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Referendariat

Über die Aussagekraft von AG-Noten

By 8. Februar 2018Oktober 12th, 2023No Comments
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Über die Aussagekraft von AG-Noten

In diesem Beitrag möchte ich einmal meine eigenen AG-Noten Revue passieren lassen und gleichzeitig einen Blick darauf werfen, wie aussagekräftig die Notenvergabe in den Arbeitsgemeinschaften ist.

Ich habe dabei meine AG- Klausuren bis zu der Anwaltsstation rausgesucht (die ich alle vorbildlich mitgeschrieben habe) und diese mit Klausuren verglichen, die ich bei einem kommerziellen Anbieter mitschreibe.

Dabei ist mir aufgefallen, dass die AG-Klausuren bei Gericht doch größtenteils sehr wohlwollend korrigiert wurden. Selbst wenn meine Ausarbeitung sehr neben der Lösungsskizze lag, schaffte ich es so immer noch auf ein „befriedigend“. Dies war aber auch bei allen anderen AG-Teilnehmern der Fall. Das „vollbefriedigend“ wurde hier überdurchschnittlich oft vergeben.

Woran mag das liegen?

Ich habe da meinen ganz eigenen Erklärungsansatz:

Zum einen kennt euch der AG-Leiter persönlich und hat sich bereits durch eure (hoffentlich aktive) Mitarbeit ein Bild über eure juristischen Fähigkeiten gemacht. Dieses Bild komplett abzuschalten wird wohl nur den wenigsten gelingen, sodass – anders als im Examen – die Notenvergabe auch ungewollt subjektiv zustande kommt.

Hinzu kommt auch, dass euer AG-Leiter nur eine begrenzte Anzahl von Klausuren korrigieren muss und dadurch mehr Zeit hat, um sich jeden Lösungsansatz genauer anzuschauen und zu hinterfragen. Examenskorrektoren haben i. d. R. nur wenige Minuten pro Klausur Zeit und überfliegen diese meist leider nur grob.

Bedenkt man nun auch, dass natürlich kein AG-Leiter negative Anmerkungen auf seinem Bewertungsbogen sammeln will, lässt es sich leichter erklären, warum auch die Notenvergabe eher wohlwollend erfolgt.

All dies birgt m. E. jedoch ein Risiko für die eigene Examensvorbereitung. Es besteht nämlich die Gefahr, sich auf den „guten“ AG- Noten auszuruhen und zu glauben, man sei damit fit genug für das Zweite Examen.

Besucht ihr noch ein Repetitorium oder schreibt Klausuren bei Drittanbietern mit, werdet ihr merken, dass die Punkte hier nicht so leicht zu verdienen sind – und das aus gutem Grund!

Ich kann nur betonen, dass man sich weder von zu schlechten Noten runterziehen lassen, noch sich auf den Lorbeeren der AG ausruhen sollte.

Ob ihr nun im AG-Zeugnis ein „vollbefriedigend“ habt oder nicht, interessiert ohnehin nur die wenigsten. Wie ihr auch aus dem Ersten Examen wisst, spielt auch hier nur die Examensnote eine entscheidende Rolle.

 

Seid daher ehrlich zu euch selbst und hinterfragt ständig euren Wissensstand. Denn schlussendlich ist es EUER Examen und nicht das eurer AG-Leiter.

Mir persönlich ist es immer lieber, wenn meine Klausuren streng korrigiert werden und ich dadurch angehalten bin, ständig an meinen Schwächen zu arbeiten.

Auch ich habe sicherlich schon mal die ein oder andere Klausur verhauen, doch ich betrachte das nicht als allzu tragisch. Der Nebeneffekt war immerhin, dass ich mich so sehr über bestimmte Fehler geärgert habe, dass ich mir fast sicher bin, diese im Examen nicht zu wiederholen. Ist dieser Lerneffekt da, dann habt ihr eigentlich genau das erreicht, was die AG vermitteln soll.

 

– Sinan

 

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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