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GewusstReferendariat

Rechtsreferendariat in Baden-Württemberg (QuickCheck)

By 8. August 2017August 1st, 2023No Comments
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QuickCheck: Rechtsreferendariat in Baden-Württemberg

Zulassungstermine

In Baden-Württemberg werden zwei Mal pro Jahr Referendar:innen zum juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober des Jahres. Stammdienststellen der Referendar:innen sind die Landgerichte der jeweiligen OLG-Bezirke (Karlsruhe und Stuttgart).

Zulassungsfristen

Der Zulassungsantrag für die Referendarsausbildung soll dem jeweiligen OLG frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin und muss spätestens bis zum 30. November (für April) oder bis zum 31. Mai (für Oktober) mitsamt der vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Achtung: in Baden-Württemberg sind die Oberlandesgerichte zuständig für Einstellungsverfahren. Die Bewerbung ist an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk man eingestellt werden möchte.

Besoldung

Keine Sorge, Referendar:innen müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Baden-Württemberg gewährt Rechtsreferendar:innen zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.402,51 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendar:innen in Baden-Württemberg erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (bei Verheirateten: 158,80 €, bei erstem oder zweitem Kind: 138,84 € und sowie 750,44 € für das dritte und jedes weitere Kind). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.
PS: Ein:e Rechtsreferendar:in in Baden-Württemberg ist nicht „Beamtin auf Widerruf“ bzw. „Beamter auf Widerruf“, sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Ablauf und Stationen

Das Referendariat in Baden-Württemberg gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (5 Monate):

Beginnt mit einem ca. zweiwöchigen Einführungslehrgang. Danach findet einmal wöchentlich der praxisbegleitende Ausbildungslehrgang (Arbeitsgemeinschaft) statt, zudem nehmen Referendar:innen an besonderen Lehrveranstaltungen zu ausgewählten Themengebieten teil und absolvieren die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.

2 – Strafrechtsstation (3,5 Monate):

Z­u Beginn erfolgt ein Einführungslehrgang (16 bis 20 Stunden) sowie Plädierkurs, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und Ausbildung bei einer bzw. einem Staatsanwält:in, einer bzw. einem Strafrichter:in oder einer Strafkammer beim Landgericht – dazu: Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft bei einem Amtsgericht.

3 – Anwaltsstation I (4,5 Monate):

Den Auftakt macht ein zentral von der Rechtsanwaltskammer durchgeführter Einführungslehrgang, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und Ausbildung bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in in einer Kanzlei.

4 – Verwaltungsstation (3,5 Monate):

Zunächst steht die Teilnahmen an einem Einführungslehrgang an, anschließend Ausbildung bei einer Behörde, einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit sowie wöchentlich AG. Auf die Station kann eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet werden.

5 – Anwaltsstation II (4,5 Monate):

Ausbildung bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft. In der zweiten Rechtsanwaltsstation ist eine Ausbildung bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, Verbandes oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, möglich.

6 – Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):

Acht Klausuren: vier im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht.

7 – Wahlstation (3 Monate):

Ggf. Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle – diese kann aus unterschiedlichen Wahlbereichen (Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht) gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Eine Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist ebenfalls optional wählbar.

8 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich. Es folgt das Prüfungsgespräch über die 4 Pflichtstationen (Zivilrecht-, Strafrecht, Verwaltungsrecht- sowie Anwaltsstation).

Auslandsaufenthalt Ja/Nein

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf Teile der Rechtsanwaltsstation, die gesamte Wahlstation (bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in, die bzw. der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisationen) im Ausland absolvieren – ggf. ist eine Befreiung vom AG-Unterricht einzuholen.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein:e Zustellungsbevollmächtigte:r mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das OLG. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendar:innen mitversichert sind.

Wir haben sämtliche Details und wichtigen Informationen in unseren ausführlichen Leitfäden zusammengestellt. Dort findest du u. a. auch die richtigen Ansprechpartner:innen und erfährst, was die Inhalte der einzelnen Stationen deines Referendariats sind. Auch die Themen Urlaub und Nebenjob, AG-Fahrt sowie ÖPNV-Ticket für Referendar:innen werden dort ausführlich beleuchtet, damit du stets alle relevanten Informationen parat hast!

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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