Die Sitzungsleitung im Rahmen der Verwaltungsstation
Erfahrungsbericht und Tipps für die Sitzungsleitung
Auch im Rahmen der Verwaltungsstation bekommt man in Schleswig-Holstein die Möglichkeit als Referendar eine mündliche Verhandlung zu leiten.
Der folgende Erfahrungsbericht soll euch ein paar Tipps für eine erfolgreiche Sitzungsleitung liefern.
Allgemeines zur Sitzungsleitung
Die gesetzliche Grundlage für die Sitzungsleitung durch einen Referendar bildet § 10 GVG.
Hiernach darf ein Referendar unter Aufsicht eines Richters Rechtshilfeersuchen erledigen und (außer in Strafsachen) Verfahrensbeteiligte anhören. Weiterhin darf die mündliche Verhandlung geleitet und Beweis erhoben werden. Ausgeschlossen hiervon ist die Anordnung einer Beeidigung oder die Eidabnahme. Denklogisch ebenfalls ausgenommen ist die Verkündung von Beschlüssen bzw. Urteilen.
Ob und in welchem Maße eine mündliche Verhandlung geleitet wird, liegt im Ermessen von Referendar und Ausbilder. Es bietet sich generell an, eine Sitzung im letzten Monat der Station zu wählen, weil sich bis dahin bereits eine gewisse Routine durch die Begleitung des Ausbilders eingestellt hat. Wer sich unsicher fühlt, kann auch in einer Sitzung nur in den Sach- und Streitstand einführen, in der nächsten dann zusätzlich die rechtlichen Erwägungen vortragen, darauf dann zusätzlich eine Beweisaufnahme leiten und zuletzt zusätzlich noch den gesamten Vorgang protokollieren. Oder man schichtet ab und verzichtet z.B. auf die Erfahrung des Protokollierens. Nach der Hälfte der Stationszeit sollte man den Willen zur Sitzungsleitung mit dem eigenen Ausbilder besprechen und einen individuell zugeschnittenen Fahrplan hierfür entwerfen. Die Leistungen im Rahmen der Sitzungsleitung sind grundsätzlich auch der Benotung zugänglich.
Meine Sitzungsleitungen vor dem Sozialgericht
Meine Ausbilderinnen am Sozialgericht boten mir bereits im ersten Gespräch die Möglichkeit einer bzw. mehrerer Sitzungsleitungen an. Diese sollten über die zwei Monate der Station verteilt erfolgen. Die ersten zwei Wochen der Station besaß ich noch „Welpenschutz“, um mich in die bis dato noch recht unbekannte Materie des Sozialrechts einzuarbeiten. In der dritten Woche sollte ich aber bereits meinen ersten aktiven Part im Rahmen der Sitzungen spielen. Meine Ausbilderinnen wollten langsam anfangen und sich dann stetig steigern. Dies war auch sehr in meinem Interesse. So sollte ich in der ersten Sache lediglich den Sachbericht halten. Diesen hatte ich sehr sorgfältig und akribisch ausgearbeitet und am Tag der Sitzung im Stil eines Kurzvortrages bereits meiner Ausbilderin vorgetragen.
Am nächsten Tag wollte die Ausbilderin nach einer kurzen Eröffnung der Sitzung – es handelte sich um eine ALG-II-Angelegenheit – an mich übergeben. In diesem Moment eröffnete der Kläger, dass er keine Klage eingereicht habe. Das an das Sozialgericht übermittelte Schriftstück, das richtigerweise in eine Klage umgedeutet worden war, sei nicht von ihm verfasst. Trotzdem ließ meine Ausbilderin mich den Sachbericht noch halten, damit meine Arbeit nicht komplett für die Katz war.
Bereits in der darauf folgenden Woche durfte ich eine weitere Sitzung leiten. Hierbei sollte ich zusätzlich zum Sachbericht noch die rechtlichen Erwägungen vortragen und in das Rechtsgespräch einleiten. Diese Sitzung fiel jedoch am Tag vorher aus, sodass ich meine Bearbeitungen lediglich wiederum im Stil eines Kurzvortrages mit meiner Ausbilderin besprechen konnte.
Zwei Wochen danach waren wieder referendargeeignete Akten zur Sitzung terminiert. Leider waren beide geeigneten Sachen auf denselben Tag terminiert, die eine um 9.30 Uhr bei der einen Ausbilderin, die andere um 12:00 Uhr bei der anderen. Da voraussichtlich keine weiteren geeigneten Akten im Rahmen meiner Stationszeit verhandelt würden, sagte ich beiden Sachen zu. Ich musste an diesem Tag Sitzungshopping betreiben und um 11:30 Uhr die Sitzung meiner ersten Ausbilderin verlassen, um rechtzeitig meine Sitzung bei der zweiten beginnen zu können. In beiden Angelegenheiten sollte ich die Sitzung komplett leiten. Lediglich die nötigen Formalia und das Diktieren wollten die Ausbilderinnen mir abnehmen. In der ersten Sache ging es um die medizinische Notwendigkeit einer verordneten Maßnahme im Rahmen des SGB V und die damit verbundene Kostentragungspflicht der Krankenkasse. In dieser Angelegenheit war es schwierig, die emotionale und moralische Verbundenheit zur Klägerin von der juristischen Würdigung zu trennen. Dies wurde umso schwieriger, als ich auch die ehrenamtlichen Richter instruieren und die Zwischen- bzw. Abschlussberatung leiten sollte.
In der zweiten Sache, einer Krankengeldstreitigkeit, war als Besonderheit eine Zeugenvernehmung der Ehefrau des Klägers vorzunehmen. Ansonsten handelte es sich um einen kurzen und gut verständlichen Sachverhalt, der schnell und komplikationslos mit den Laienrichtern beraten werden konnte.
Die Sitzungsleitungen liefen jeweils weitgehend reibungslos. Dies lag vor allem an der umfassenden Betreuung durch meine Ausbilderinnen und der häppchenweisen Steigerung des Umfangs. Auch die Abnahme der Diktate gab mir zusätzliche Sicherheit. Trotz kleiner Patzer war ich mit meiner jeweiligen Bewertung am Ende der Sitzungsleitungen sehr zufrieden.
Fazit:
Auch nach der umfangreichen notwendigen Vorbereitung habe ich die Zustimmung zur Sitzungsleitung nicht bereut. Allein dieser kurze Einblick in die Leitung einer mündlichen Verhandlung, die von der Seite immer so einfach erscheint, war die Anstrengung wert. Zu merken, wie viel Arbeit und Vorbereitung in jedem noch so simplen Fall steckt, hat meinen Respekt vor meinen Ausbilderinnen und ihren Kollegen, die das so mühelos aussehen lassen, noch einmal verstärkt. Zusätzlich war die Beratung mit den Laienrichtern als Besonderheit des Verwaltungsverfahrens spannend und lehrreich. Ich gebe auch zu, dass es Spaß gemacht hat, den Sitzungen einen eigenen Charakter zu verleihen.
Ich hoffe, dieser Erfahrungsbericht hilft euch ein wenig bei eurer eigenen Sitzungsleitung und wünsche euch viel Erfolg dabei!
-Regina
JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
2. STAATSEXAMEN
Jetzt mieten statt kaufen!
Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.
Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.