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Kanzleigründung

Checkliste für den Einstieg in die Anwaltschaft

By 4. Juli 2019Oktober 12th, 2023No Comments
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Checkliste für den Einstieg in die Anwaltschaft

Dinge, die man zum Berufsstart wissen muss

Die meisten Leser dieses Beitrags werden – zumindest statistisch gesehen – höchstwahrscheinlich nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung den Weg in die Rechtsanwaltschaft gehen. Bereits zu Beginn des Referendariats wird jedoch den meisten aufgefallen sein, dass der Schwerpunkt der Ausbildung klar in Richtung Richterschaft geht (Zweites Examen= „Befähigung zum Richteramt“).

Bis auf zwei Anwaltsklausuren und der Anwaltsstation, bekommt man daher wenig Einblick in die Grundzüge der Anwaltschaft. Wir bekommen beigebracht wie man eine Klageschrift verfasst oder eine Klage erwidert. Aber was man zum Einstieg alles mitbringen muss, das wird sehr begrenzt vermittelt. Ich möchte mich daher hier damit beschäftigen, was ein angehender Rechtsanwalt (angestellt oder selbstständig) zunächst organisatorisch regeln muss, bis er seine ersten Mandanten betreuen kann.

Haftung, Haftung, Haftung

Wer sich bereits mit dem Berufsrecht befasst hat, wird schon festgestellt haben, dass die Grundvoraussetzung für eine Anwaltszulassung, neben dem selbstverständlichen Zweiten Examen, eine Berufshaftpflichtversicherung ist. Dies wird geregelt in § 51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung). Demnach sind Rechtsanwälte in Deutschland verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die etwa aus einer fehlerhaften Beratung resultieren können.

Die Mindestsumme für die Absicherung beträgt 250.000 Euro pro Versicherungsfall. Es ist jedoch in jedem Falle anzuraten, eine Versicherung abzuschließen, die weit über diesem Betrag liegt. Das hängt später auch insbesondere von dem Rechtsgebiet ab, das ihr bedienen wollt. Wenn ihr z.B. im privaten Baurecht unterwegs seid, kann so ein Schaden schon mal in die Millionen gehen.

Als angestellter Rechtsanwalt wird die Versicherung meist vom Arbeitgeber kostengünstig abgeschlossen. In der Regel werden diese Kosten dann vom Arbeitgeber als geldwerter Vorteil lohnversteuert, sodass ihr diese später als Werbungskosten geltend machen könnt (vgl. dazu Urteil des BFH vom 26.07.2007 (VI R 64/06, DB 2007 S. 2013) Je nach Anbieter und Tarif dürften sich die monatlichen Kosten jedoch im Rahmen von 6 bis 10 Euro bewegen.

Die Zulassung zur Anwaltschaft

Wenn ihr nun sowohl das Zweite Staatsexamen als auch die Versicherungsbescheinigung in der Hand habt, könnt ihr auch schon den Antrag zur Zulassung in die Anwaltschaft einreichen, vgl. § 4 BRAO. Dies tut ihr bei der für euch zuständigen Rechtsanwaltskammer. Welche Rechtsanwaltskammer zuständig ist, bestimmt sich nach dem Bezirk, in dem ihr eure Tätigkeit aufnehmen wollt, vgl. §27 Abs.1 BRAO. Solltet ihr im weiteren Verlauf den Kanzleisitz oder eure Tätigkeit in einen anderen Bezirk verlegen, so müsst ihr wiederum einen Wechsel in die jeweilige Kammer beantragen.

Der Zulassungsantrag ist gebührenpflichtig. Je nach Bundesland dürfte es sich hierbei um einen Betrag von ca. 200 Euro handeln. Solltet ihr aus der „Arbeitslosigkeit“ kommen, lohnt es sich auch, bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten zu stellen. Nach ca. 4 bis 6 Wochen erfolgt dann die Einladung zur Vereidigung in der zuständigen Rechtsanwaltskammer und ihr erhaltet das offizielle Zulassungsdokument. Glücksgefühle!

Auf dem neuesten Stand

Für viele immer noch ein Debakel ist das eigentlich gut gemeinte, besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz: beA. Wer es noch nicht aus der einschlägigen Presse mitbekommen hat, für den sei in Kürze erwähnt: Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist seit dem 01.01.2018 (zumindest passiv, d.h. empfangsbereit) verpflichtet solch ein elektronisches Postfach einzurichten. Überschattet wurde die Neuerung jedoch durch zahlreiche technische und sicherheitsrelevante Pannen. So war das beA etwa tagelang nicht erreichbar und es stellte sich heraus, dass das Anwaltsgeheimnis nicht gut genug gesichert war. Besonders ärgerlich für die Rechtsanwälte: Zahlen mussten sie trotzdem.

Einige alteingesessene Anwälte boykottieren das beA zwar teilweise immer noch, allerdings sei auch besonders darauf hingewiesen, dass jede elektronische Akte, die dort eingeht, als zugestellt gilt. Aber auch für die die digitale Zukunft der Anwaltschaft sei jedem angeraten sich mit dieser Technik des Arbeitens besonders vertraut zu machen. Die e-Akte wird die Zukunft der Justizarbeit maßgeblich gestalten. Spätestens 2020, bzw. 2022 in manchen Bundesländern, wird dann auch die aktive Nutzungspflicht in Kraft treten.

Um das beA einzurichten, sollte man sich zunächst mit der technischen Funktionsweise auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer befassen. Zunächst erfolgt eine Neuregistrierung auf der Homepage. Anschließend muss bei der Bundesnotarkammer eine beA- Karte (sieht aus wie ein Personalausweis) beantragt werden. Diese enthält eine qualifizierte Signatur, die mit Hilfe eines Kartelesegeräts gelesen wird. Solltet ihr Probleme mit der Einrichtung haben, so könnt ihr jeder Zeit den Support des beA in Anspruch nehmen. Es wird sowohl ein Online Support als auch eine Telefonhotline angeboten.

Fazit

Wie ihr seht, sind das alles nicht gerade unwesentlichen Dinge, die man leider während der juristischen Ausbildung im Referendariat nicht vermittelt bekommt. Ich empfehle euch daher, euch bereits während der Anwaltsstation mit solchen organisatorischen Dingen zu beschäftigen, damit ihr beim Berufsstart vorbereitet seid. Ob es nun um Anträge oder das elektronische Anwaltspostfach geht: Alles braucht seine Zeit. Daher würde ich mich nicht auf den letzten Drücker um diese Dinge kümmern, sondern Anträge, wie auch die Versicherung, so früh wie möglich abwickeln. Dieser Beitrag soll euch daher als kleine Anregung und Leitfaden dazu dienen, damit ihr einen möglichst unkomplizierten Einstieg in die Rechtsanwaltschaft habt.

-Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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