
Unser Planspiel in der Zivilrechtsstation
Es muss nicht immer ernst sein!
Der juristische Vorbereitungsdienst dient der praktischen Ausbildung. Dazu soll zunächst in den Einführungswochen sowie in der im Anschluss daran wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft theoretisches und praktisches Wissen vermittelt werden. Insbesondere bezüglich der wichtigsten Arbeitsweisen eines Richters, wie das Anfertigen von Sachbericht, Relationsgutachten und Urteil sowie die Vorbereitung eines Aktenvortrages . Dies ist nicht nur später für die Praxis relevant, sondern auch für die Einzelausbildung, bei der der Referendar einem Richter am Amtsgericht oder Landgericht zugewiesen wird, der den jungen Juristen nicht nur betreut, sondern auch mit Arbeit versorgt.
Zur Einzelausbildung gehören neben Urteil, Gutachten und Co auch Teilnahmen an den Sitzungen des betreuenden Richters, wobei vorgesehen ist, dass der Referendar zumindest einmal eine Beweisaufnahme leiten soll. Um einen ersten Einblick dahingehend zu bekommen, schlug unsere AG-Leiterin ein kleines Planspiel vor, konkret: eine Simulation eines frühen ersten Termins, dem sich unmittelbar eine Beweisaufnahme anschließen sollte:
Der Sachverhalt: Partymaus soll nach fristloser Kündigung ihre Wohnung räumen
Für unser Rollenspiel wurde der Sachverhalt bewusst einfach gehalten: Die beklagte Mieterin soll seit geraumer Zeit unzählige laute Partys gefeiert haben. Im Juli soll es dann besonders schlimm gewesen sein, was schließlich zu einer fristlosen Kündigung geführt hat. In dieser Zeit soll die Mieterin nämlich praktisch jeden Tag Partys im Innenhof gefeiert haben, mit Grillen, reichlich Bier, lauter Musik etc. Die Feiern sollen jeweils bis 5 Uhr morgens gedauert haben. Der Hausmeister, der sich einschalten wollte, soll bei dieser Gelegenheit übel beschimpft worden sein und sogar eine Bierflasche an den Kopf geworfen bekommen haben.
Die Beweisaufnahme sollte sich schließlich mit den Wahrnehmungen der folgenden Zeugen befassen:
- Dem Sohn der Kläger
- Einer älteren Mieterin, die bereits seit 45 Jahren in dem Wohnkomplex wohnt
- Einem Mieter, der „extrem ruhebedürftig“ ist und mit seiner ebenfalls ruhebedürftigen Ehefrau dort wohnt
- Dem Hausmeister
- Einem zeitweisen Freund der Beklagten, der in dem Wohnkomplex mit seiner neuen Partnerin wohnt
- Der Großmutter der Beklagten
- Einer weiteren Mieterin und Mutter eines größeren Kindes, welches ebenso gerne bei den Partys mitgefeiert haben soll
Zusätzlich zu diesen Informationen gab es lediglich Angaben darüber, wo die jeweiligen Zeugen konkret ihre Wohnung haben.
Die Vorbereitung: Die Kammer am Amtsgericht berät sich mit den Anwälten und die Zeugen beraten sich untereinander
Mietsachen werden bekanntlich erstinstanzlich vor dem Amtsgericht verhandelt, aus Lehrgründen sollte unser Spruchkörper jedoch nicht aus einem Einzelrichter sondern aus einer Kammer bestehen. Nachdem sich drei Freiwillige für die Kammerbesetzung gefunden hatten, galt es, die Prozessvertreter für die Kläger- und Beklagtenseite zu finden. Der Klägervertreter war schnell gefunden, den Beklagtenvertreter wollte jedoch zunächst niemand mimen – wohl aufgrund der auf den ersten Blick schlecht wirkenden Karten für die Beklagtenseite. Herausforderungen sind mir besonders lieb, deshalb meldete ich mich für diese Rolle. Im Anschluss wurden die Zeugenrollen verteilt, wobei die letzte Zeugin mangels ausreichender Referendaren „entschuldigt nicht zur Verhandlung erschien“.
Wir hatten sodann knapp eine Stunde Zeit, um uns ein wenig vorzubereiten. Die Zeugen mussten sich Hintergrundgeschichten anhand der wenigen Informationen überlegen, die Anwälte Strategien, sowie welche Anträge sie überhaupt stellen wollten und die Richter mit ihrer Vorsitzenden, wie die öffentliche Sitzung im Ganzen abzulaufen hat.
Nach einer Stunde trafen wir uns alle nicht im Raum der Arbeitsgemeinschaft, sondern in einem freien Sitzungssaal, um dem Rollenspiel die perfekte Illusion zu geben.
Das Rollenspiel: Eine Mischung aus ernst und Spaß führt zum Erfolg
Die Vorsitzende durfte über die Sprechanlage die Sache aufrufen, woraufhin die Zeugen in den Sitzungssaal kamen. Nach einer kurzen Präsenzfeststellung wurden die Zeugen belehrt. Erneut zu Lehrzwecken wurde von dem offiziellen Gang etwas abgewichen, die Zeugen brauchten nach ihrer Belehrung den Sitzungssaal nicht verlassen, sondern durften unser Schauspiel zur Güteverhandlung genießen. Diese scheiterte jedoch selbstverständlich, sodass wir doch recht zügig zu den Anträgen kamen:
Die Klägerseite beantragte,
die Beklagte zu verurteilen, die streitgegenständliche Wohnung unverzüglich zu räumen und an die Kläger herauszugeben.
Ich beantragte hingegen,
die Klage abzuweisen.
Daraufhin schloss sich die Beweisaufnahme unmittelbar an. Dabei gab es doch recht oft etwas zu lachen, seien es witzige Vornamen, die sich die Referendare selbst aussuchen durften oder widersprüchliche Angaben zu vermeintlichen Tatsachen, weil eine Information vom Sachverhalt falsch wiedergegeben wurde. Letzteres habe ich als Beklagtenvertreter häufiger aufgegriffen und entsprechende Fragen gestellt, um die Widersprüche der Zeugenaussage aufzuzeigen – zum Teil konnte ich mir dabei ein Lachen aber nicht verkneifen. Auch darüber hinaus mussten die Zeugen mit einer Flut von Fragen kämpfen. Obwohl doch hin und wieder einiges an Humor einfloss, waren die Fragen, seien es meine oder die vom Gericht oder dem Klägervertreter, doch sehr zielgerichtet, um „den Sachverhalt“ aufzudröseln. Dieser stellte sich schließlich nämlich als nicht so einfach heraus, wie zu Beginn gedacht. Dennoch hatte ich bis zu meinem großen Coup das Gefühl, dass sich die Tatsache, dass meine Mandantin eine Partymaus (nahezu) ohne Grenzen ist, sich mehr und mehr festigt. Doch dann kam meine „Überraschungszeugin“: unsere AG-Leiterin, die ich zu Beginn der Verhandlung als Präsenzzeugin angekündigt hatte, da sie einiges zu den Vorkommnissen zu sagen habe. Und dies hatte sie auch: Sie konnte überzeugend viele verschiedene Zweifel, die ich vorher hatte sähen können, voll aufgreifen und diese zu erheblichen Zweifeln aufbauschen.
Nach der Beweisaufnahme und einem erneut gescheiterten Vergleichsverzug zog sich die Kammer zur Beratung zurück. In dieser Zeit besprach der Rest von uns den bisherigen Ablauf, selbstverständlich auch mit den Einschätzungen der Prozessvertreter über ihren Erfolg. Beide Seiten behaarten rollengetreu auf ihren Anträgen. Dennoch war mir, um ehrlich zu sein, weiterhin klar, dass ich unterliegen würde. Etwas Hoffnung gab mir jedoch die Einschätzung unserer AG-Leiterin, dass zu diesem Zeitpunkt die Klage aufgrund der Zweifel doch nur abzuweisen wäre. Und so kam es schließlich auch: ich hatte tatsächlich Erfolg.
Fazit
Planspiele lockern die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst auf, haben jedoch auch eine Kehrseite.
Das Rollenspiel war auf jeden Fall eine willkommene Abwechslung zu dem in der Arbeitsgemeinschaft vorherrschenden Frontalunterricht. Dennoch haben Planspiele auch eine Kehrseite, da im Grunde nur die Richter, die sich mit den Fragen abgewechselt haben, und die Prozessvertreter tatsächlich etwas lernen konnten, während die Zeugen – lerntechnisch betrachtet – bloß „Statisten“ waren. Nichtsdestotrotz würde ich allein zur Auflockerung des juristischen Vorbereitungsdienstes zu einem solchen Planspiel in der Zivilrechtsstation (oder auch in den anderen Stationen) raten.
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