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Gewusst

Die Herangehensweise an eine Examensklausur – Eine Anleitung

By 2. Oktober 2018Oktober 12th, 2023No Comments
Assessorexamen

Die Herangehensweise an eine Examensklausur

Eine Anleitung

In nur fünf Stunden ein Urteil oder ein Gutachten samt praktischem Teil abliefern – das bedeutet einen Kampf gegen die Zeit.

Auch ich habe das Anfangs unterschätzt. Nach den acht Examensklausuren, die ich nun hinter mir habe, konnte keine These besser passen, als die von Einstein: „Zeit ist relativ“. Jedes Mal vergingen die fünf Stunden wie gefühlte fünfzehn Minuten. Ständig musste ich den Blick auf die große Uhr im Prüfungsraum richten und war froh, wenn ich zwischendurch ein Schluck Wasser trinken konnte. Wie man am besten die fünf Stunden einteilt, will ich daher mit euch teilen.

Schritt 1: Erfassen des Sachverhalts

Eines der wichtigsten Dinge ist meines Erachtens das schnelle Erfassen des Sachverhalts. Es darf auf keinen Fall verkannt werden, dass gerade das Erfassen und Einordnen eines in der Regel chronologisch unsortierten Sachverhalts eine eigenständige Leistung darstellt, die die anschließende materielle Prüfung entscheidend beeinflusst.

Dazu habe ich natürlich zuerst den Bearbeitervermerk gelesen. Was ist gefordert? Was steht nach dem Bearbeitervermerk fest? Sind alle Formalia in Ordnung?

Danach ging es auch schon an das Lesen. Bereits während des ersten Lesens habe ich mir einen leeren Zettel daneben gelegt und erst einmal alle Daten und Ereignisse dazu notiert – erst einmal unabhängig davon, ob ich sie später alle brauche oder nicht.

Dies hat zum einen den Vorteil, dass man während der Erstellung der Lösungsskizze eine „abgespeckte“ Version der Ereignisse hat, auf die man immer wieder zugreifen kann, wenn man an einer entscheidenden Stelle nicht mehr weiterweiß. Zum anderen dient es als spätere Vorlage für den Tatbestand im Urteil oder der Sachverhaltsbegründung in der Klageschrift. Farblich sollten dabei bereits unstreitige und streitige Tatsachen markiert werden. Hinweise bzgl. rechtlicher Ansichten waren bei mir immer rot.

Schritt 2: Die Lösungsskizze

Nun geht es an die zweite Leistung: die Lösungsskizze. Diese sollte unbedingt nur ganz grob gehalten werden. Sobald man beginnt, mehr als eine Stunde mit der Lösungsskizze zu verbringen, kann ich fast garantieren, dass die eigentliche Lösung nicht fertig wird. Für die Skizze bekommt niemand Punkte. Daher sollten hier nur ein paar Stichpunkte gemacht werden, die ca. drei Seiten nicht überschreiten sollten. Da wo der Sachverhalt auf einen Schwerpunkt deutet, sollte beispielsweise mit einem Rotstift markiert werden: „Schwerpunkt“! Ihr könnt hier auch ganz individuelle Abkürzungen verwenden, so z.B. für „Schwerpunkt“= „SP!“.

Jede Minute, die man hier spart, kann man dafür nutzen in den Entscheidungsgründen oder im Gutachten zu argumentieren.

Schritt 3: Die Reinschrift

Die Reinschrift und nichts als die Reinschrift ist das, wofür man die Punkte bekommt. Hier soll so viel Wissen wie möglich, mit der richtigen Schwerpunktsetzung, gebracht werden. Die besten AG-Klausuren bei mir waren regelmäßig nicht die, in denen ich jeden einzelnen Punkt ausgeführt habe, sondern die, bei denen ich dort viel argumentiert habe, wo die Beteiligten sich ausführlich zu einer Rechtsposition geäußert haben. Dafür würde ich drei bis dreieinhalb Stunden einplanen.

Hier sollte man sich dem bedienen, was man schon im Ersten Examen genutzt hat: das juristische Handwerkszeug. Man hat absolut keine Ahnung, wie die Rechtsprechung das Problem löst? Ein Blick in den Kommentar hilft. Aber Achtung! Der Kommentar zeigt euch nur das Ergebnis. Warum der BGH Problem X so und nicht anders bewertet hat, werdet ihr in der Regel dort nicht finden. Ist das ein Grund zur Panik? Nein! Jetzt wird es Zeit, was ich gerne als „Freestyle“ bezeichne.

Beispiel: Problem X tritt auf. Das merke ich daran, dass ich an dem Punkt hängen bleibe und länger überlegen muss. Also: es MUSS wohl mehrere Ansichten geben. Ich bediene mich dem Wortlaut der entscheidenden Norm, dem Sinn und Zweck (steht immer im Kommentar) oder bediene mich Argumenten wie etwa Schutz einer Partei oder Treu und Glauben (§ 242 BGB geht immer). Ob der BGH genauso argumentiert oder nicht, das ist schlicht egal. Denn mit dieser Vorgehensweise zeigt ihr, dass man euch als Juristen auf unbekannte Probleme loslassen kann. Das und nichts anderes machen Juristen: Lösungen für Probleme suchen. Im Kommentar lesen und das Ergebnis abschreiben, das ist hingegen keine Leistung. Trotzdem garantiere ich, dass man es nie ganz so umsetzen kann, wie man es sich vornimmt. Das Prüfungsamt legt es ganz klar darauf an zu testen, ob man etwas Praxistaugliches unter extremen Zeitdruck abliefern kann. Ich jedenfalls hatte nicht das Gefühl, dass es dem Prüfungsamt darum ging, soviel Wissen wie möglich abzufragen.

Fazit

Das hört sich einfach an, aber auch ich musste schmerzlich feststellen, dass mir immer dann die Zeit zum Argumentieren fehlte, wenn ich an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle zu viele Ausführungen gemacht habe. Im Rückblick bleibt aber zu sagen, dass man dieses Gefühl für die richtigen Schwerpunkte in unbekannten Fällen nur dann bekommt, wenn man zahlreiche Klausuren schreibt.

In diesem Sinne: Fangt so früh wie es nur geht damit an, „echte“ Examensklausuren zu lösen. Dabei wünsche ich euch allen viel Erfolg!

– Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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