Meine Entscheidung für ein Auslandsstudium
Die Gründe, sich für ein Auslandsstudium zu entscheiden, sind so vielfältig wie die Angebote und Möglichkeiten, einen solchen Auslandsaufenthalt zu gestalten. Welche Vorüberlegungen und Fragen sich dabei ergeben und wie man für sich die richtige Entscheidung trifft, könnt ihr in meinem folgenden Erfahrungsbericht nachlesen.
Warum überhaupt ein Auslandsstudium?
Ein längerer Auslandsaufenthalt ist eine spannende und bereichernde Zeit. Ich konnte diese Erfahrung bereits während meines Erststudiums in Dolmetschen und Übersetzen machen, als ich für ein Semester in Paris studiert habe. Daher stand für mich schnell fest, dass ich auch im Rahmen meines Jurastudiums in Mainz noch einmal das Abenteuer Ausland wagen wollte – und zwar dieses Mal in einem englischsprachigen Land. Daneben kann ich so meinem Werdegang (auch weiterhin) eine internationale Ausrichtung geben. Denn schließlich sind Auslandserfahrung, die dadurch erworbene fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz sowie auch die Kenntnisse über andere Rechtssysteme bei Arbeitgebern ein gern gesehenes „Plus“ im Lebenslauf, beziehungsweise unerlässlich, wenn man später in internationalen Kontexten arbeiten möchte. Nicht zuletzt schärfen neue und vergleichende Perspektiven den Blick für die eigene heimatliche Rechtsdogmatik und bieten sicherlich die eine oder andere Inspiration für das wissenschaftliche und technische Handwerk der juristischen Falllösung. Das erhoffe ich mir zumindest von meinem LL.M.-Studium in Schottland.
Warum ein LL.M.-Studium?
Ist die Entscheidung für ein Auslandsstudium erst einmal grundsätzlich gefällt, stellen sich in der Folge zahlreiche Fragen, darunter zu Beginn vor allem: In welchem Rahmen möchte ich ins Ausland? Ich hatte bereits bei Antritt meines Jurastudiums ein LL.M.-Programm ins Auge gefasst, da ich ein solches ohnehin, mit Blick auf eine spätere internationale Tätigkeit, anstrebe und ein LL.M. gerade – so sagt man – bei internationalen Kanzleien gern gesehen wird. Ein LL.M. ist ein postgraduales Masterstudium, das Spezialkenntnisse in einem bestimmten rechtlichen Fachgebiet vermittelt. Das heißt es geht keine Anwalts- oder Richterzulassung im Land des Auslandsaufenthalts mit dem Abschluss einher, sondern er ist ein Nachweis für vertiefte Kenntnisse in einer bestimmten Rechtsmaterie. Im Gegensatz zum Schwerpunktstudium findet der Unterricht in viel kleineren Gruppen statt, das heißt das Studium ist stärker individualisiert und die Betreuung deutlich intensiver. In meinem Fall kommt hinzu, dass ich mir das LL.M.-Studium als Schwerpunkt anrechnen lassen und damit gewissermaßen zwei Fliegen mit einem Streich erledigen kann. Auf diese Weise hat das Auslandsstudium nicht nur in persönlicher Hinsicht einen großen Mehrwert, sondern auch in puncto Zusatzabschluss, zumal das LL.M.-Studium wohl die prestigeträchtigste Variante der Auslandsaufenthalte im Rahmen des Jurastudiums darstellt.
Wann kann ein LL.M.-Studium angetreten werden?
Nahezu alle Universitäten fordern das erste Staatsexamen als Zulassungsvoraussetzung für ein LL.M.-Studium, man tritt es also in der Regel nach dem ersten Examen an. Aber auch hier bieten sich ganz unterschiedliche Möglichkeiten, zumal ein LL.M.-Studium unter Umständen sogar berufsbegleitend absolviert werden kann. Ich stand jedoch aufgrund eines speziellen Kooperationsabkommens zwischen der University of Glasgow und meiner Mainzer Heimatuniversität vor der Wahl: vor oder nach dem ersten Examen? Für die Variante nach dem Examen spricht, dass das Studium in Deutschland nicht unterbrochen wird und man nicht aus dem Stoff „heraus kommt“. Ich sehe die Pause nach dem absolvierten Hauptstudium allerdings als Vorteil. Zum einen, weil ich auf diese Weise mein Studium nach der nervenaufreibenden Zeit der Examensvorbereitung und des Examens selbst komplett abgeschlossen haben werde. Zum anderen, da ich mir die oben erwähnten neuen Perspektiven und Inspirationsmöglichkeiten erhoffe, um dann mit frischem Kopf in die Examensvorbereitung einsteigen zu können. Zuletzt müsste ich mein Auslandsstudium ansonsten wohl bis nächstes Jahr aufschieben. Da mich mein LL.M.-Studium nach Glasgow führt und Schottlands Verbleib in der EU ungewiss ist, wollte ich hinsichtlich der Studiengebühren kein Risiko eingehen – diese sind nämlich für Nicht-EU-Studierende noch einmal 10.000 Pfund teurer als für EU-Studierende.
Fazit
Ein Auslandsstudium ist eine spannende und bereichernde Zeit und bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich. Vor allem stärkt es die eigene Wettbewerbsfähigkeit auf dem juristischen Arbeitsmarkt, insbesondere wenn durch einen LL.M. Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden können.
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