Die Urteilsklausur in der Zivilstation
Im letzten Monat der Zivilstation war es soweit: Der AG-Endgegner war zu besiegen, a.k.a. die Urteilsklausur in der Zivilstation!
Die Vorbereitung
Zur Vorbereitung gliederte ich mit meiner Lerngruppe einige Urteilsklausuren und gemeinsam besprachen diese. Zudem wiederholte ich das bis zur Klausur behandelte Prozessrecht und prägte mir ein, wie die prozessualen Probleme im Urteil zu verorten und aufzubauen sind. Das Kaiser Skript zu diesem Thema beinhaltet hierzu ganz genaue Aufbauschemata und Formulierungsbeispiele.
Die Klausur
Im an uns ausgeteilten Aktenauszug ging es im Groben um die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Mietrückständen. Die Kläger (Vermieter und Eigentümer) verklagten eine dreiköpfige Familie auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. In der Wohnung gab es jedoch ein paar Tage vor der fristlosen Kündigung einen Ameisenbefall, sodass die Beklagten im Wege der Selbstvornahme eine Firma mit der Ameisenbeseitigung beauftragten. Die Kosten der Beauftragung waren identisch mit der Summe der Mietrückstände, sodass die Beklagten die Aufrechnung erklärten. Zudem erhoben die Beklagten im Laufe des Prozesses auch noch Widerklage.
Der Tatbestand war im Wesentlichen relativ unstreitig. Der Schwerpunkt lag hier ganz klar in der Begründung der Klagen.
Prozessual waren die Streitgenossenschaft, die Aufrechnung und die Widerklage zu behandeln. Materiell-rechtlich ging es um das Vorliegen eines wichtigen Grundes i. S. d. § 543 BGB, welcher die Wirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung begründete.
Die Selbsteinschätzung
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt noch nie eine Klausur auf Assessorexamensniveau geschrieben. Daher hatte ich auch erhebliche Probleme mit der Zeit klarzukommen.
Zunächst habe ich mir eine grobe Lösungsskizze erstellt, um die Problempunkte herauszuarbeiten.
Dann habe ich das Rubrum abgefasst. Den Tenor habe ich noch offen gelassen.
Ich habe danach viel zu lange gebraucht den Tatbestand zu schreiben. Hier waren auch die Widerklage und die Aufrechnung im streitigen Beklagtenvortrag darzustellen. Das dauerte zwar lang, aber ich kam ohne größere Probleme durch.
In der Zulässigkeit der Klage habe ich mich dann ebenfalls sehr lange mit dem Problem der Streitgenossenschaft befasst. Ich guckte im Putzo und überlegte, ob nun eine einfache oder notwendige Streitgenossenschaft vorliegt. Herrje….die Zeit lief mir deutlich davon.
Dann kam der miserable Teil der Klausur: Die Begründung und die materiell-rechtlichen Vorschriften zum Mietrecht. Ich hatte jetzt nur noch knapp eine Stunde zur Bearbeitung und eine viel zu grob gefasste Lösungsskizze. Zu den relevanten Normen schlug ich den Grüneberg auf und las mir einige Passagen durch. In diesem Moment bereute ich, dass ich das materielle Recht nicht ständig wiederholte. Mein vorhandenes Wissen vom ersten Examen zum Thema der Kündigung eines Mietverhältnisses war überschaubar. Die Begründung der Klage war sehr oberflächlich behandelt und im Eiltempo verfasste ich den Tenor. Dann war die Zeit auch schon um.
Fazit
Es lief miserabel! Meine wichtigste Erkenntnis dieser Klausur: Das materielle Recht muss ständig wiederholt werden! Der Grüneberg ist im Examen zwar für ganz tiefgehende Problematiken eine große Hilfe, jedoch nicht dazu geeignet sich Basic-Wissen schnell anzueignen.
Die erste AG-Klausur hat mir gezeigt, dass ich nun regelmäßig Klausuren schreiben muss, um mich effektiv auf das Examen vorzubereiten.
Bis bald!
Eure Mona
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