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Jura meets Fashion: Individuelle Roben für Jurist:innen – Tradition trifft auf frisches Design

By 18. Dezember 2018August 29th, 2023No Comments

Jura meets Fashion: Individuelle Roben für Jurist:innen – Tradition trifft auf frisches Design

Die Amtstracht vor Gericht

Wenn sie sprechen, schaut Deutschland hin: In Scharlachrot treten Ferdinand Kirchhof und seine Kolleg:innen im Sommer vor die Kameras, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Rundfunkbeitrag zu verkünden. Die leuchtend roten Mäntel sind wohl die bekannteste Amtstracht von Jurist:innen in Deutschland, und für manch einen symbolisiert das Barett der Verfassungsrichter:innen das eigene Karriereziel. Doch die Mäntel der obersten Verfassungsschützer:innen sind untypisch für Berufskleidung in Deutschland – sie wurden in den 1950er-Jahren von einer Kostümdesignerin nach einem historischen Vorbild aus dem Florenz des 15. Jahrhunderts entworfen.

Kleider machen Leute – das gilt auch vor Gericht. Rechtsanwält:innen, Richter:innen und Staatsanwält:innen tragen bei Gerichtsverhandlungen schwarze Roben. Sie grenzen nicht nur ihre Träger:innen ab und drücken damit die Würde des Amtes aus, die zumeist schlichte Uniform lässt auch die Privatperson hinter der offiziellen Tracht und damit ihrer Aufgabe verschwinden und zeigt damit die Gleichheit aller Beteiligten vor dem Gesetz an.

Ursprünge in der preußischen Tradition

Es war Friedrich Wilhelm I., der preußische „Soldatenkönig“, der in Deutschland 1713 erstmals eine einheitliche Amtstracht vor Gericht anordnete – schwarze Roben oder „Mäntelchen“ hatten die Advokaten und Prokuratoren demnach zu tragen. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde die schwarze Juristentracht auch in anderen Teilen Deutschlands übernommen, nach der Reichsgründung 1871 wurde das preußische Vorbild dann flächendeckend zur offiziellen Berufsbekleidung vor Gericht.

Knapp 100 Jahre später, 1970, bestätigte das Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf das Gewohnheitsrecht die Pflicht von Anwält:innen, bei Landgerichten oder höheren Gerichten in schwarzer Robe zu erscheinen – auch bei Zivilsachen. So heißt es in der Berufsordnung für Rechtsanwälte: „Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist.“

Wie streng die Bekleidungsvorschriften eingehalten oder Verstöße geahndet werden, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Am Oberlandesgericht München wurden sogar das weiße Hemd und Halsbinde unter der schwarzen Robe als Bekleidungsrichtlinie für einen Verteidiger gerichtlich durchgesetzt.

Die Krawattenfrage bleibt umstritten

Für Zivilsachen an Amtsgerichten gibt es nach §20 der Berufsordnung für Anwält:innen keine Pflicht, in Robe zu erscheinen. Hier entscheidet oft die Tradition am jeweiligen Standort darüber, ob Anwält:innen in Robe erscheinen. Die Pflicht, dazu eine Krawatte zu tragen, erwähnt die Berufsordnung nicht – es ist jedoch bei Strafgerichten nach wie vor Usus, dass Männer eine Krawatte, Frauen eine Schleife oder ähnliche Halsbinde zur Robe tragen.

Neben Richter:innen, Rechtsanwält:innen und Strafverteidiger:innen tragen in Deutschland Staatsanwält:innen, Patentanwält:innen und in der Verhandlung Protokoll führende Urkundsbeamt.innen eine schwarze Robe. Die Amtstracht ist weitgehend den Volljurist:innen vorbehalten – eine Ausnahme macht die Hansestadt Hamburg, in der auch Schöffen für Verhandlungen eine Robe zur Verfügung gestellt bekommen, um die Gleichheit mit den Richter:innen anzuzeigen.

Wie die Roben aussehen und getragen werden müssen, bestimmt das jeweilige Bundesland. So legt etwa die Verordnung für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen als Farbe für die Roben am Oberverwaltungsgericht karmesinrot, für die ordentlichen Gerichte und Arbeitsgerichte schwarz, für übrige Gerichte dunkelblau fest. Weiter heißt es: „Männer tragen zur Amtstracht ein weißes Hemd mit einem weißen Lang- oder Querbinder. Frauen tragen zur Amtstracht eine weiße Bluse, zu der eine weiße Schleife, Damenkrawatte oder ein vergleichbares Kleidungsstück getragen werden kann.“

Der Unterschied liegt im Detail

Generell ist die Robe ein kragenloser Mantel mit weiten Ärmeln und Falten am Rücken, der über die Mitte des Unterschenkels reichen soll und vorne mit Knöpfen oder Haken unter einer verdeckten Leiste verschlossen wird. Der Stoff kann aus Baumwolle, Wolle oder Mischgewebe bestehen.

Die Unterschiede der Träger:innen zeigen sich im Detail: dem Besatz. Während Richter:innen und Staatsanwält:innen einen breiten Samt-Besatz auf ihren Roben haben, ist dieser bei Amtsanwält:innen oder Rechtspfleger:innen schmaler; Rechts- und Patentanwält:innen haben Seidenbesatz oder einen Besatz in Seidenoptik auf ihrer Tracht, Urkundsbeamt:innen einen Wollstoff.

Bunt wird es bei einem Blick in die Vorschriften für Richter:innen unterschiedlicher Gerichtszweige. So tragen die Richter:innen an ordentlichen Gerichten schwarze Roben mit schwarzem Besatz, am Bundespatentgericht in München und dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg haben die schwarzen Richterroben stahlblaue Besätze; an Sozialgerichten in vielen Bundesländern violette, an Verwaltungsgerichten sind vielerorts blaue Roben mit blauem Besatz in Gebrauch, am Sächsischen Verfassungsgerichtshof tragen Richter:innen grüne Roben mit grünem Besatz, die obersten Landesverfassungshüter:innen in Schleswig-Holstein haben graue Roben mit schwarzem Besatz. Einen Hauch Bundesverfassungsgericht tragen die Richter:innen am Niedersächsischen Staatsgerichtshof sowie am Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt: An ihren schwarzen Roben prangen rote Besätze. Ansonsten ist die Signalfarbe in Robe und Besatz den Bundesrichter:innen am Bundesgerichts- und -finanzhof, Bundesarbeits-, und -sozialgericht sowie in Nordrhein-Westfalen dem Verfassungsgerichtshof und Oberverwaltungsgericht vorbehalten – und natürlich an prominentester Stelle den Richter:innen am Bundesverfassungsgericht.

Die inneren Werte der Robe

Die Anschaffung einer Robe ist Sache der Trägerin bzw. des Trägers – Ausnahmen können für Referendar:innen, Beamt:innen des gehobenen Justizdienstes und für Urkundsbeamt:innen gemacht werden. Der Kauf einer Robe ist für viele junge Jurist:innen ein wichtiger Schritt beim Start ins Berufsleben, die Amtstracht ist auch ein beliebtes Geschenk zu bestandenen Prüfungen oder frisch unterschrieben Arbeitsverträgen. Bei der Beschaffung der Robe müssen die Vorgaben der Berufsordnung und des jeweiligen Gerichts beachtet werden – doch dort, wo die Regeln aufhören, fängt der Spielraum für die Berufskleidung an. „Die Farbe des Außenstoffes ist festgelegt, aber über das Innenfutter gibt es in den Verordnungen keine Angaben“, sagt Designerin Josephine Wegener, die sich auf die Herstellung von zeitgemäßen Roben spezialisiert hat. „Daher kann man an dieser Stelle kreativ werden.“

Ein Treffen im Freundeskreis brachte die gelernte Maßschneiderin und studierte Modedesignerin auf die Idee, die Berufskleidung der Jurist:innen etwas aufzupeppen und individueller zu gestalten – und dabei dennoch im Rahmen der Vorgaben zu bleiben. Das Ergebnis ist das junge Label „Wegener Roben“.

Frisches Design für traditionsreiche Roben

Wer als Anwält:in oder Richter:in vor Gericht erscheint, muss in den meisten Fällen eine Robe tragen. Sie weist die oder den Träger:in als Amtsperson aus und sorgt für ein einheitliches und neutrales Erscheinungsbild von Jurist:innen. Warum die Amtstracht in Deutschland aussieht wie sie aussieht und welche Regeln es dafür gibt, darum ging es im ersten Teil.

Doch in den einheitlichen, zumeist schwarzen Roben stecken Männer und Frauen, die auch in Berufskleidung eine gute Figur machen wollen – und oft wünschen sich gerade junge Jurist:innen einen Hauch Individualität unter der Uniform.  „Viele Menschen wollen weg von der Uniformität, sie wollen sich abheben – dabei aber sichtbar Teil eines Ganzen bleiben“, sagt Josephine Wegener. Die gelernte Maßschneiderin und Modedesignerin hat sich auf moderne Roben für Jurist:innen spezialisiert. „Man schenkt Berufsbekleidung viel zu wenig Aufmerksamkeit, dabei gibt es auch dabei Raum für kreative Möglichkeiten“, sagt sie. Diese Möglichkeiten will sie mit ihrem Label „Wegener Roben“ ausschöpfen – und beginnt mit einem kleinen, aber feinen Sortiment.

Individuelle Berufskleidung mit Initialen und Logos

Den Anstoß gab das Gespräch mit einem Freund, der ihr als Berufsanfänger bei Gericht sein Leid darüber klagte, keine passende Robe zu finden. Die Designerin erkannte den Bedarf und fing an, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Sie fragte Richter:innen, Anwält:innen und Staatsanwält:innen, was ihnen an ihren Roben nicht gefällt und was sie daran gern ändern würden. Die Antworten waren oft ähnlich: Die Mäntel sähen alle gleich aus, man könne sie nicht gut von denen der Kolleg:innen unterscheiden, die Futter seien langweilig, die Stoffe zu schwer und schnell zerknittert.

Mit diesen Schilderungen im Hinterkopf studierte Josephine Wegener die Vorgaben für die Berufsgruppen – und entwickelte Ideen, die Abhilfe schaffen sollen. Ihre Roben sind modern geschnitten, für Damen auch etwas figurbetonter, die Stoffe sind leicht, robust, knittern nicht schnell, sie sind pflegeleicht und für Allergiker:innen geeignet. Sogar an Veganer:innen hat die Designerin gedacht: Die Kleidungsstücke werden ohne tierische Inhalte hergestellt. Doch das größte Anliegen ist dem jungen Hamburger Label, dass die Roben individueller werden können – von innen. Wird der schwarze Mantel aufgeknöpft, erscheinen bei Wegener Roben gestreifte Innenfutter in grau oder rosa, nach Absprache sind auch eigene Wünsche möglich. Für die Styling-Queens unter den Juristinnen gibt es unter dem Label mit dem goldenen Füchslein Stickereien mit Schmetterlings- oder Blumenmuster, traditionsbewusste Anwält:innen können ihre Roben mit dem Familienwappen, Richter:innen sie mit ihren Initialen besticken lassen, und Kanzleien können die Roben, die sie Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen, mit dem eigenen Logo versehen. „Die Roben sind nach unseren Vorlagen individualisierbar – aber wir setzen auch eigene Ideen der Kunden um“, sagt Josephine Wegener, die „Wegener Roben“ 2018 gründete. „Wir sind ein junges Label, das sich an junge Leute richtet.“

Erkennungszeichen goldenes Füchslein

Neben der Passform und den feinen Unterschieden ihrer Produkte ist der Gründerin Nachhaltigkeit ein großes Anliegen. Beim Ausbau ihres Angebots setzt sie auf Umweltfreundlichkeit, „Ich träume von Modellen aus recyclingfähigen Materialien“, sagt sie.

Zusätzlich zur Amtstracht bekommen Jurist:innen bei Wegener Roben Kleinigkeiten und Geschenke, die das Berufsleben ein bisschen schöner machen: Siegelringe, auf Wunsch mit Initial-Gravur, Statement-Ringe „Divide et impera“ oder „Lege vindice“, Krawatten, Schleifen oder Taschen (2019 im Sortiment) – durchsichtig mit einsetzbarem Innenfutter eignen sie sich sowohl für die Bibliothek als auch für das Büro. „Wir führen die Tradition stilvoll in die Moderne“, sagt Josephine Wegener. Das goldene Füchslein in der Robe könnte zum Markenzeichen modebewusster Jurist:innen werden.

Der Online-Shop von Wegener Roben ist hier zu finden:

 

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