Die Betreuung der Zeugeninformationsstelle
Erfahrungsbericht und Tipps für die Mitarbeit in der Zeugeninformationsstelle
Während der Zivilstation ist es beim Landgericht Kiel Usus, dass die Zeugeninformationsstelle von den Referendaren betreut wird. Diese allgemeine Zeugenbetreuung tritt neben das schon bestehende Zeugenbegleitprogramm zur Vorbereitung minderjähriger Opferzeugen.
Der folgende Erfahrungsbericht soll euch ein paar Infos und Tipps für die Mitarbeit in der Zeugeninformationsstelle liefern.
Allgemeines zum Ablauf
Jeder Ladung eines Zeugen zum Verhandlungstermin wird ein Hinweisblatt auf die Informationsstelle für Zeugen beigefügt. Einmal wöchentlich betreuen die Referendare zwei Stunden lang die Zeugeninformationsstelle. Für die Zeugeninformation steht ein Zeugenzimmer bereit, um ein Zusammentreffen mit anderen Verfahrensbeteiligten während der Wartezeit zu vermeiden. Gleichzeitig ist im Zeugenzimmer auch eine Spielecke für Kinder eingerichtet. Die Betreuung der Zeugeninformationsstelle erfolgt auf freiwilliger Basis – wie so Vieles im Rahmen des Referendariats erfährt man dies aber erst im Nachhinein.
Bereits während des Einführungslehrganges zur Zivilstation tragen sich die Referendare in eine Beraterliste ein, die in eigener Verantwortung geführt wird. Pro Beratungstermin haben sich mindestens zwei Referendare einzutragen, weil Anrufe und persönliche Nachfragen gleichzeitig erfolgen können. Die fertige Liste wird dann an die Referendarabteilung weitergeleitet.
Im Einzelfall kann der Zeuge neben der telefonischen oder persönlichen Beratung auf Wunsch auch zur Hauptverhandlung begleitet werden. Hierbei muss aber deutlich gemacht werden, dass keine Partei ergriffen werden kann. Auch eine Nachbetreuung zur Erörterung des Verfahrensausganges ist möglich, soweit Dinge besprochen werden, die in der öffentlichen Verhandlung besprochen worden sind.
Allgemeines zum Inhalt
Vorrangig sollen im Rahmen der Zeugenbetreuung Informationen über den formalen Ablauf eines Gerichtsverfahrens mitgeteilt werden. Der Fokus liegt dabei auf den Rechten und Pflichten von Zeugen. Eine psychische Unterstützung kann und soll nur eingeschränkt geleistet werden. Im Zweifelsfall muss an den jeweiligen Vorsitzenden oder weitergehende Hilfen verwiesen werden. Die nötigen Flyer und Kontaktdaten liegen im Zeugenzimmer aus.
Wichtig ist, dass keinerlei Rechtsberatung erfolgen darf. Lediglich auf die mögliche Einschaltung eines Rechtsanwaltes, die Beantragung von Beratungshilfe oder die Rechtsantragstelle darf verwiesen werden. Auch Fragen zum Inhalt und dem Umfang der jeweiligen Zeugenaussage dürfen nicht besprochen werden, um die Unbefangenheit zu gewährleisten. Akteneinsicht kann nicht erfolgen. Im Zweifelsfall hat wiederum eine Verweisung an die zuständige Geschäftsstelle zu erfolgen. Zu beachten ist, dass dem Referendar selbst im Rahmen der Zeugeninformation kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Meine persönlichen Erfahrungen in der Zeugeninformationsstelle
Bereits bei Eintragung in die Liste warnte die AG-Leiterin uns vor, am Termin ein Buch oder Lernmaterial mitzubringen, weil die Besuchsfrequenz – gelinde gesagt – gering sei.
Meine Kollegin und ich trugen uns nach Absprache für einen der frühesten Termine ein, um die Betreuung möglichst zeitnah absolvieren zu können. Im Vorfeld bekamen wir ein Informationsblatt ausgehändigt, auf dem auch die wichtigsten Kontaktdaten aufgeführt waren. Die meistgestellten Fragen sollten solche zu den Parkmöglichkeiten beim Landgericht und den Modalitäten der Kostenerstattung sein. Nur bei ersterem sind die Referendare zur Antwort befugt. Für Kostenfragen hat eine Verweisung an den Kostenbeamten zu erfolgen.
Den Schlüssel zum Zeugenzimmer bekamen wir am Servicepoint des Landgerichts ausgehändigt und sollten ihn nach Beendigung der Zeugenbetreuung zurückbringen. Bei Dienstbeginn erwartete uns dann die erste Schwierigkeit: Den automatischen Anrufbeantworter auszustellen. Glücklicherweise hatte meine Kollegin im Vorfeld Rücksprache mit dem vorigen Beratungsteam gehalten, sodass die Abschaltung in Rekordzeit erfolgte. Ich gebe ehrlich zu, dass ich auch jetzt noch nicht weiß, wie sie das gemacht hat. Auch der auf dem Schreibtisch angebrachte Post-It war für mich nicht wirklich hilfreich (obwohl er sogar Zeichnungen enthielt). Man merkte deutlich, dass das Zeugenzimmer nur dienstags benutzt wird, denn es war empfindlich kalt und gleichzeitig kaum Sauerstoff vorhanden.
Noch bevor wir uns für Lüften oder Heizen entscheiden konnten, kam eine Mitarbeiterin der Referendarabteilung vorbei. Sie erkundigte sich, ob wir mit dem Anrufbeantworter zurechtkämen bzw. sonst noch etwas bräuchten. Das Landgericht Kiel kennt anscheinend also bereits Technikspezialisten wie mich. Während unserer Betreuungszeit kamen leider nur zwei Anrufe und keine Besucher herein. Die erste Anruferin wollte Informationen zum Inhalt ihrer Zeugenaussage erhalten, was wir ihr leider verwehren und sie an die zuständige Geschäftsstelle verweisen mussten. Ansonsten interessierte sie der formale Ablauf der mündlichen Verhandlung. Insbesondere war sie daran interessiert, ob andere Zeugen erführen, was ein Zeuge ausgesagt hat. Die zweite Anruferin wollte wissen, ob sie ihre Aussage auch schriftlich anfertigen könne. Auch sie verwiesen wir an den zuständigen Richter, in dessen Entscheidungsbefugnis diese Frage liegt.
Über die Anrufe fertigten wir ein kurzes Protokoll, trugen uns in die Anwesenheitsliste ein und vermerkten die Anrufe. Beim Durchblättern der anderen Protokolle kristallisierte sich heraus, dass durchschnittlich zwei bis drei Anrufe pro Termin eingehen. An manchen Terminen können es aber auch fünf oder mehr Anrufe bzw. auch persönliche Besucher sein. Dem Tipp mit dem mitgebrachten Buch oder Lernmaterial kann ich mich allerdings vollumfänglich anschließen. Auch solltet ihr euch einen Teampartner suchen, mit dem ihr euch bereits im Vorfeld gut versteht. Wie eine andere Kollegin berichtete, können zwei Stunden zwangsweiser Smalltalk sonst sehr anstrengend und zäh sein.
Fazit
Ich hoffe, dieser Erfahrungsbericht hilft euch ein wenig bei eurer Zeugenbetreuung. Die Mitarbeit in der Zeugeninformation ist nichts, wovor man Angst haben muss bzw. was als sonderlich anstrengende Tätigkeit gewertet werden kann. Ein freundlicher und aufgeschlossener Kontakt zu den Zeugen ist alles, was man zur erfolgreichen Ableistung benötigt. Abseits natürlich von der Telefonliste mit den Durchwahlen zur jeweiligen Geschäftsstelle.
-Regina
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