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Referendariat

Dienst in der Rechtsantragsstelle während der Strafrechtsstation

By 21. August 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Dienst in der Rechtsantragsstelle während der Strafrechtsstation

Wenn Referendare den Mangel an Arbeitskräften kompensieren müssen

Referendare haben in der Strafrechtsstation einige Pflichten: Wie auch in der Zivilrechtsstation müssen sie die Arbeitsgemeinschaft (AG) besuchen und im Rahmen der Einzelausbildung Akten bearbeiten. Daneben ist auch der Sitzungsdienst Pflicht. Bereits hier wird zum Teil versucht, der Not am Mann in der Justiz mit unerfahrenen Referendaren entgegenzuwirken. Dies führt zu einigem Frust, insbesondere wenn Woche für Woche Sitzungsdienste anstehen, die stets einer Vorbereitung zu Hause bedürfen und die den Referendaren teilweise einiges abverlangen. So stellt vor allem das Plädoyer die jungen Juristen oftmals vor eine Herausforderung, da gerade bei komplizierteren Fällen dieses oftmals nicht ad hoc gelingt. Dennoch lässt sich den Sitzungsdiensten etwas Positives abgewinnen: Praxiserfahrung, denn der Auftritt vor Gericht bleibt nur den wenigsten Juristen erspart. Dies ist aber bei der sogenannten Rechtsantragsstelle eher weniger der Fall, denn hierbei handelt es sich um die staatsanwaltschaftliche Stelle zur Aufnahme von Strafanzeigen – also anders als die Rechtsantragsstellen bei den Gerichten, wo Klagen zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden können. Die staatsanwaltliche Rechtsantragsstelle wird in aller Regel von den Amtsanwälten und den in der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtspflegern übernommen. Trotzdem müssen auch die Rechtsreferendare – zumindest in Hessen – einige dieser Dienste übernehmen.

Der Dienst in der Rechtsantragsstelle: Einteilung und Vorbereitung

Bereits eine Woche nach der Einführungsarbeitsgemeinschaft der Strafrechtsstation wurde den AG-Sprechern eine Liste zur eigenständigen Diensteinteilung ausgehändigt. Die Rechtsantragsstelle ist jeden Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr zu besetzen, von unserer AG für die letzten beiden Monate in der in Hessen viermonatigen Strafrechtsstation. Jeder Referendar muss mindestens einen Termin übernehmen. Da unsere AG recht klein ist, musste jeder mindestens drei Dienste beziehungsweise Dienstvertretungen übernehmen. Da der Dienst keinerlei praktische Vorteile bringt, aber unter Umständen wertvolle Zeit für Aktenarbeit, Vorbereitung von Sitzungsdiensten und Lernen raubt, waren wir doch etwas verstimmt über diese Situation.

Für die Vorbereitung auf den Dienst in der Rechtsantragsstelle wendeten wir nahezu einen kompletten AG-Tag auf. Sicherlich mag sich hieraus nun ein entsprechender Schluss ziehen, doch der Schein trügt: Der Dienst ist alles andere als kompliziert. Das zur Besprechung ausgeteilte zweiseitige Merkblatt hätte zur Vorbereitung völlig ausgereicht, denn letztlich sind für den Dienst nur die folgenden Informationen wirklich wichtig:

  • keine anonymen Anzeigen, d.h. stets ein Ausweisdokument vorzeigen lassen
  • Personalien möglichst vollständig aufnehmen
  • Belehrung über die strafrechtlichen Folgen unwahrer Angaben
  • Vermerk, ob auch ausdrücklich ein Strafantrag gestellt wurde
  • Sachverhaltsdarstellung aus der ICH-Perspektive (also wie aus der zivilrechtlichen Beweisaufnahme bekannt); dabei ist der Sachverhalt so niederzuschreiben, dass durch die späteren Dezernenten festgestellt werden kann, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt
  • Vermerk, ob Unterlagen zum Protokoll genommen werden
  • Vermerk, ob auf einen Einstellungsbescheid verzichtet wird oder nicht
  • Protokoll vorlesen oder selbst lesen lassen
  • Unterschriften von Protokollant und Anzeigeerstatter

Der Dienst in der Rechtsantragsstelle: Ein Hauch von Langeweile

Der Dienst verläuft oft ereignislos, da in aller Regel Anzeigeerstatter zur Polizei gehen. Die Anzeigeerstatter, die zur staatsanwaltlichen Rechtsantragsstelle kommen, sind oftmals diejenigen, die bereits bei der Polizei ihre Anzeige erstatten wollten, aber wegen Unsinnigkeit weggeschickt wurden. Zur Demonstration eine Kurzgeschichte:

Ältere Dame erscheint auf der Rechtsantragsstelle, während eine Kollegin von mir ihren Dienst schiebt. Die ältere Dame berichtete, sie sei Erbin des britischen Königshauses. Das wisse jedoch niemand außer ihr und der hessischen Regierung. Die hessische Regierung habe nun all ihr Geld gestohlen und versucht sie zu töten, durch Gift im Essen und heimlichen Gasangriffen während sie schläft. Manchmal aber auch durch Mikrowellen, die tödlich seien. Sie sei aber schlau genug und versteckt sich.

Kein Witz!

 

Da man sich nie sicher sein kann, wie die Leute tatsächlich ticken, wurde uns aus Eigenschutzgründen dazu geraten, die Tür stets offen zu lassen.

Meine beiden Dienste verliefen jedoch nahezu komplett ereignislos. Ich kam bloß einmal in den Genuss, einer Dame doch ganze 1,5 Stunden zu erklären, dass ihr Anliegen hauptsächlich zivilrechtlicher Natur sei und das einzige, was strafrechtlich relevant hätte sein können, bereits offensichtlich verjährt war. Ich teilte ihr deshalb mit, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da der Streitgegenstand offensichtlich ein Verfahren vor dem Landgericht zur Folge hätte.

Meine freie Zeit in der Rechtsantragsstelle nutzte ich für meine Einzelausbildung: Aktenvortrag, Besprechung meiner eingereichten Arbeiten und Bearbeitungen neuer Aufgaben. Bei meinem zweiten Dienst hatte ich sogar extra meinen Laptop dabei, um mit diesem Erfahrungsbericht anfangen zu können. 😉

Fazit: Der Dienst in der Rechtsantragsstelle ist ein notwendiges Übel

So lästig der Dienst aber auch sein mag, wenn nicht viel los ist, kann er sinnvoll genutzt werden. Und ansonsten kann er für Erheiterung sorgen.

– Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen

 

Weitere Veröffentlichungen von Sebastian sind hier

und auf seinem Facebook-Blog zu finden!

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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