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Volljurist

Eine Person mit Befähigung zum Richteramt wird umgangssprachlich auch als Volljurist bezeichnet. Diese Person hat also zunächst das Jurastudium erfolgreich absolviert und sodann den juristischen Vorbereitungsdienst. Ein Volljurist ist deshalb aber nicht gleich ein Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Vielmehr bedarf es für diese juristischen Karrieren noch einen weiteren Schritt. Ein Volljurist, der gerne Richter oder Staatsanwalt werden möchte, muss sich zunächst bei dem jeweiligen Landesministerium der Justiz bewerben. Derjenige, der demgegenüber bevorzugt Rechtsanwalt werden möchte, muss seine Zulassung zur Anwaltschaft bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen. Volljuristen können aber auch andere juristische Karrieren einschlagen. Sie können etwa als Referent in einem öffentlichen Amt tätig werden, als Syndikusanwalt in die Rechtsabteilung eines Unternehmens gehen oder eine Karriere als Unternehmensberater verfolgen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten.

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