QuickCheck: Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt
Zulassungstermine
In Sachsen-Anhalt werden zwei Mal pro Jahr Referendar:innen zum juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. März und zum 1. September des Jahres bei den Landgerichten Halle und Magdeburg. Wenn die Nachfrage groß genug ist, werden Bewerber:innen auch dem Landgericht Dessau-Roßlau zugewiesen. Es bestehen derzeit keine Wartezeiten.
Zulassungsfristen
Der Zulassungsantrag für die Referendarausbildung muss dem Präsidenten des OLG Naumburg spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin mit samt der vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen. Nicht fristgemäße Bewerbungen werden bei der Vergabe der Referendarplätze nicht berücksichtigt. In Einzelfällen können, sofern genehmigt durch das OLG, Bewerbungen nachträglich vervollständigt werden.
Achtung: In Sachsen-Anhalt ist das Oberlandesgericht Naumburg zuständig für Einstellungsverfahren. Die Bewerbung ist an dieses zu adressieren.
Besoldung
Keine Sorge, Referendar:innen müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Rechtsreferendar:innen zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.311,75 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendar:innen in Sachsen-Anhalt erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (bei Stufe 1: 149,42 Euro, bei Stufe 2 und erstem Kind: 312,85 Euro, bei zweitem Kind 312,85 Euro, ab dem dritten Kind 744,28 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden hingegen nicht gezahlt.
PS: Ein:e Rechtsreferendar:in in Sachsen-Anhalt ist nicht „Beamtin auf Widerruf“ bzw. „Beamter auf Widerruf“, sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Ablauf und Stationen
Grundsätzlich dauert der Vorbereitungsdienst zwei Jahre (hinzu kommt die Zeit bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung im 25. Monat).
Das Referendariat in Sachsen-Anhalt gliedert sich in folgende Stationen:
1 – Zivilrechtsstation (4 Monate):
Der erste Ausbildungsabschnitt findet an einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Amts- oder Landgericht) statt. Er beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang (zwölf Unterrichtseinheiten zu je vier Unterrichtsstunden a 45 Minuten). Darauf folgen die Ausbildung am Arbeitsplatz und der Besuch der ergänzenden Arbeitsgemeinschaft (fünf Unterrichtsstunden pro Woche zu je 45 Minuten). Während der Station müssen mindestens eine Proberelation/Urteilsentwurf in der gleichen Sache, ein Kurzvortrag sowie vier Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen erbracht werden.
2 – Strafrechtsstation (4 Monate):
Die Ausbildung findet bei der Staatsanwaltschaft statt. Zu Beginn erfolgt eine zweiwöchige Einführungsphase (vier Unterrichtstunden pro Tag a 45 Minuten), anschließend jeweils wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft (fünf Unterrichtsstunden pro Woche zu je 45 Minuten). Teilnehmer müssen mindestens einen Kurzvortrag halten und vier Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen schreiben (davon eine staatsanwaltschaftliche Entschließung (Anklageschrift, Einstellungsverfügung) und eine weitere mit revisionsrechtlicher Aufgabenstellung). Die Ausbildung findet bei einer Staatsanwaltschaft statt.
3 – Verwaltungsstation (4 Monate):
Zu Beginn findet ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt, den Auftakt macht eine Blockveranstaltung im Umfang von 20 Wochenstunden. Daran schließt die Ausbildung und die Arbeitsgemeinschaft an, letztere findet einmal wöchentlich mit sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten statt. Die Ausbildung ist u.a. möglich beim Landesverwaltungsamt, kreisfreien Städten und Landkreisen, kreisangehörigen Städten, Gemeinden oder anderen Behörden, die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen. Auf die Station kann auch eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet werden. Während der AG sind vier Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen zu schreiben sowie ein kurzer Aktenvortrag zu halten. Die Ausbildung am Arbeitsplatz umfasst vier weiter Aktenvorträge, einen je Abschnitt.
4 – Anwaltsstation (9 Monate):
Beginnt mit einer einwöchigen Einführungsphase (fünf Unterrichtsstunden a 45 Minuten pro Tag). Daran schließt sich die Ausbildung am Arbeitsplatz einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts an (ein Vortrag pro Monat), die von einer Arbeitsgemeinschaft begleitet wird (mindestens ein Kurzvortrag, drei Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen). Die Station kann auch bis zu einer Dauer von drei Monaten bei einer bzw. einem Notar:in, einem Unternehmen, Verband oder sogar bei einer ausländischen Stelle absolviert werden. Ausflüge ins Ausland sind aber erst ab dem 20. Ausbildungsmonat nach Beendigung der schriftlichen Prüfung möglich.
5 – Schriftliche Examensprüfung (20. Monat):
Acht Klausuren: zwei im Zivilrecht, zwei im Strafrecht, zwei im Öffentlichen Recht und zwei aus anwaltlicher Sicht.
6 – Wahlstation (3 Monate):
Die Ausbildungsstelle kann aus unterschiedlichen Bereichen (Zivil- und Strafrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht) gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Eine dreimonatige (Teil-)Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist ebenfalls optional wählbar. Achtung: Sollte der erste Monat dieser bereits während der Verwaltungsstation im dritten Ausbildungsabschnitt absolviert worden sein, ist für den verbleibenden Monat eine andere Ausbildungsstelle zusätzlich erforderlich. Tipp: Auch eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät einer Hochschule kann im Rahmen der Wahlstation u.U. angerechnet werden.
7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:
Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich. Es folgt das Prüfungsgespräch über die vier Pflichtstationen (Zivilrecht-, Strafrecht, Verwaltungsrecht- sowie Anwaltsstation).
Auslandsaufenthalt Ja/Nein
Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, der kann die Ausbildung in der Anwaltsstation, nach Abschluss der Klausuren ab dem 20. Ausbildungsmonat, auch bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle absolvieren (§ 37 Abs. 4 JAPrVO LSA). Ein entsprechender Antrag ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg zu stellen. Auch die Wahlstation kann im Ausland verbracht werden (z.B. Deutsche Auslandsvertretung/Auswärtiges Amt, Europäische Kommission oder andere internationale Organisationen und Einrichtungen wie die Landesvertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel, ein:e Rechtsanwält:in, die bzw. der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, ein Wirtschaftsunternehmen oder eine AHK).
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein:e Zustellungsbevollmächtigte:r mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendar:innen mitversichert sind.
Wir haben sämtliche Details und wichtigen Informationen in unseren ausführlichen Leitfäden zusammengestellt. Dort findest du u. a. auch die richtigen Ansprechpartner:innen und erfährst, was die Inhalte der einzelnen Stationen deines Referendariats sind. Auch die Themen Urlaub und Nebenjob, AG-Fahrt sowie ÖPNV-Ticket für Referendar:innen werden dort ausführlich beleuchtet, damit du stets alle relevanten Informationen parat hast!
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