Mit dem Bachelor / Master die gleichen Chancen wie als Volljurist:in?
Der Bachelor-Abschluss LL.B. (Legum Baccalaureus) wurde im Zuge der Bologna-Reform Anfang des Jahrtausends an mehreren Universitäten und Hochschulen eingeführt. Die meisten Bachelor-Studiengänge enthalten nicht nur rechtswissenschaftliche Anteile, sondern auch wirtschaftswissenschaftliche Vorlesungen.
In diesem Beitrag wollen wir dir einmal eine klare Übersicht zu den verschiedenen Formen des juristischen Studiums geben und ihre Möglichkeiten, Vorteile und Nachteile aufzeigen. Was sind die grundlegenden Unterschiede zwischen dem Bachelor of Laws (LL.B.), dem Master of Laws (LL.M.) und dem Jurastudium zum Volljurist:innen? Wie sind jeweils die Berufsaussichten?
Grundlegende Unterschiede zwischen Bachelor / Master und Jurastudium
Angehende Richter:innen, Staatsanwält:innen, Rechtsanwält:innen und Notar:innen benötigen die Befähigung zum Richteramt und somit muss hier ein Jurastudium inkl. der zwei Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes absolviert werden. Nur Volljurist:innen können in diesen Berufen arbeiten! Das und die Zusammensetzung der Endnote sind die grundlegenden Unterschiede zwischen den beiden Formen des juristischen Studiums.
Vorteile und Nachteile des Bachelor / Master of Laws
Neben den klassischen juristischen Berufen, welche nur als Volljurist:in ausgeübt werden können, gibt es zahlreiche weitere Einsatzgebiete für Jurist:innen: in der Wirtschaft, in Behörden und Verbänden, etwa in der Personalabteilung, in der Compliance-Abteilung oder in der internen Rechtsabteilung, dem sogenannten Justiziariat.
Wenn man sich also nicht gerade auf die Berufe Richter:in, Staatsanwält:in, Rechtsanwält:in oder Notar:in festgelegt hat, gibt es viele Möglichkeiten seine Vorliebe für die juristische Arbeit trotzdem beruflich zu erfüllen. Aber sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wirklich die gleichen? Welche Vorteile hat ein Bachelor-/Masterstudium gegenüber einem klassischen Jurastudium? Welche Nachteile sind zu nennen?
Der Prüfungsdruck!
Anders als im Jurastudium, wo das Ergebnis des Staatsexamens allein vom Ergebnis der Abschlussprüfung abhängt, fließen im Bachelor die Leistungen des gesamten Studiums in die Endnote ein. Dadurch wird der Prüfungsdruck, der für viele überaus belastend sein kann, deutlich minimiert.
JurCase informiert:
Im Jurastudium gibt es eine sehr hohe Durchfallquote – im Ersten Staatsexamen beträgt die Durchfallquote ca. 40-50 %, im Zweiten Staatsexamen ca. 40% – und wer das Examen nicht besteht, hat keinerlei Studienabschluss in der Hand. Hier findest du einen Beitrag, der dir dabei hilft, dich entsprechend vorzubereiten.
Zudem gibt es im Bachelorstudium die Option, nach Abschluss auch noch das Erste Staatsexamen zu erwerben. Sollte man dieses nicht bestehen, hat man zumindest den Bachelorabschluss sicher. Jedoch bieten derzeit nur wenige Hochschulen diese zweifache Abschlussmöglichkeit, an den meisten müssen sich Studieninteressierte für den einen oder den anderen Weg entscheiden.
In den „Ergänzenden Studien zur Ersten Juristischen Prüfung“ wird der nach dem Bachelor noch fehlende Staatsexamenspflichtstoff im Öffentlichen Recht und im Strafrecht gelehrt.
JurCase informiert:
Zum Beispiel im Studiengang „Unternehmensjurist“ an der Universität Mannheim gibt es für LL.B.-Absolventen die Option, nach ihrem Abschluss das Erste Juristische Staatsexamen zu erwerben.
Spezialisierung und frühere Einsetzbarkeit
Der Bachelor / Master ist in vielen Bereichen nicht nur ausreichend, sondern teilweise sogar sehr beliebt, da diese Absolvent:innen oft spezialisierter sind. Wirtschaftswissenschaftliches Fachwissen ist heutzutage sehr gefragt! Gerade die interdisziplinäre Ausrichtung vieler LL.B.-Studiengänge kann Absolvent:innen deshalb für den Arbeitsmarkt besonders interessant machen.
Einige möchten sich die juristischen Kenntnisse vielleicht nur als Zusatz zu ihrer bisherigen Ausbildung aneignen. Da wäre ein Jurastudium wahrscheinlich zu viel des Guten.
Es gibt einen weiteren Vorteil gegenüber dem langjährigen Weg zum Volljurist:innen: das kürzere Studium. Somit sind die Absolvent:innen auf dem Arbeitsmarkt früher einsetzbar.
Blick auf den Arbeitsmarkt & das Einstiegsgehalt
Fakt ist: die Einstiegsgehälter für Bachelor-Absolvent:innen sind niedriger als die der Volljurist:innen. Master-Absolvent:innen erhalten ein höheres Einstiegsgehalt als Bachelor-Absolvent:innen aber weniger als Volljurist:innen. Dies hängt natürlich vor allem mit der Studiendauer und der intensiveren Ausbildung zusammen.
Die Berufsperspektiven für Bachelor- / Master-Absolventen sind sehr gut. Die Vorteile durch die Spezialisierung und die frühe Einsetzbarkeit wurden bereits genannt. Als Volljurist:in sind die Chancen eine Stelle zu finden aber nach wie vor noch größer. Nach dem Jurastudium, mit Erster und Zweiter Juristischer Prüfung sowie dem Rechtsreferendariat, sind Volljurist:innen durch ihre intensive Ausbildung mit großem Praxisanteil sehr gefragt.
In Behörden können Bachelor-Absolventen im Gehobenen Dienst arbeiten. Für Master-Absolvent:innen ist – wie für Volljurist:innen – auch der Höhere Dienst möglich. Jedoch benötigen sie meist – anders als Volljurist:innen – Zusatzqualifikationen, bspw. weitere wirtschaftswissenschaftliche oder technische Abschlüsse oder besondere internationale Erfahrung.
Nicht alle Arbeitgeber:innen haben Bedarf an Bachelor- / Master-Absolvent:innen und manche stellen diese zwar ein aber beschäftigen überwiegend Volljurist:innen.
Fazit
Wie du siehst, ist die Entscheidung zum Bachelor / Master durchaus reizvoll und für viele vielleicht sogar der bessere bzw. passendere Weg. Der Prüfungsdruck ist geringer, das Studium ist kürzer und die Berufsaussichten sind alles andere als schlecht. Trotzdem entscheiden sich derzeit die meisten immer noch für das klassische Jurastudium. Solltest du noch vor dieser wichtigen Entscheidung stehen, hoffen wir, dir konnte dieser Beitrag helfen!