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Referendariat

Einführungslehrgang Strafrecht

By 11. Juli 2019Mai 9th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht_Strafstation_FB

Einführungslehrgang Strafrecht

Kaum im Referendariat angekommen, ist meine Zivilstation auch schon wieder vorbei. Verrückt, wie schnell 5 Monate vergehen! Kurz vor Ende der Zivilstation habe ich dann auch noch einen Brief der Staatsanwaltschaft im Briefkasten gefunden – Hab ich was angestellt?! Zum Glück nicht, es handelte sich lediglich um die Nachricht, dass ich meine Strafstation bei der Staatsanwaltschaft absolvieren darf (wie meistens üblich: Nur zwei aus unserer Gruppe waren einem Strafrichter am Amtsgericht zugewiesen).

Wie bei jeder Station des Referendariats steht auch zu Beginn der Strafstation der Einführungslehrgang. Und auch dieses Mal dauerte dieser zwei Wochen.

Tag 1:

Am ersten Tag starteten wir entspannt mit einem Überblick über die Grundlagen des Strafverfahrens (Verfahrensabschnitte, Organe der Strafrechtspflege).

Tag 2:

An Tag 2 beschäftigten wir uns mit dem Ermittlungsverfahren und insbesondere mit einzelnen Zwangsmaßnahmen während des Ermittlungsverfahrens.

Tag 3 und 4:

Die nächsten zwei Tage beschäftigten wir uns mit dem wichtigsten Klausurtyp im strafrechtlichen Assessorexamen: der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft.

In der Abschlussverfügung gibt es drei Möglichkeiten: Einstellung, Anklage oder ein Mix aus Einstellung und Anklage. Angefangen haben wir mit der Einstellungsverfügung. Vorrangig geht es hierbei um die Einstellung gem. §170 Abs. 2 StPO. Andere Einstellungsmöglichkeiten ergeben sich aus den §§153 ff. StPO.

Die Einstellung nach §170 Abs. 2 StPO kommt dann zur Anwendung, wenn kein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen (nicht nachweisbar) oder rechtlichen (nicht strafbar/Verfolgungshindernis) Gründen gegeben ist.

§§ 153 ff. StPO sind die Fälle der Einstellung aus Opportunitätsgründen, z.B. wegen Geringfügigkeit (§153 StPO), gegen Erfüllung von Auflagen (§153a StPO), unwesentliche Nebentat bei Mehrfachtaten (§154 StPO), vorübergehendes Hindernis in der Person des Beschuldigten (§154f StPO). Häufig ist die Anwendung der §§153 ff StPO durch den Bearbeitervermerk ausgenommen.

Anschließend haben wir uns mit der Anklage beschäftigt: Aufbau, Formulierungsvorschläge, etc. Hier haben wir an vielen kleinen Beispielen geübt, wie man den Anklagesatz formuliert und wie man die einzelnen Tatbestandmerkmal im Sachverhalt umschreibt. Diese Formulierungen müssen ständig geübt werden, um sie im Gedächtnis zu behalten und nichts zu vergessen. Die Übung anhand kleiner Beispiele war hier goldwert.

Tag 5:

Zum Abschluss der ersten Woche der Strafstation haben wir uns mit dem Ablauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren beschäftigt. Ein schöner Abschluss der ersten Woche.

Tag 6:

Zum Start der zweiten Woche haben wir eine Hauptverhandlung am Amtsgericht besucht, um den Ablauf mitzuverfolgen und vor allem die Tätigkeit der Staatsanwältin bzw. des Staatsanwalts genauer unter die Lupe zu nehmen, insbesondere den Schlussvortrag. Leider ist wieder mal alles anders gelaufen als geplant. Vorgesehen waren drei Hauptverhandlungen am Amtsgericht. Bei der ersten Verhandlung wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und ein Fortsetzungstermin bestimmt, da auf die Ladung eines weiteren Zeugen bestanden wurde. Die zweite Verhandlung endete mit einer Einstellung und die dritte Verhandlung ist ausgefallen. Somit hatten wir leider keine Möglichkeit ein Schlussplädoyer des Staatsanwalts zu hören. Die nette Richterin hat uns aber eingeladen, auf freiwilliger Basis am Ende der Woche nochmal in Verhandlungen von ihr zu kommen, um ein Schlussplädoyer zu hören.

Tag 7:

An Tag 7 haben wir uns mit den Grundlagen eines Strafurteils auseinandergesetzt. Hierbei ging es um Inhalt und Aufbau des Strafurteils und den Grundzügen der Strafzumessung. Das Strafurteil als Klausurtyp ist eher seltener, dennoch aber nicht zu vernachlässigen. Wie man ein Strafurteil aufbaut und was es dabei zu beachten gibt, kannst du in einem meiner nächsten Beiträge lesen.

Tag 8:

Tag 8 war ganz der Praxis und Übung gewidmet. Vormittags Theorie – nachmittags die Praxis. Zunächst haben wir inhaltlich erlernt, wie man ein Schlussplädoyer aufbaut und was dabei zu beachten ist. Anschließend hat jede:r Referendar:in einen kleinen Fall bekommen, den sie oder er selbst bearbeitet hat. Hierzu hat jede:r ihr bzw. sein eigenes Schlussplädoyer mit Antrag auf Verurteilung inkl. Strafmaß oder auf Freispruch geschrieben.

Nach der Mittagspause machten wir uns auf den Weg ins Gericht, wo unser AG-Leiter einen Sitzungssaal für uns reserviert hatte. Er lieh uns seine Robe und schneller als gedacht durften wir „Staatsanwaltschaft spielen“. Jede:r Referendar:in hat einzeln sein Plädoyer gehalten – wohlgemerkt vor der ganzen Gruppe. Danach haben wir ein kurzes Feedback unseres AG-Leiters bekommen, sowie von unseren Kolleg:innen. Zugegebenermaßen waren wir alle sehr aufgeregt, haben es aber alle super gemeistert. Das war ebenfalls eine tolle Übung vor „Publikum“, bevor es in der Einzelausbildung dann ernst wird. Daher kann ich jedem anraten, der die Möglichkeit hat es in einem solchen Rahmen vorher zu proben, dies auch wahrzunehmen. So ist man vor dem ersten richtigen Plädoyer im Rahmen des Sitzungsdienstes nicht mehr ganz so sehr aufgeregt.

Tag 9:

Der vorletzte Tag verlief wieder etwas ruhiger, dafür aber auch theoretischer. Es stand die Besprechung einer Übungsklausur an. Inhaltlich war es eine typische Strafklausur im Assessorexamen: Abschlussverfügung mit Teileinstellung.

Tag 10:

Zum Abschluss des Einführungslehrgangs haben wir uns nochmals mit einem Strafurteil beschäftigt und haben den Teilbereich der Strafzumessung vertieft. Hier ging es insbesondere um die nachträgliche Gesamtstrafenbildung.

Fazit:

Die zwei Wochen Einführungslehrgang sind nun geschafft. Ich habe viel neuen Stoff gelernt, der jetzt erstmal wiederholt werden will. Ich freue mich nun auf den Start der Einzelausbildung und darauf, meinen Einzelausbilder kennenzulernen und bin sicher, dass nun spannende 2,5 Monate Strafstation vor mir liegen!

 

-Lara

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Beitragsautor:

Lara Siegmann

Lara Siegmann

Lara berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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