Lernen in der Strafrechtsstation
Die meisten Referendare – so wie auch ich – verbringen ihre Anwaltsstation nicht bei einem Strafrechtler. Die Strafrechtsstation, die je nach Bundesland als erstes oder zweites im Referendariat ansteht, ist daher für viele die einzige Station in der sie vor den Examensklausuren mit dem praktischen Strafrecht in Berührung kommen. Dort ist das Strafrecht aber im Vergleich zum Ersten Staatsexamen mit nun zwei Klausuren in seiner Bedeutung gewachsen und darf daher auf keinen Fall vernachlässigt werden.
Das Tückische: Durch die fast wöchentlichen Sitzungsdienste inklusive Vor- und Nachbereitung bleibt in der Strafrechtsstation weniger Zeit zum Lernen als zuvor in der Zivilstation.
Wie also habe ich während der Station gelernt und was würde ich das nächste Mal anders machen?
Repetitorium ja oder nein?
Ich habe kein Repetitorium besucht und auch sonst niemand aus meiner AG. Von ehemaligen Kommilitonen weiß ich jedoch, dass einige bereits während der Zivil- viele aber spätestens in der Strafstation den Gang zum Repetitor angetreten sind.
Zum einen habe ich bereits für das Erste Examen nach kurzer Zeit mein kommerzielles Repetitorium abgebrochen, weil es mir nicht lag. Daneben müsste ich von meinem Ausbildungsort zum nächstgelegenen Ort, an dem ein Repetitorium stattfindet, eine größere Strecke pendeln, was zeitlich in der Strafstation nicht möglich war. Nicht zuletzt spielten auch finanzielle Gesichtspunkte für mich eine Rolle, da unsere „Unterhaltsbeihilfe“, wie sich unser Gehalt offiziell nennt, nicht allzu viele Experimente zulässt.
Letztendlich muss die berüchtigte R-Frage aber jeder für sich selbst entscheiden und jeder hat ja aus der Examensvorbereitung für das Erste Staatsexamen bereits die ein oder andere Erfahrung gemacht.
Für die künftigen Stationen habe ich bislang ebenfalls kein Repetitorium besucht, falls mich in ein paar Monaten wider Erwarten die Panik packt, werde ich mir die bekannten Wochenendseminare wohl mal anschauen und euch dann darüber berichten.
Bücher und Skripte
Mit meinen Büchern und Skripten hatte ich sehr viel Glück, da ich fast alle gebraucht und deutlich reduziert erstehen konnte, obgleich die Auflagen noch nicht veraltet sind.
Auch für das materielle Strafrecht habe ich mir ein neues (gebrauchtes) Skript zugelegt, da meine Unterlagen aus dem Ersten Examen ja fast gänzlich Literaturmeinungen präsentieren, auf die es im Zweiten Examen weniger ankommt. Deshalb habe ich mir das Kaiserskript „Materielles Strafrecht im Assessorexamen“ besorgt.
Ebenfalls aus der Reihe der Kaiserskripte fand ich das „StPO-Fallrepetitorium“ sowie „Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen“ sehr hilfreich für die Anklageklausur.
Weniger für die Examensklausuren als viel mehr für die Station als solche war mir die „Referendarausbildung in Strafsachen“ von Charchulla und Welzel eine große Hilfe. Zwar werden hier auch die Klausurtypen vorgestellt, dafür gibt es aber ausführlichere Bücher und Skripte. Was in anderen Werken allerdings nicht zu finden ist, ist der umfangreiche Teil über die Arbeit eines Staatsanwalts bzw. Richters inklusive Anleitungen, wie man beispielsweise Verfügungen schreibt, etc.
Für die Revisionsklausur habe ich mir auf Anraten einer AG-Kollegin „Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“ von Russack zugelegt. Dem Aufbau einer solchen Revision folgend werden hier alle wichtigen Probleme angesprochen, die im Rahmen der Revisionsklausur auf den Prüfling zukommen können. Interessant war auch die Auswertung der Examensklausuren, die der Autor vornimmt und so anhand von echten geschriebenen Klausuren Schwerpunkte setzt.
Auf die Urteilsklausur habe ich hauptsächlich mit den Materialien gelernt, die wir von unserem AG-Leiter bekommen haben. Hierfür gibt es aber auch ein Kaiser-Skript, das ich vor dem Examen noch kaufen und durcharbeiten möchte.
Sonstiges
Wir hatten das Glück, dass unser AG-Leiter uns sehr viel Material, darunter auch Aufsätze und Anleitungen, zur Verfügung gestellt hat, mit dem wir lernen konnten.
Alleine durch die Mitarbeit in der AG und die Nachbereitung dieser lernten wir bereits sehr viel, was wir für die Klausuren, aber auch den Sitzungsdienst und die Aktenarbeit wissen mussten und müssen.
Daneben habe ich noch meine monatliche JuS, die ich mittlerweile seit über fünf Jahren beziehe.
Wenn ich die Station noch einmal von vorne beginnen könnte, dann würde ich noch vor dem Start mehr Prozessrecht lernen, da ich da definitiv die größten Lücken hatte. Besser als alle Bücher und Skripte nach und nach erst zusammenzukaufen wäre es außerdem gewesen, wenn ich diese auch schon vor Beginn der Station gehabt hätte und dann wesentlich koordinierter damit hätte arbeiten können.
-Flavia, Referendarin aus Hessen
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