht:

Herr Dr. Heiner – Landgericht Chemnitz
Michael.Heiner@lgc.justiz.sachsen.de

Herr Dr. Dr. Klose – Oberlandesgericht Dresden
Bernhard.Klose@olg.justiz.sachsen.de

Arbeitsrecht:

Herr Toelle – Arbeitsgericht Chemnitz
Hilmar.Toelle@arbgc.justiz.sachsen.de

Frau Sohr – Staatsanwaltschaft Chemnitz
Ulrike.Sohr@stac.justiz.sachsen.de

Erbrecht:

Frau Tolksdorf – Amtsgericht Plauen
Regina.Tolksdorf@agpl.justiz.sachsen.de

Familienrecht:

Herr Kuhn – Amtsgericht Döbeln
christoph.kuhn@agdl.justiz.sachsen.de

Handels- und Gesellschaftsrecht:

Herr Giesecke – Landgericht Chemnitz
Frank.Giesecke@lgc.justiz.sachsen.de

Herr Dr. Heiner – Landgericht Chemnitz
Michael.Heiner@lgc.justiz.sachsen.de

Strafrecht:

Herr Buck – Landgericht Chemnitz
Stefan.Buck@lgc.justiz.sachsen.de

Herr Richter – Staatsanwaltschaft Zwickau
Joerg.Richter@staz.justiz.sachsen.de

Herr Hartmann – Landgericht Zwickau
klaus.hartmann@lgz.justiz.sachsen.de

Herr Sämann – Amtsgericht Borna
Bernd.Saemann@agbrn.justiz.sachsen.de

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer während der Ausbildung das Eis zwischen sich und den anderen Referenden brechen möchte, kann zu diesem Zweck eine AG-Fahrt unternehmen. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein juristisch geprägtes Programm. Für eine Fortbildungsreise dieser Art kann Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge beantragt werden. Genehmigungen basieren auf der Richtlinie des Präsidenten des OLGs Dresden vom 28. September 2010.
Tipp: Informationen zu AG-Fahrten gibt es zumeist bei der Referendarabteilung und Reisebüros, die sich auf die Organisation und Durchführung derartiger Fahrten nebst genehmigungsfähigen Fachprogramms spezialisiert haben.

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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?

Die Station startet mit einem mehrtägigen Einführungslehrgang in die theoretischen Grundlagen des Zivilrechts. Anschließend erfolgt die praktische Ausbildung bei einer Zivilrichterin/einem Zivilrichter an einem der drei Landgerichte Chemnitz (alternativ Zwickau), Dresden (alternativ Görlitz), Leipzig (alternativ Zwickau) oder einem der Amtsgerichte im Bezirk dieser Stammdienststellen. Begleitend findet eine Arbeitsgemeinschaft (64 Unterrichtseinheiten) statt, die der praktischen Unterweisung im Zivilrecht dient. Bei den Klausuren, die angefertigt werden müssen, handelt es sich um Übungsklausuren für die AG Zivilrecht und Aufsichtsklausuren im Zivilrecht (Stationsabschlussklausuren).

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR ZIVILSTATION!

Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Den Auftakt bildet ein Einführungslehrgang im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten. Anschließend wird innerhalb der AG ein Plädierkurs absolviert und Unterricht zur Strafrechtspraxis und Vertiefung der theoretischen Kenntnisse erteilt. Die Ausbildung erfolgt bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafrichter. Zusätzlich zu der Arbeitsgemeinschaft haben Referendare die Möglichkeit einen Klausurenkurs zu besuchen. Zuweilen ist der Besuch einer JVA sowie eine Hospitation bei der Rechtsmedizin oder Kriminal- bzw. Schutzpolizei möglich. Während der Station werden Referendaren folgende Klausurtypen begegnen: Übungsklausuren im Rahmen der AG Strafrecht, eine Aufsichtsklausur im Strafrecht (Stationsabschlussklausur) sowie Übungsklausuren innerhalb der AG Zivilrecht.

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

Für die Ausbildung in der Verwaltungsstation ist die Landesdirektion Sachsen verantwortlich und zuständig. Das Referat 13 sitzt in Leipzig und kümmert sich um die Referendare der Landgerichte/Stammdienststellen (Dresden, Leipzig und Chemnitz). Die Stationsdauer beträgt vier Monate. Den Auftakt der theoretischen Ausbildung bildet ein 40-stündiger Einführungslehrgang. Anschließend werden die Referendare in der Arbeitsgemeinschaft weiter unterrichtet. Der Einführungslehrgang findet in den ersten zwei bis drei Wochen, je nach Einstellungstermin entweder im Januar oder Juli statt. Die Zeiten werden durch die Landesdirektion Sachsen festgelegt. Der Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft umfasst 87 Unterrichtsstunden, er wird während der Verwaltungsstation aufgenommen und in der Rechtsanwaltsstation fortgesetzt. Während der Verwaltungsstation müssen zwei Abschlussklausuren angefertigt werden. Da die Teilnahme verpflichtend ist, besteht Urlaubssperre. Überdies wird eine Aufsichtsarbeit im Rahmen des Probeexamens geschrieben. Im Rahmen der AG sind fünf weitere Klausuren im Öffentlichen Recht als Übungsklausur von den Referendaren anzufertigen. Tipp: Wer möchte, kann freiwillig einen zusätzlichen Klausurenkurs besuchen und in diesem mindestens drei Klausuren aus dem Öffentlichen Recht bearbeiten. Die Teilnahme an diesem Kurs steht auch Referendaren in der Zivil- oder Strafstation offen. Der Kurs bietet eine gute Gelegenheit, dass im Studium erworbene Wissen aufzufrischen und sich mit den häufig von Prüflingen als schwierig empfundenen Examensklausuren im Öffentlich Recht auseinander zu setzen.

Nach dem Einführungslehrgang beginnt der praktische Ausbildungsteil. Dieser kann sowohl innerhalb der öffentlichen Verwaltung als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen absolviert werden. Als Ausbilder kommen jedoch nur Juristen mit der Befähigung zum Richteramt infrage. Nach Wahl der Ausbildungsstelle, erfolgt die Zuweisung durch die Landesdirektion. Vorausgesetzt, es liegt ein schriftlicher Nachweis über eine geeignete Ausbildungsstelle vor. Ausgenommen hiervon sind die Ausbildungsplätze bei den Verwaltungsgerichten und den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen. Diese werden zentral durch letztere vergeben. Bei Interesse an einer der genannten Stellen sollte man möglichst früh an die Landesdirektion wenden. Etwaige Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, dass gilt auch für Ausbildungsplätze bei der Stadtverwaltung Leipzig, dem Verwaltungsgericht Leipzig oder Landkreis Leipzig.

Die Verwaltungsstation kann auch an mehreren Stellen der öffentlichen Verwaltung absolviert werden, sie ist also teilbar. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Teilung sollte man jedoch die verhältnismäßig kurze Dauer des Ausbildungsabschnitts miteinkalkulieren (dreieinhalb Monate!). Eine Teilung der Ausbildung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass kein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden kann. Über Teilungswünsche entscheidet die Landesdirektion aufgrund derartiger Ausbildungsrisiken im Einzelfall.

Achtung: Rechtsreferendare können die Station nicht mehr für ein Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer nutzen, da die Semester jeweils vom 1. Mai bis 31. Juli und vom 1. November bis 31. Januar laufen. Ein Beginn des Studiums ist daher erst in den ersten Monaten der Anwaltsstation möglich. Für die Anmeldung in Speyer ist das OLG Dresden zuständig.

Übungs- und Aufsichtsarbeiten während der Verwaltungsstation werden in den Unterrichtsräumen angefertigt. Referendare werden über die Termine rechtzeitig durch die Geschäftsstelle in Kenntnis gesetzt.

Nachtrag zum Klausurenkurs im Öffentlichen Recht: Der Kurs findet im April und Oktober und im Monat August statt. Referendare erhalten die Klausuren auch via E-Mail. Bearbeitungen können persönlich überbracht oder der Landesdirektion auf dem Postweg übermittelt werden.

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Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Für die praktische Ausbildung in einer Kanzlei sind durchschnittlich ein bis zwei Tage pro Woche einzuplanen, so dass noch ausreichend Zeit für das Selbststudium bleibt. Achtung: Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wie den Einführungslehrgängen, den Anwaltskursen, stationsbegleitenden Unterrichtseinheiten und anderen ergänzenden Lehrveranstaltungen, geht immer vor und ist verpflichtend. Hierauf haben die Ausbilder in der Rechtsanwaltskanzlei entsprechend Rücksicht zu nehmen. Es ist ein Berichtsheft zu führen. Am Ende der Station erhält der Referendar ein Stationszeugnis. Die einzelnen Ausbildungsinhalte werden i.d.R. vor oder zu Anfang der Station von den Ausbildern und Referendaren besprochen und festgelegt. Individuelle Ausbildungsziele und Vorbildung der Rechtsreferendare sollten im Gespräch berücksichtigt werden. Sozietäts- oder Kooperationspartnern können u.U. herangezogen werden, für die Vermittlung von Ausbildungsgegenständen, die in der Ausbildungsstelle selbst nicht gegeben sind. Das Führen des Berichtsheftes ist wie eingangs erwähnt verpflichtend für die Referendare in der Anwaltsstation. Der ausbildende Rechtsanwalt bzw. die ausbildende Rechtsanwältin soll die Führung desselben achten und Berichte entsprechend gegenzeichnen. Behandelte Ausbildungsthemen können so festgehalten und von den Prüfern im mündlichen Teil des Zweiten Staatsexamen gesichtet werden. Die Dokumentationspflicht soll auch die Nutzung des Ausbildungsabschnittes als „Tauchstation“ unterbinden. Das Berichtsheft ist nach Beendigung der Anwaltsstation unterschrieben durch den Ausbilder auf dem Dienstweg dem Oberlandesgericht Dresden zuzusenden. Alle Einnahmen, auch geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen, die die angehenden Juristen aus oder zusammenhängend mit ihrer Ausbildung erwirtschaften, gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn sowie sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Das gilt auch für etwaige Nebentätigkeiten mit Bezug zum Ausbildungsverhältnis, denen der Referendar während der regulären Ausbildung im Auftrag des Ausbilders nachgeht. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Die Zweite Juristische Staatsprüfung findet nach den geltenden Vorschriften der SächsJAPO zweimal im Jahr statt und wird durchgeführt durch das Landesjustizprüfungsamt beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz. Der schriftliche Teil der Prüfung findet entweder im Dezember (Einstellungstermin 1. Mai) des Folgejahres oder im Juni des übernächsten Jahres statt (Einstellungstermin 1. November). Zuständig für die Vorstellung ist der Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden.

Die mündlichen Prüfungen erfolgen für den im Mai und Juni (Einstellungstermin 1. Mai) und im November und Dezember (Einstellungstermin 1. November), sie werden in Dresden abgehalten. Die zu prüfenden Gebiete ergeben sich aus §43 SächsJAPO. Die schriftliche Prüfung umfasst acht Aufsichtsarbeiten. Es besteht die Möglichkeit, die Prüfung gegen Gebühr zum Zwecke der Notenverbesserung zu wiederholen. Entsprechende Anträge sind an das Sächsische Staatsministerium der Justiz, Landesjustizprüfungsamt, Hospitalstraße 7, 01097 Dresden, zu stellen.

Achtung: Kommentare zu öffentlich-rechtlichen Gesetzen sind in der Prüfung nicht zugelassen.
Die für die Klausuren zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von den Prüfungsämtern gestellt und müssen somit selbst besorgt werden. Daher lohnt sich das Ausleihen der relevanten Literatur: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigte Kommentare, die im zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Sachsen sind:

  • Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung) nebst Ergänzungsband,
  • Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung) Band I, ohne Ergänzungsband,
  • Beck-Texte im dtv, Band 5006, Arbeitsgesetze (ArbG),
  • Beck-Texte im dtv, Band 5014, Europa-Recht oder Sartorius Band II. Internationale Verträge –Europarecht (Loseblattsammlung),
  • Gesetze des Freistaates Sachsen, C.H. Beck-Verlag (Loseblattsammlung) Band I, ohne Ergänzungsband.

Im schriftlichen Prüfungsteil zusätzlich zugelassene Hilfsmittel:

  • Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung,
  • Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung,
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung,
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz.

Für die jeweiligen Schwerpunkte im Wahlbereich:

  • Aichberger, Sozialgesetzbuch, C.H. Beck-Verlag (Loseblattsammlung),
  • Steuergesetze, C.H. Beck-Verlag (Loseblattsammlung),
  • Jayme/Hausmann, Internationales Privat-und Verfahrensrecht,
  • Sartorius Band II, Internationale Verträge – Europarecht (Loseblattsammlung).

Die Kommentare und Gesetzestexte sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden, die im Buchhandel erhältlich sind.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein Zweites Staatsexamen mieten.

Die mündliche Prüfung besteht aus dem Aktenvortrag und dem im Anschluss stattfindenden Prüfungsgespräch im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie dem Wahlfach des Prüflings.

Die Akten werden in Vorbereitung des Vortrages eine Stunde vor Prüfungsbeginn ausgehändigt. Neben den bereits oben genannten zulässigen Hilfsmitteln, dürfen auch leere Karteikarten genutzt werden, Schreibutensilien werden gestellt. Im Aktenvortrag sollen die Referendare unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, nach nur kurzer Vorbereitungszeit den Inhalt einer Akte frei redend darzustellen, einen praktisch verwertbaren Entscheidungsvorschlag zu machen und diesen auch entsprechend zu begründen. Als Gegenstand kommt ein gerichtliches, behördliches oder anwaltliches Aktenstück infrage. Zulässige Ergebnisse sind, je nach Aktenstück, ein Auflagen- oder Beweisbeschluss, eine Verfügung oder eine anderer, dem Fortgang der Sache förderliche Maßnahme. Im Falle einer Anwaltsakte muss das weitere Vorgehen bezeichnet werden. Der Ablauf des Aktenvortrages stellt sich in der Regel wie folgt dar: Hinweis auf den Gegenstand ggf. auch Verfahrensstand der Sache, kurze Darstellung des Sachverhalts. Die Wiedergabe eines Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme wird nicht gefordert. Die anschließend zu leistende rechtliche Würdigung sieht wie folgt aus: kurze Darstellung des gefassten Entscheidungsvorschlages, Referat der ausschlaggebenden juristischen Gesichtspunkte, unter Berücksichtigung möglicher Zweifel in Frageform, jedoch ohne auf alternative Lösungsmöglichkeiten verweisen zu müssen. Formelle Gesichtspunkte müssen nur erörtert werden, wenn sich aus ihnen Fragen ergeben, die für die zu treffende Entscheidung eine Relevanz besitzen. Der Aktenvortrag endet mit der Wiedergabe des Kerns der vorgeschlagenen Entscheidung bzw. Maßnahme. Die Dauer des Vortrages beträgt zehn Minuten.

Der Juristische Vorbereitungsdienst endet mit Ablauf des Tages, an dem den Kandidaten mitgeteilt wird, dass die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich absolviert wurde, bzw. mit dem Tag der Zustellung der Nachricht über Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung. Der Referendar scheidet in der Folge auch aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis aus.

In der Regel erhalten die Referendare innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ablegen der mündlichen Prüfung auf dem Postweg eine vorläufige Bescheinigung über das von ihnen erzielte Prüfungsergebnis. Das Zeugnis inklusive des Einzelnotennachweises und der Bescheinigung über die Platzziffer wird entweder zur Zeugnisübergabefeier ausgehändigt oder an diesem Tag per Post übersandt, falls der Referendar nicht an den Feierlichkeiten teilnimmt.

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Die Wahlstation findet in den letzten drei Monaten des Vorbereitungsdienstes statt. Achtung: Die Zuweisung zur Ausbildungsstelle im Schwerpunktbereich „Verwaltung“ fällt in den Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen. Diese ist überdies auch für den Unterricht einzelner Wahlfachgruppen verantwortlich. Tipp: Referendare, die ihre Wahlstation im Ausland ableisten möchten, können die Wahlstation bereits im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation beginnen und dann dafür später den letzten Monat ihres Dienstes in der Rechtsanwaltsstation absolvieren. Auf diesem Wege sollen rechtzeitige Rückkehr aus dem Ausland und Teilnahme an der mündlichen Prüfung sichergestellt werden. Nach § 43 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO) vom 14. März 2006 kommen u.a. folgende Wahlfächer als Prüfungsfach infrage: Arbeits- und Sozialrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Beamtenrecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Straßen- und Wegerecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht, Internationales Recht und Recht der EU. Ansonsten ist der Name der Station natürlich Programm: Referendare haben die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung gewährleistet ist (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist, sondern kann bspw. auch Steuerberater sein). Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes ins Visier genommen, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit der späteren Anstellung bei einem gewünschten Arbeitgeber dienen soll oder der Vorbereitung der mündlichen Prüfung oder man einfach nochmal eine gute Zeit im In- oder Ausland verbringen möchte, bevor der Ernst des Lebens beginnt, obliegt der eigenen Entscheidung.

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JURCASE MIETANGEBOT FÜR DAS ZWEITE STAATSEXAMEN

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Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.