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Unsere #examensrelevanten Fälle des Monats 2019

By 1. Januar 2020Oktober 10th, 2023No Comments
Fall des Monats

Wir präsentieren dir in Kooperation mit JuraIntensiv unsere #examensrelevanten Fälle des Monats 2019: Die folgenden 7 Beiträge aus dem Jahr 2019 beschäftigen sich mit Thematiken, die sicherlich auch 2020 weiterhin examensrelevant bleiben.

1. Fall des Monats Juni 2019: Müllcontainer als Mangel der Kaufsache

Mit der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform der Grundsteuer ist auch die mietvertragliche Möglichkeit des Vermieters, die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umzulegen, in die Diskussion geraten. Die öffentliche Diskussion bezieht sich auf die Wohnraummiete. Die nachfolgende Entscheidung des OLG Celle zeigt, dass die Umlage von Grundsteuer auch für Gewerberaummietverhältnisse problematisch werden kann.

2. Fall des Monats Juli 2019: Amtshaftung bei unwirksamer Rechtsverordnung

In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Berlin über die Rechtmäßigkeit einer bundespolizeilichen Allgemeinverfügung zu befinden, mit der unter Anordnung der sofortigen Vollziehung das Mitführen gefährlicher Werkzeuge auf bestimmten Bahnhöfen und in bestimmten Zügen in Berlin befristet untersagt wurde. Hierbei hat es sich insbesondere mit der Frage der Bestimmtheit der Verfügung und dem Vorliegen einer konkreten Gefahr auseinandergesetzt.

3. Fall des Monats August 2019: Verwenden i.S.v. § 250 II Nr. 1 StGB | Strafrecht BT II / Raub und räuberische Erpressung

Die Angeklagten hatten das Opfer mit einem Messer bedroht, welches daraufhin den Angeklagten den von diesen geforderten Geldbetrag durch eine Botin überbringen ließ. Der BGH führt aus, dass die Tatsache, dass die Täter das Messer im Zeitpunkt der Übergabe (also der Vollendung der von ihnen begangenen räuberischen Erpressung, §§ 253 I, 255 StGB) nicht mehr bei sich führten, eine Qualifikation gem. § 250 II Nr. 1 StGB nicht ausschließe und insbesondere keinen „Teilrücktritt“ von der Qualifikation darstelle.

4. Fall des Monats September 2019: Widerruf eines am Messestand geschlossenen Kaufvertrages | Allg. Schuldrecht

Der dem BGH-Urteil zugrunde liegende Fall spielt im Jahr 2015 in Rosenheim. Ein gleich gelagerter Fall des LG Freiburgs wurde in der RA 2015, 637 ff. vorgestellt. In beiden Fällen stellte sich dieselbe Frage: Ist ein Messestand ein beweglicher Gewerberaum i.S.d. § 312b II BGB und damit ein Geschäftsraum? Weil es hierbei um die Auslegung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU geht – im Folgenden kurz VRRL genannt – wurde die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Absatz 3 AEUV vorgelegt. Dessen 8. Kammer entschied mit Urteil vom 07.08.2018, C-485/17, dass ein Messestand eines Unternehmers, an dem der Unternehmer seine Tätigkeiten an wenigen Tagen im Jahr ausübt, unter den Begriff „Geschäftsräume“ im Sinne der VRRL fällt, wenn in Anbetracht aller tatsächlichen Umstände rund um diese Tätigkeiten und insbesondere des Erscheinungsbilds des Messestandes sowie der vor Ort auf der Messe selbst verbreiteten Informationen, ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher vernünftigerweise damit rechnen konnte, dass der betreffende Unternehmer dort seine Tätigkeiten ausübt und ihn anspricht, um einen Vertrag zu schließen, was vom nationalen Gericht zu prüfen ist. An dieses Auslegungsergebnis ist der BGH gebunden und knüpft hieran die hier vorliegende Entscheidung.

5. Fall des Monats Oktober 2019: Nutzung einer öffentlichen Grünanlage für Kinder- und Volksfest

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem Eilverfahren zu entscheiden, ob die SPD Pankow auch am 1. Mai 2019 wieder ihr traditionelles Kinder- und Volksfest im Bürgerpark Pankow abhalten darf. Ein entsprechendes Fest findet dort seit 1990 regelmäßig am 1.  Mai statt. Nachdem der Bezirk die Erteilung der nach dem Grünanlagengesetz erforderlichen Genehmigung versagt hatte, verpflichtete ihn das Gericht unter Hinweis auf den durch die jahrzehntelange Verwaltungspraxis geschaffenen Vertrauenstatbestand sowie einen Verstoß gegen Art. 3 I GG, die entsprechende Genehmigung zu erteilen.

6. Fall des Monats November 2019: Unmittelbares Ansetzen zum Anstiftungsversuch

Der BGH prüft in der vorliegenden Entscheidung die Voraussetzungen für ein unmittelbares Ansetzen, allerdings ausnahmsweise einmal nicht für das unmittelbare Ansetzen zur Begehung einer Straftat, sondern für das Ansetzen zum Versuch der Anstiftung, § 30 I StGB.

7. Fall des Monats Dezember 2019: Wahlfeststellung bei Mordmerkmalen

Vor den Gerichten ist es um das Internetauktionshaus eBay etwas ruhiger geworden. Zwischen 2005 und 2016 wurden zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen diskutiert und fanden Widerhall in den juristischen Prüfungen. Die Art des Vertragsschlusses war ebenso Thema wie das Bieten auf eigene Artikel („shill bidding“). Zu einem wichtigen Aspekt fehlte eine umfassend aufklärende Entscheidung des BGH, nämlich zum Phänomen des „Abbruchjägers“. Ob und wann sich dieser rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 242 BGB verhält, erläutert der BGH in vorliegender Entscheidung.

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Unsere #examensrelevanten Fälle des Monats 2019

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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