Was du über das Jurastudium wissen solltest
Das Jurastudium ist bei Abiturienten sehr beliebt. Das Studium der Rechtswissenschaften gehört aber nicht nur zu den beliebtesten, sondern auch zu den anspruchsvollsten. Deshalb sollte jeder sich bereits vor der Immatrikulation darüber informieren, was einen im Jurastudium erwartet. Wir möchten dir mit diesem Beitrag einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Was lernt man im Jurastudium?
Im Studium der Rechtswissenschaften lernst du, wie das deutsche Rechtssystem und seine Rechtsprechung funktionieren. Es dient der Vorbereitung für den Beruf des Richters, des Rechtsanwalts oder des Staatsanwalts. Ein Schwerpunkt liegt auf der Interpretation der verschiedenen Gesetzestexte. Studierende lernen, sie im Kontext zu betrachten und anzuwenden. Dabei wird während des Studiums, Rechtsgebiet für Rechtsgebiet durchgearbeitet.
Welchen Abschluss erlangt man im Jurastudium?
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Abschlüsse zur Auswahl, wenn man Rechtswissenschaften studiert.
Nach dem Bestehen des klassischen Jurastudiums darf man sich Volljurist nennen und erhält die Befähigung zum Richteramt. Nur mit dieser kannst du die Berufe Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Notar ausüben. Die Studierenden müssen das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen beschreiten und ein Rechtsreferendariat absolvieren.
Seit der Bologna-Hochschulreform bieten Universitäten und Hochschulen vermehrt Bachelor-Studiengänge der Rechtswissenschaften an. Sie haben in der Regel einen Schwerpunkt (bspw. Wirtschaftsrecht). Die Absolventen von Bachelor-Studiengängen tragen den Titel „Bachelor of Laws“ (LL.B.). Es kann anschließend auch ein Masterstudium zum „Master of Laws“ (LL.M.) erfolgen.
JurCase informiert:
Willst du die beiden Abschlüsse mit all ihren Vor- und Nachteilen im Vergleich sehen? Dann gibt es hier den passenden Beitrag dazu: „Bachelor / Master of Laws vs. Jurastudium zum Volljuristen“. Hier erfährst du auch, welche Berufe mit dem Bachelor / Master möglich sind.
An welchen Universitäten kann man Jura studieren?
In Deutschland gibt es viele Universitäten, die einen Jurastudiengang anbieten. Hochschulrankings können helfen, das große Angebot zu überschauen. Das CHE Hochschulranking ist eines der bekanntesten Rankings. Es ermöglicht einen fachbezogenen Vergleich zwischen Universitäten. So können Bewerber erkennen, welche juristische Fakultät am besten abschneidet.
Allerdings sollten die Bewerber darauf achten, welche Bewertungskriterien herangezogen werden. Diese können sie damit abgleichen, was ihnen an einer Uni oder Hochschule besonders wichtig ist.
Neben Rankings sind die Schwerpunktbereiche der Universitäten ein entscheidender Faktor bei der Auswahl. Denn die juristischen Fakultäten bieten selten exakt dieselben Möglichkeiten der Vertiefung an.
Wie hoch ist der NC für Jura?
Ein guter Notenschnitt im Abitur ist zudem notwendig, um Jura in einer Großstadt wie Hamburg, Berlin oder München zu studieren. Dort gibt es eine große Nachfrage nach Studienplätzen. In Berlin beispielsweise lag der Numerus Clausus (NC) an der Freien Universität zum Wintersemester 2020/2021 bei 1,5. Die Bewerber sollten also einen Notenschnitt von 1,5 oder besser haben, damit sie hier einen Platz bekommen.
Aber gute Noten im Abitur sind keine zwingende Voraussetzung für das Studium der Rechtswissenschaften. Es gibt in Deutschland Universitäten, die regelmäßig alle Bewerber zum Studium zulassen. Ein Beispiel dafür ist die Uni Bayreuth. Dort ist es möglich, Jura ohne Zulassungsbeschränkung zu studieren.
Übersicht der Universitäten in Deutschland und geforderter NC
Hier findest du eine Übersicht aller Universitäten in Deutschland, an denen man Jura studieren kann. Außerdem kannst du hier auch den NC einsehen, der bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gilt. Weitere Informationen findest du auf der jeweiligen Homepage der Universität.
Name der Universität | Stadt | Bundesland | NC |
Bucerius Law School | Hamburg | Hamburg | zulassungsfrei |
Universität Augsburg | Augsburg | Bayern | zulassungsfrei |
Universität Bayreuth | Bayreuth | Bayern | zulassungsfrei |
Freie Universität Berlin | Berlin | Berlin | 1,5 |
Humboldt-Universität zu Berlin | Berlin | Berlin | 1,7 |
Universität Bielefeld | Bielefeld | NRW | zulassungsfrei |
Ruhr-Universität Bochum | Bochum | NRW | 2,1 |
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Bonn | NRW | 2,0 |
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf | Düsseldorf | NRW | 1,8 |
Universität Bremen | Bremen | Bremen | 2,9 |
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Erlangen | Bayern | zulassungsfrei |
Goethe-Universität Frankfurt | Frankfurt am Main | Hessen | 2,4 |
Europa-Universität Viadrina Frankfurt | Frankfurt an der Oder | Brandenburg | zulassungsfrei |
Justus-Liebig-Universität Gießen | Gießen | Hessen | zulassungsfrei |
Georg-August-Universität Göttingen | Göttingen | Niedersachsen | gesonderte Zulassungsbeschränkungen |
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald | Greifswald | Mecklenburg-Vorpommern | zulassungsfrei |
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Halle an der Saale | Sachsen-Anhalt | zulassungsfrei |
Universität Hamburg (UHH) | Hamburg | Hamburg | zulassungsfrei |
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität | Hannover | Niedersachsen | zulassungsfrei |
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg | Heidelberg | Baden-Württemberg | gesonderte Zulassungsbeschränkungen |
Friedrich-Schiller-Universität Jena | Jena | Thüringen | zulassungsfrei |
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Kiel | Schleswig-Holstein | 3,1 |
Universität zu Köln | Köln | NRW | 1,8 |
Universität Konstanz | Konstanz | Baden-Württemberg | 2,1 |
Universität Leipzig | Leipzig | Sachsen | 3,0 |
Johannes Gutenberg-Universität Mainz | Mainz | Rheinland-Pfalz | 3,0 |
Universität Mannheim | Mannheim | Baden-Württemberg | gesonderte Zulassungsbeschränkungen |
Philipps-Universität Marburg | Marburg | Hessen | zulassungsfrei |
Ludwig-Maximilians-Universität München | München | Bayern | 2,1 |
Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) | Münster | NRW | 1,7 |
Universität Osnabrück | Osnabrück | Niedersachsen | zulassungsfrei |
Universität Passau | Passau | Bayern | zulassungsfrei |
Universität Potsdam | Potsdam | Brandenburg | 2,3 |
Universität Regensburg | Regensburg | Bayern | zulassungsfrei |
Universität des Saarlandes (UdS) | Saarbrücken und Homburg | Saarland | zulassungsfrei |
Universität Trier | Trier | Rheinland-Pfalz | zulassungsfrei |
Eberhard Karls-Universität Tübingen | Tübingen | Baden-Württemberg | 2,3 |
Julius-Maximilians-Universität Würzburg | Würzburg | Bayern | zulassungsfrei |
Formale Voraussetzungen für ein Jurastudium
Um Jura studieren zu können, ist die Allgemeine Hochschulreife nötig. Schüler erhalten diese mit dem Abitur oder einem gleichwertigen Abschluss. Die Wahl bestimmter Schulfächer beeinflusst die Einschreibung hingegen nicht.
JurCase informiert:
Das Latinum ist keine Pflicht! Es kann im Studium ein Vorteil sein, lateinische Grundbegriffe zu kennen, jedoch erlernt man die wichtigsten dort sowieso. Hier findest du einen Beitrag zum Thema „Latein im Jurastudium – ein Muss?“.
Wie lange dauert das Jurastudium?
Die Regelstudienzeit für Jura variiert beim Bachelor und Master je nach Universität. Meist liegt sie aber bei zehn Semestern. Sechs Semester dauert der Bachelor. Der Master nimmt anschließend normalerweise vier Semester in Anspruch.
Examensstudiengänge sind anders aufgeteilt. Die ersten vier Semester gehören zum Grundstudium, darauf folgt in der Regel das Hauptstudium mit sechs Semestern.
Natürlich ist die Dauer im Endeffekt individuell. Viele Studenten nehmen sich für die Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen – und später auch das Zweite Staatsexamen – ein bis zwei Semester Zeit. In dieser Zeit absolvieren sie ein sogenanntes Repetitorium. Die durchschnittliche Studienzeit liegt deshalb bei elf Semestern, also bei etwa fünfeinhalb Jahren. Weitere Prüfungsanläufe wegen einer nicht bestandenen Prüfung verlängern das Studium zusätzlich.
Wie ist das Jurastudium aufgebaut?
Im klassischen Jurastudium absolvierst du zuerst das Grundstudium. Während dieser Zeit werden die Pflichtfächer Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht belegt
Das Zivilrecht regelt Streitigkeiten unter Bürgern, zum Beispiel den Anspruch auf Unterhalt. Wenn der Staat hingegen einen Bürger eines Verbrechens beschuldigt, fällt das Verfahren unter das Strafrecht. Im Öffentlichen Recht sind alle Regelungen zwischen Staat und Bürgern festgeschrieben. Dazu gehören auch die Grundrechte.
Um das Grundstudium abzuschließen, muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden.
Darauf folgt das Hauptstudium, das einerseits dazu dient, das Wissen aus dem Grundstudium zu vertiefen. Andererseits wählen die Studenten Schwerpunktfächer und spezialisieren sich so. Je nach Uni gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Spezialisierung.
JurCase informiert:
Einen interessanten Beitrag zum Thema Schwerpunktstudium findest du hier: „Der Schwerpunktbereich: Wahl und Zeitpunkt“.
Während des Hauptstudiums machen Studierende außerdem Praktika. Das Hauptstudium endet mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen.
Nach dem Ersten Staatsexamen dürfen sich Absolventen „Jurist“ nennen. Um sich als Volljuristen zu qualifizieren, treten sie ein Rechtsreferendariat an. Als Referendar arbeitest du auf verschiedenen Positionen, um praktische Erfahrung zu sammeln. Mit dem Ende des Referendariats schreibt man das Zweite Staatsexamen und beendet so die Ausbildung.
Im Gegensatz zum Ersten Staatsexamen gibt es in einigen Bundesländern im Zweiten Staatsexamen keinen selbstgewählten Schwerpunktbereich. Auch die Zahl der Klausuren ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Sie schwankt je nach Ort zwischen sieben und elf Klausuren. In fast allen Bundesländern gehört ein zehnminütiger Aktenvortrag zur Mündlichen Prüfung.