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Das Jurastudium – Was du als Jurastudent:in alles wissen solltest

Das sog. Studium der Rechtswissenschaften (kurz: Jurastudium) ist bei Abiturient:innen sehr beliebt, denn die damit typisch verbundenen Berufe (Richter:in, Staatsanwält:in und Rechtsanwält:in) sind prestigelastig. Doch der Weg dorthin ist lang und es gibt einiges zu beachten. Bei uns erfährst du alles zu jeder großen Etappe des Jurastudiums, angefangen mit den formalen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium an deiner Universität, über das Grundstudium (inklusive der sog. Zwischenprüfung) und das Hauptstudium (inklusive dem sog. Schwerpunktsstudium), bis hin zum sog. Ersten Staatsexamen (dem sog. Referendarsexamen).

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Das Jurastudium und der Schwerpunkt (Universitärer Teil)

Es gibt über 30 Universitäten in Deutschland, die das Studium der Rechtswissenschaften anbieten. Die Ausgestaltung des Studiums ist zwar bei allen Universitäten im Wesentlichen gleich, doch es gibt eine Vielzahl entscheidender Unterschiede. So gibt es an einigen Universitäten als Zulassungsvoraussetzungen einen sog. NC (numerus clausus), an anderen Universitäten werden indes sämtliche Bewerber:innen zugelassen, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an die sog. Zwischenprüfung, die in aller Regel nach den ersten vier Semestern des Grundstudiums abzulegen ist, unterscheiden sich ebenso von Universität zu Universität. Diesem Grundstudium folgt das Hauptstudium. Daneben ist ein Schwerpunktstudium zu absolvieren. Hierbei ist wiederum zu beachten, dass nicht jede Universität die gleichen Schwerpunkte anbietet, weshalb es ratsam ist, sich vorher über die möglichen Schwerpunktbereiche zu informieren.

JurCase informiert:

Du möchtest deine Erfahrungen, die du während deines Studiums gemacht hast, mit anderen (angehenden) Jurastudierenden teilen und so zeitgleich deine ersten Erfahrungen in der redaktionellen Tätigkeit sammeln, die sich für deine erste eigene Veröffentlichung bezahlt machen? Dann werde Teil der JurCase-Redaktion. Informationen hierzu findest du hier.

Alle Beiträge zum Jurastudium, zum Schwerpunkt und zum universitären Teil

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Das Erste Staatsexamen, auch bekannt als Erste Staatsprüfung (Staatlicher Teil)

Das sog. Erste Staatsexamen schließt sich dem Hauptstudium an. Die Sachverhalte für die Examensklausuren werden von dem Prüfungsamt des Justizministeriums des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Demgegenüber werden die Prüfungen für das Schwerpunktexamen von der jeweiligen Universität durchgeführt, sodass es hier besonders zu unterschiedlichen konkreten Ausgestaltungen hinsichtlich des Schwerpunktexamens kommt. Zusammengenommen bilden die Ergebnisse beider „Examina“ das Ergebnis deiner Ersten Juristischen Prüfung, die offizielle Bezeichnung des Ersten Staatsexamens. Wie du deine Erste Juristische Prüfung erfolgreich bestehst und wie du dich am besten darauf vorbereitest, das erfährst du bei uns.

JurCase informiert:

Jura-Notenskala für die Gesamtbewertung in den Staatsexamen – Sämtliche Einzelbewertungen werden für die Gesamtnote des Staatsexamens zusammengefasst und bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung ermittelt. Den errechneten Punktwerten entsprechen folgende Notenbezeichnungen:

Punkte Note
0–1,49 ungenügend
1,50–3,99 mangelhaft
4,00–6,49 ausreichend
6,50–8,99 befriedigend
9,00–11,49 vollbefriedigend
11,50–13,99 gut
14,00–18,00 sehr gut

Alle Beiträge zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen

Was passiert nach dem Ersten Staatsexamen?

Die Erste Juristische Prüfung trägt auch die Bezeichnung Referendarsexamen, da die bzw. der sog. Halbjurist:in damit die Grundvoraussetzung für den sog. juristischen Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat (kurz: Referendariat oder Ref.) erhält. Das Referendariat dauert bundeseinheitlich grundsätzlich 24 Monate. Ausbildungsziel ist im Sinne der jeweiligen Juristenausbildungsgesetzen der Länder die praktische Umsetzung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung. Dies geschieht hauptsächlich durch Aktenarbeit, Recherche und der Vertretung der jeweiligen Institution.

JurCase informiert:

Damit befinden wir uns am Schnittpunkt zwischen Studium um Referendariat. Alles zum juristischen Vorbereitungsdienst (inklusive eines Leitfadens online und mittels PDF-Digitalmagazins) findest du hier. Doch obwohl das Referendariat der grundsätzliche nächste Schritt im Rahmen der juristischen Karriere ist, handelt es sich hierbei nicht um den einzigen nächsten Schritt. Viele absolvieren zunächst ein Auslandsstudium zwecks Erwerbs des sog. LL.M. oder bestreiten eine Promotion; andere wagen sich indes auf einen alternativen Karriereweg. Informationen zu all dem findest du hier.

Alle Beiträge für den perfekten Start ins Referendariat

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