Schwanger während des Referendariats
Ob geplant oder nicht – eine Schwangerschaft ist ein überwältigendes Ereignis, welches im Zusammentreffen mit dem Referendariat einige Herausforderungen mit sich bringt. Ich möchte euch von meinen Erfahrungen erzählen, die ich in dieser spannenden Zeit gemacht habe.
Ist eine Schwangerschaft im Referendariat eine gute Idee?
Ich weiß, das ist eine provokative Frage, aber sie ist durchaus berechtigt. Und ich kann euch sagen, dass sie mir seit der Bekanntgabe meiner Schwangerschaft mehrfach gestellt wurde.
„Das ist ja der denkbar ungünstigste Zeitpunkt.“ „Habt ihr euch das gut überlegt?“ „Was ist mit dem Referendariat? Machst du das dann noch zu Ende?“
Irgendwie stimmten mich solche Fragen immer traurig. Doch manchmal fragte auch ich mich dann, ob an dieser Kritik etwas dran ist. Hätte ich nicht noch die ein oder zwei Jahre damit warten können, ein Kind zu kriegen? Wäre es dann einfacher gewesen? Oder wäre das der bessere Zeitpunkt gewesen?
Ich kann euch sagen: Wenn der Kinderwunsch da ist, dann ist er da und geht nicht mehr weg. Im Gegenteil, er wird immer stärker. Und ich hatte nach inzwischen stolzen sieben Jahren mit Jurastudium, Warten auf einen Referendariatsplatz und Beginn des Referendariats keine wirkliche Lust mehr, mein Leben weiterhin fast ausschließlich nach meiner juristischen Ausbildung zu richten und noch ein bis zwei weitere Jahre auf die Erfüllung meines Kinderwunsches zu warten. Vielleicht hatte ich auch irgendwie die Schnauze voll von dem ständigen Lernen und dem großen Druck. Wobei man natürlich dazu sagen muss, dass eine Schwangerschaft das zweite Examen auch nur verschiebt und nicht in Luft auflöst – leider!
Natürlich stellen eine Schwangerschaft und ein Kind im Referendariat eine Doppelbelastung dar, aber ich unterstelle allen Referendaren, dass sie diese meistern, denn wer das erste Examen überstanden hat, hat bereits bewiesen, dass er sehr belastbar und motiviert ist und auch diese Hürde nehmen wird.
Mein Partner und ich entschieden uns also für ein Kind im Referendariat. Mein Partner ist voll berufstätig und das war für mich sehr beruhigend. Das Einkommen ist gesichert und er kann in Elternzeit gehen – dazu in einem Folgeartikel mehr.
Wie beeinflusst eine Schwangerschaft das Referendariat?
Eine Schwangerschaft hat doch recht große Auswirkungen auf das Referendariat. Einerseits muss ich sagen, dass sich im Laufe der Schwangerschaft die Prioritäten etwas verschieben. Ich habe gemerkt, dass mit wachsendem Bauch auch das Verantwortungsgefühl und die Bindung zum Kind wächst und die Wichtigkeit des Referendariats für mich abgenommen hat. Natürlich möchte ich es noch abschließen, aber es gibt auch noch andere Dinge auf der Welt als ein Prädikatsexamen!
Außerdem muss man natürlich bedenken, dass eine Schwangerschaft eine recht große Belastung für den Körper ist. Es gibt Schwangere, die fast ab Tag eins der Schwangerschaft arbeitsunfähig sind, weil eine Frühgeburt droht oder sie mit starker Übelkeit zu kämpfen haben. Ich muss mich leider auch zu den Frauen zählen, die fast über die ganze Schwangerschaft unter Übelkeit litten – glaubt mir, das ist nicht schön! Wer wegen der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommt, verlängert damit automatisch auch das Referendariat.
Natürlich geht es jeder Frau anders und es gibt auch welche, die kaum oder keine Beschwerden haben. Aber da man das nicht voraussehen kann, muss man das zumindest einplanen und bei der Entscheidung, ein Kind während des Referendariats zu bekommen, mit einbeziehen. Ich für meinen Teil war sehr, sehr froh, die anstrengendsten Stationen (Zivilgericht und Staatsanwaltschaft) schon hinter mich gebracht zu haben, als ich schwanger wurde. Die vielen Anwesenheitszeiten im Gericht und der AG hätten mich körperlich an meine Grenzen gebracht. Als ich schwanger wurde, war ich am Ende meiner Staatsanwaltsstation.
Andererseits bedeutet eine Schwangerschaft natürlich auch, dass man das Referendariat unterbrechen muss. Mit Beginn des Mutterschutzes (sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) pausiert das Referendariat. Dazu kommen noch mal acht Wochen nach der Geburt, also schon mal mindestens 3,5 Monate, die man hinten dranhängen muss. Wobei ich kein Kind in die Welt setzen will, nur um es dann mit wenigen Monaten zu einer Tagesmutter zu geben. Das hätte mir schrecklich leidgetan für das kleine Würmchen. Also nimmt man sich noch Elternzeit – die das Referendariat natürlich auch erheblich verlängert. Möglich sind immerhin bis zu drei Jahre Elternzeit – die ich natürlich nicht nehmen werde, denn dann wäre ich völlig raus und könnte mich nicht mehr motivieren, mich noch mal einzuarbeiten.
Fazit
Während des Referendariats schwanger zu sein, ist eine zusätzliche Belastung, die man meistern muss. Dennoch konnte ich die Zeit genießen und von den Ausbildern wurde auf die Schwangerschaft auch ausreichend Rücksicht genommen. Ich bereue die Schwangerschaft während des Referendariats überhaupt nicht. Es gibt nie den richtigen Zeitpunkt für ein Kind, gerade im langen Jurastudium. Nach dem Referendariat kommt der Berufseinstieg, ein Master, Doktor oder ähnliches. Jedenfalls ist der Zeitpunkt auch dann nicht günstig und man wird ja auch nicht jünger. Wenn der Kinderwunsch da ist, dann ist meines Erachtens der richtige Zeitpunkt für ein Kind. Denn dann hat man auch den Willen, sein Leben entsprechend anzupassen und die Herausforderungen zu meistern.