Die Einzelausbildung beim Sozialgericht während der Verwaltungsstation
Erfahrungsbericht und Tipps für die Einzelausbildung
Mit Beginn der Verwaltungsstation enden die vorgegebenen Stationen und die selbst gewählten beginnen. Auch bei umfangreicher Vorbereitung auf die Verwaltungsstation sind Umfang und Anforderungen der Einzelausbildung daher schwer abzuschätzen. Der folgende Erfahrungsbericht soll euch einen kurzen Einblick in die Anforderungen meiner Einzelausbildung sowie Tipps für eure eigene Ausbildung liefern.
In Schleswig-Holstein ist die Verwaltungsstation die dritte Station im Referendariat. Nach einem dreitägigen Einführungslehrgang in Blockunterricht beginnt die eigentliche Einzelausbildung, auf deren Basis das spätere Stationszeugnis gefertigt wird.
Allgemeines zur Einzelausbildung
Spätestens im Lauf der Zivilstation sollte man sich für eine, bzw. zwei Verwaltungsstationen entscheiden und dort bewerben. Grundsätzlich ist die Ausbildung in jeder Behörde möglich, auch im Ausland. Auch bei Verwaltungs-, Sozial- sowie Finanzgerichten können zwei Monate der Station abgeleistet werden. Die Station muss hierbei also zwingend gesplittet werden. Die Zuweisung erfolgt seitens des OLG über die Staatskanzlei ca. zwei Monate vor Beginn der Station. Es empfiehlt sich – wie bei den vorigen Stationen – den Ausbilder bereits vor Beginn der Einzelausbildung aufzusuchen, um sich vorzustellen. Abseits der allgemeinen Höflichkeit kann man so bereits den Weg zum Büro des Ausbilders, sowie sein Aussehen in Erfahrung bringen und auch erste Fragen zum Dezernat und den Anforderungen stellen.
Generell ist zu sagen, dass Art und Umfang der Einzelausbildung je nach Charakter des Ausbilders auch in der Verwaltungsstation weiterhin unterschiedlich verlaufen können. In meinem Durchgang bekamen manche Referendare 3-4 bändige Gürteltiere zur Bearbeitung, andere bekamen lediglich mehrseitige Aktenstücke. Auch die Bearbeitungsdauer variierte zwischen einer und drei Wochen pro Akte. Weiterhin variierte die Frequenz der erwarteten Präsenz beim Ausbilder zwischen einem und drei Tagen pro Woche. Manche Kollegen arbeiteten fast nur im Home Office, andere bekamen ein eigenes Büro mit festen Arbeitszeiten zugewiesen. Ebenso verhielt es sich mit der Einübung der Aktenvorträge, die von einigen Ausbildern nur widerwillig bis gar nicht angeboten wurde.
Es bleibt also auch für die Verwaltungsstation daher sehr hilfreich, wenn Freunde und Bekannte aus älteren Durchgängen Tipps und Tricks zum jeweiligen Ausbilder geben können, damit man sich bereits zu Beginn auf einige Eigenheiten einstellen kann. Jeder Ausbilder hat seine eigene Art, Verfügungen, Beschlüsse und Urteile zu schreiben, die sich teilweise massiv von der in der AG gelernten Art unterscheidet. Hierbei empfiehlt es sich, vor allem im Hinblick auf das durch den Ausbilder ausgestellte Zeugnis, die beigebrachte Art zu ignorieren und sich für die Ausbildungsakten streng nach Weisung des Ausbilders zu richten. Erfahrungsgemäß werden langatmige Diskussionen nicht gern gesehen und führen im schlimmsten Fall dazu, dass man es sich mit dem Ausbilder gründlich verdirbt. Das heißt natürlich nicht, dass man diese Punkte nicht zu Beginn kurz ansprechen sollte.
Und ob man das in der Ausbildung geforderte im Examen oder dem späteren Berufsleben verwendet, bleibt ja wiederum jedem selbst überlassen.
Der Ablauf meiner Einzelausbildung
Bereits im Rahmen der Strafstation entschied ich mich für eine Splittung der Verwaltungsstation. In Kiel besteht die Möglichkeit, zwei Monate der Station beim Sozialgericht abzuleisten. Für die verbleibenden zwei Monate wollte ich einen Einblick in den Arbeitsalltag einer obersten Landesbehörde erhalten und bewarb mich bei der Staatskanzlei.
Beim Sozialgericht wurde ich von zwei Richterinnen gemeinsam betreut, die jeweils in Teilzeit in verschiedenen Dezernaten arbeiteten. So konnte ich einen breiteren Überblick in den Alltag der Sozialrichter erhalten. Bereits am ersten Tag wurde ich sehr freundlich von meinen Ausbilderinnen und ihren Kollegen empfangen. Die dortigen Richter waren sehr freundlich und ermutigten mich, bei Interesse auch sehr gern abseits meiner Ausbilderinnen bei Ihnen Sitzungen zu besuchen und Akten zu studieren. Auch wurde ich direkt in die wöchentliche Tradition des „Dönerstags“ eingeführt, der jeden Donnerstag zelebriert wurde 😉
Im Rahmen meiner Ausbildung beschäftigte ich mich weitestgehend mit Rentenversicherungsrecht, Krankenhausvergütungsstreitigkeiten und ALG-II-Angelegenheiten. Jeweils dienstags und donnerstags durfte ich den Sitzungen meiner Ausbilderinnen beiwohnen, die ich davor vorbereiten und im Rahmen eines Kurzvortrags besprechen konnte. Der größte Unterschied zu Sitzungen vor dem Landgericht bestand in den ehrenamtlichen Richtern. Es war sehr spannend zu beobachten, wie die Richterinnen gemeinsam mit juristischen Laien zur Entscheidungsfindung gelangten.
Zusätzlich zur Sitzungsbegleitung erhielt ich Akten zur schriftlichen Bearbeitung. Hieran konnte ich das Verfassen von Urteilen, Beschlüssen und Gerichtsbescheiden lernen. Bei der Besprechung bekam ich fundierte Kritik nebst Verbesserungsvorschlägen, die meine kommenden Bearbeitungen verbessern konnten.
Bemerkenswert war hierbei für mich, dass ich auch bereits innerhalb dieser zwei Monate in der Lage war, einfache Fälle im Bereich des Sozialrechts eigenständig zu lösen.
Zusätzlich durfte ich mehrfach Sitzungsleitungen übernehmen. Hierbei erhöhten meine Ausbilderinnen graduell den Schwierigkeitsgrad. In der ersten Sitzung begann ich mit einer Einführung in den Sach- und Streitstand im jeweiligen Fall. Danach durfte ich zusätzlich eine Zeugenvernehmung durchführen, bis ich zuletzt zwei komplette Sitzungen leiten durfte. Dies inkludierte auch die Vorbereitung bzw. Besprechung mit den ehrenamtlichen Richtern.
Zu Stationsende besprachen meine Ausbilderinnen mit mir gemeinsam die geleistete Zeit. Eine Note wurde hierbei noch nicht festgelegt, aber ein Termin zur Übermittlung des Zeugnisentwurfs per Mail. Vor Weiterleitung dieses Entwurfs an das OLG besprachen wir noch Änderungswünsche, die zum Großteil umgesetzt wurden.
Fazit:
Im Rahmen der Einzelausbildung hängt sehr viel von der Person des Ausbilders ab. Aber auch vermeintlich schwierige Ausbilder können mit gezeigtem Eigenengagement für sich gewonnen werden. Besonders wichtig ist es hierbei, auf die angesprochene Kritik einzugehen und diese im Weiteren zu beachten. Auch bei Sonderwünschen, wie z.B. einer Sitzungsleitung, empfiehlt es sich, den Ausbilder bereits zu Beginn auf das bestehende Interesse anzusprechen und im Lauf der Zeit am Ball zu bleiben.
Ich war mit dem Verlauf meiner Einzelausbildung beim Sozialgericht sehr zufrieden, habe durch das umfassende Engagement meiner Ausbilderinnen sehr viel lernen können und behalte die Zeit beim Sozialgericht Kiel daher in sehr guter Erinnerung.
Euch wünsche ich natürlich ebenso viel Glück und kann euch bei Interesse am Sozialrecht nur empfehlen, euch dort zu bewerben!
-Regina
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