Die Staatsanwaltsstation besteht neben der üblichen theoretischen Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften auch in der Übernahme der Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft vor dem Strafrichter an den Amtsgerichten. Die Befugnis dazu ergibt sich aus § 142 III GVG, danach kann dem Referendar/-in die „Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die Wahrnehmung der Aufgaben eines Staatsanwalt unter dessen Aufsicht übertragen werden“. Anhand der vorher ausgehändigten Handakten kann sich der Referendar einen Ausblick auf die Sitzung verschaffen, denn dieser liegt eine Ausfertigung der Anklageschrift oder des Strafbefehls bei. Eine passende Robe kann vor der Sitzung in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft entliehen werden.