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Referendariat

Das Zweite Staatsexamen – Wie läuft das eigentlich ab?

By 12. Juni 2018Oktober 12th, 2023No Comments
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Das Zweite Staatsexamen – Wie läuft das eigentlich ab?

Der Ablauf des Zweiten Staatsexamens und Unterschiede zum Ersten Examen

In diesem Blog möchte ich ein wenig über den Ablauf des Zweiten Staatsexamens (in NRW) berichten. So stellt sich sicherlich für viele Referendare, aber auch für Studenten die Frage, was anders ist im Vergleich zum Ersten Examen und auf was sich der Prüfungskandidat einstellen muss.

Das „echte“ Staatsexamen

Zunächst vorweg: Das Zweite Staatsexamen ist im Vergleich zum Ersten das „echte“ Examen, da der universitäre Teil wegfällt. Damit hat man ein pures Klausurenexamen vor sich, an das sich dann nur noch die Mündliche Prüfung anschließt, ohne die Möglichkeit seine Note mit einer Hausarbeit aufzubessern. Dabei fällt aber zumindest die Gewichtung genauso aus, wie auch schon im Ersten Examen (60 % Klausuren und 40 % Mündliche Prüfung).

Die Klausuren

In NRW werden insgesamt acht Klausuren in zwei Wochen geschrieben. Diese haben ebenfalls einen Umfang von je fünf Stunden. Damit sind zwei Klausuren mehr als noch im Ersten Examen, zu bewältigen. Die Klausuren werden im 21. Ausbildungsmonat angefertigt, (vgl. § 53 JAG NRW) und teilen sich wie folgt auf:

  • Zivilrecht I
  • Zivilrecht II
  • Zivilrecht III
  • Zivilrecht IV
  • Strafrecht I
  • Strafrecht II
  • Ö-Recht I
  • Ö-Recht II

Wie ihr seht, liegt auch hier der Schwerpunkt im Zivilrecht, was aber nicht heißt, dass hier auf „Lücke“ gesetzt werden kann.

Die Voraussetzungen finden ihre rechtliche Grundlage in § 51 JAG NRW.

Was sich aber mit den Jahren seitens des Prüfungsamtes etabliert hat, ist die Reihenfolge der Klausurtypen, die im Examen laufen.

Diese gliedert sich in NRW wie folgt:

  • Z I: Urteilsklausur
  • Z II: Anwaltsklausur
  • Z III: Zwangsvollstreckungsklausur (Beschluss oder aus Anwaltssicht)
  • Z IV: Urteil- oder Anwaltsklausur
  • S I: Klausur aus staatsanwaltlicher Sicht (Gutachten+ Anklage)
  • S II: strafrechtliches Urteil oder Revision (aus Anwaltssicht)
  • Ö-R I: Gerichtliche Entscheidung (häufig) oder Behördenklausur
  • Ö- R II: Anwaltsklausur

Auch hier gilt aber: Die Reihenfolge hat sich zwar so eingebürgert, allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch hierauf (siehe § 51 JAG NRW).

Eine Übersicht der anzufertigenden Klausuren in den einzelnen Bundesländern gibt es hier!

Die Mündliche Prüfung

Wenn dann alles zu eurer Zufriedenheit geklappt hat, werdet ihr zur Mündlichen Prüfung zugelassen. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 54,56,20 JAG NRW:

„Die Prüfung ist nach den Klausuren für nicht bestanden zu erklären, sobald sechs oder mehr Aufsichtsarbeiten mit “mangelhaft” oder “ungenügend” bewertet worden sind oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat.“

An dieser Stelle sei jedoch erwähnt, dass die Zahl derer, die zur Mündlichen Prüfung zugelassen werden und nicht bestehen, verschwindend gering und eigentlich kaum messbar ist. Seht diese daher als Chance, eure Noten erheblich zu verbessern.

Die Mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (10% der Note) und einem Prüfungsgespräch (30 % der mündlichen Note).

Wie die Gewichtung in den einzelnen Bundesländern aussieht, erfährst du hier!

Für den Aktenvortrag habt ihr eine Vorbereitungszeit von einer Stunde. Für den Vortrag an sich habt ihr 10 Minuten Zeit, wobei nach maximal 12 Minuten der Vortrag abgebrochen wird.

Für den Aktenvortrag bekommt ihr einen kleinen Aktenauszug mit einem ungefähren Umfang von 10- 12 Seiten und müsst dann in der Regel einen Entscheidungsvorschlag machen, dem eine gutachterliche Lösung vorausgeht. Das Prüfungsgespräch läuft genauso ab, wie schon im Ersten Examen, mit der Besonderheit, dass nunmehr keine Professoren prüfen, sondern ausschließlich Praktiker. Damit dürfte auch klar sein, dass keine akademischen Meinungsstreite mehr gefragt sind, sondern vielmehr praxisbezogene Lösungsansätze bevorzugt werden.

Keine immensen Unterschiede

Damit lässt sich festhalten, dass das Zweite Examen in den groben Zügen so abläuft, wie auch schon das Erste. Es besteht überhaupt kein Grund in Panik zu verfallen, da ihr ja alle bereits durch Bestehen des Ersten Examens gezeigt habt, dass ihr solche Prüfungssituationen grundsätzlich meistern könnt. Also: Keep calm and pass the exam 😉

– Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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