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Referendariat

Die Bewerbung um eine Referendarstelle für die Verwaltungsstation

By 15. Mai 2018Oktober 18th, 2023No Comments
Verwaltungsstation

Die Bewerbung um eine Referendarstelle für die Verwaltungsstation

Wenn die Mühlen der Verwaltung wieder einmal langsam mahlen…

In Hessen – und meines Wissens in ganz Deutschland – ist es den Rechtsreferendar:innen selbst überlassen, wo sie ihre Verwaltungsstation absolvieren möchten. In der Regel kommen hierfür viele unterschiedliche Behörden in Betracht, zum Beispiel Landeskriminalamt (LKA), Ordnungsamt, Hochschule, Universität, Krankenkasse, Ärztekammer, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und viele mehr. In Hessen ist außerdem für zumindest zwei Monate eine Einzelausbildung beim Verwaltungsgericht möglich. Welche Gedanken ich mir bei der Wahl meiner Ausbildungsstelle gemacht habe und mit welchen Komplikationen ich mich bei der Bewerbung beschäftigen musste, erfährst du hier:

Die Qual der Wahl: Welcher Ausbilder soll es sein?

Bei der Fülle an potentiellen Ausbildern sollte möglichst eine Kombination aus eigener Präferenz und examensrelevantem Arbeiten gefunden werden. In den öffentlich-rechtlichen Klausuren des Zweiten Staatsexamens liegen die Schwerpunkte regelmäßig beim Urteil, dem Widerspruchsverfahren und dem anwaltlichen Mandantenschreiben. In der Einzelausbildung der Verwaltungsstation lassen sich also effektiv das verwaltungsrechtliche Urteil sowie das Widerspruchsverfahren praktisch erlernen. Für mich war deshalb zumindest das Verwaltungsgericht als Einzelausbildungsstelle sicher gesetzt. Doch in welcher Behörde soll ich die anderen beiden Monate verbringen? Mit meiner strafrechtlichen Neigung kämen jedenfalls das Bundeskriminalamt (BKA) oder das hessische Landeskriminalamt (LKA) in Betracht…

BKA, LKA und Ordnungsamt: Wenn Planung und Realität auseinanderfallen

Ein Anruf beim Bundeskriminalamt gab mir Aufschluss darüber, dass das Referendariat beim BKA allenfalls in der Wahlstation möglich ist, nicht aber in der Verwaltungsstation. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich bei Interesse daran, meine Bewerbungsunterlagen (Anschreiben mit Angabe des gewünschten Zeitraums, Lebenslauf, Kopie des Ersten Staatsexamens mit einer Note von mindestens „befriedigend“, die vorhandenen Stationszeugnisse) als PDF-Datei unter dem Betreff „Rechtsreferendariat“ per E-Mail an ZV11-Praktika@bka.bund.de zukommen lassen könne. Da ich meine Wahlstation im Ausland zu verbringen gedenke, habe ich mich von dem Wunsch, ein Teil meines juristischen Vorbereitungsdienstes beim BKA zu machen, verabschiedet.

Eine gute Alternative zum BKA ist sicherlich das Landeskriminalamt. Das hessische LKA teilte mir telefonisch mit, dass die juristische Einzelausbildung dort sowohl in der Verwaltungs- als auch in der Wahlstation möglich sei. Mir wurde außerdem mitgeteilt, dass für eine Bewerbung die gleichen Unterlagen benötigt werden, wie auch bei der Bewerbung beim BKA. Eine Bewerbung sei jedoch erst ab Oktober möglich, da der zuständige Sachbereiter für Referendarangelegenheiten in Ruhestand ging und die Stelle derzeit offen sei. Deshalb habe ich getreu dem Motto „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ bereits Mitte September meine Bewerbungsunterlagen eingeschickt, schließlich sind die Referendarplätze beim LKA auch sehr beliebt. Anscheinend jedoch zu beliebt, denn ich sollte eine Absage erhalten, da alle Referendarstellen schon vergeben seien…

Glücklicherweise hatte ich bereits im August beim Wiesbadener Ordnungsamt angefragt, ob ich dort meine zweimonatige behördliche Einzelausbildung absolvieren könne. Ein entsprechender Platz wurde mir mündlich auch zugesichert, eine schriftliche Benachrichtigung sollte ich aber noch erhalten. Sich frühestmöglich um einen „Plan B“ zu kümmern, hatte sich also ausgezahlt – oder doch nicht? Eine schriftliche Bestätigung über eine Referendarstelle beim Ordnungsamt Wiesbaden hatte ich nämlich auch bis September nicht erhalten. Mit der Hoffnung, dass ich eine der beliebten Stellen beim hessischen LKA ergattere, hatte ich mich dahingehend soweit auch nicht weiter beschäftigt. Nun sollte aber ein kurzer Anruf mit der Frage zum Stand der Dinge Abhilfe schaffen. Es war allerdings gar nicht so einfach den zuständigen Sachbearbeiter an den Hörer zu bekommen – im Urlaub war er jedenfalls nicht. Nachdem ich auch nach zwei Wochen noch keinen Erfolg dahingehend hatte, entschied ich mich für eine förmlichere Bewerbung per E-Mail. Doch auch hierzu erhielt ich keinerlei Reaktion. Weitere telefonische Versuche, den Sachbearbeiter zu erreichen, blieben auch bis Mitte Oktober erfolglos. Den Sachbearbeiter dann aber endlich am Apparat, teilte er mir mit, dass er sich zwar noch sehr gut an mein Anliegen erinnern könne, „mein Platz“ auch noch frei sei, ich mich aber dennoch erst an die Personalabteilung wenden müsse. Die Dame, bei der ich mich melden sollte, konnte ich immerhin bereits nach einer Woche, am 23.10., erreichen. Das Telefonat mit ihr endete sodann in der Bitte, ich möge eine Bewerbung per E-Mail an sie senden, was ich unmittelbar im Anschluss des Gesprächs auch machte. Eine schriftliche Bestätigung über meine Referendarstelle erhielt ich sodann am 02.11., wobei mir Ort und Ansprechperson erst mit der Zuweisung zum Ordnungsamt durch das Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt werden.

Was ein Akt… muss es denn immer so kompliziert sein?

Das Verwaltungsgericht und die Mühlen der Justiz

Zeitgleich um die Stelle beim BKA habe ich mich auch um einen Referendarplatz beim Verwaltungsgericht bemüht. Hierzu schrieb ich dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eine kurze formlose Anfrage per E-Mail. Bedauerlicherweise war ich schon zu spät dran, da die wenigen und beliebten Plätze bereits vergeben waren.

Da die Arbeitsgemeinschaft während der Verwaltungsstation voraussichtlich im Regierungspräsidium Darmstadt stattfinden wird, wählte ich das Verwaltungsgericht Darmstadt als Alternative. Mein Vorgehen hier war das Gleiche, ich schrieb eine kurze formlose Anfrage per E-Mail. Als zwei Wochen verstrichen waren und ich noch keinerlei Rückmeldung erhalten hatte, rief ich beim Darmstädter Verwaltungsgericht an. Dort teilte man mir mit, dass ich bereits einer Richterin zugewiesen wurde, eine entsprechende Bestätigung postalisch auch schon versandt wurde. Und siehe da, diese kam zwei Tage später auch an. Es muss also doch nicht immer kompliziert sein.

Bürokratie olé: Wenn die zugesicherten Ausbildungsstellen erst genehmigt werden müssen

Mit den zwei Zusagen in petto ist die Sache aber noch nicht gänzlich in trockenen Tüchern. Vielmehr muss erst ein entsprechender Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden. Den dort angegebenen Wünschen wird in aller Regel aber auch stattgeben, sodass hier keine Komplikationen mehr zu erwarten sind. Dies erfahre ich allerdings erst zwei bis vier Wochen bevor die Verwaltungsstation beginnt.

Und keine Sorge: Wer sich zu spät auf die Suche nach einen Referendarstelle für die Verwaltungsstation begibt und deshalb nichts findet, wird nicht „joblos“ dastehen. In solchen Fällen erfolgt die Zuweisung vom Land beziehungsweise von dem zuständigen Regierungspräsidium.

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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