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Zweites Staatsexamen

Das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens bringt die Befähigung zum Richteramt mit sich. Diese Befähigung ermöglicht jedoch nicht nur eine Karriere als Richter, sondern sie öffnet die Türen zum Karrierestart als Volljurist. Dadurch steht auch einer Tätigkeit als Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder gar Syndikusanwalt nichts mehr im Wege. Gleiches gilt für die Arbeit als Notar, soweit auch die dafür entsprechende Ausbildung absolviert wurde.

Auch das Zweite Staatsexamen ist unter einem Begriff bekannt, und zwar als Assessorexamen. Die amtliche Bezeichnung eines Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt ist deshalb „Rechtsassessor”.

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„Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“ – Anscheinsbeweis bei einem Unfall nach Rückwärtsfahrt in einer Einbahnstraße (VI ZR 287/22) gewusst_Janko_Büßer_neu_FBGewusst

„Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“ – Anscheinsbeweis bei einem Unfall nach Rückwärtsfahrt in einer Einbahnstraße (VI ZR 287/22)

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Dr. Janko Büßer
8. Januar 2024
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„Voraussagen soll man unbedingt vermeiden, besonders solche über die Zukunft.“ – a.A. im Gewerberecht (3 EO 559/22)

RiVG Dr. David Stadermann stellt dir in der Reihe #HierZucktDeinPrüfungsamt | Öffentliches Recht regelmäßig beachtenswerte und examensrelevante Rechtsprechungen vor, die du für deine Prüfungsvorbereitung unbedingt kennen solltet: #Gewusst! In diesem…
Dr. David Stadermann
25. Dezember 2023
Ich wollte euer Geld doch gar nicht! – Rückzahlungsanspruch der Bank bei irrtümlicher Überweisung und § 241a BGB (XI ZR 98/22) gewusst_Janko_Büßer_neu_FBGewusst

Ich wollte euer Geld doch gar nicht! – Rückzahlungsanspruch der Bank bei irrtümlicher Überweisung und § 241a BGB (XI ZR 98/22)

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Dr. Janko Büßer
11. Dezember 2023
Im virtuellen (Daten-)Raum: Auswirkungen einer Due diligence des (Immobilien-)Käufers auf die Aufklärungspflichten des Verkäufers (V ZR 77/22) gewusst_Janko_Büßer_neu_FBGewusst

Im virtuellen (Daten-)Raum: Auswirkungen einer Due diligence des (Immobilien-)Käufers auf die Aufklärungspflichten des Verkäufers (V ZR 77/22)

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Dr. Janko Büßer
13. November 2023
Nö, doch nicht! – Wirksamkeit eines sog. Handwerker-Widerrufs nach Ausführung des Auftrags (VII ZR 151/22) gewusst_Janko_Büßer_neu_FBGewusst

Nö, doch nicht! – Wirksamkeit eines sog. Handwerker-Widerrufs nach Ausführung des Auftrags (VII ZR 151/22)

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9. Oktober 2023