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GewusstReferendariat

Meine Arbeitstagung in den zivilrechtlichen Nebengebieten

By 16. April 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Meine Arbeitstagung in den zivilrechtlichen Nebengebieten

In Hessen werden von der Hessischen Justizakademie im Rahmen des Referendariats jedes Jahr zahlreiche Arbeitstagungen angeboten. Die Themen reichen dabei von Rhetorikkursen über Veranstaltungen zur Internetkriminalität bis hin zu praxis- wie examensrelevanten Tagungen in den verschiedensten Rechtsgebieten. Manche dieser Tagungen sind eintägig, andere gehen bis zu vier Tage.

Nach § 29 Abs. 9 Satz 2 JAG Hessen gehört der Besuch einer solchen Arbeitstagung zwar nicht zwingend zum Pflichtprogramm des Vorbereitungsdienstes, man soll jedoch an einer solchen teilnehmen. Die Teilnahmeurkunde, die man im Anschluss erhält, kann man deshalb auch zu seiner Personalakte reichen. Für diese Tagungen muss kein Urlaub genommen werden, da sie als Bestandteil des Vorbereitungsdienstes gelten und man sogar eine offizielle Anordnung zur Teilnahme erhält. Trotzdem sollte man seinem jeweiligen Ausbilder natürlich rechtzeitig Bescheid geben.

Wie meine Tagung verlief möchte ich dir hier einmal berichten.

Anmeldung

Neben der Einzelanmeldung durch jede:n Referendar:in ist es auch möglich, als komplette AG an einer Arbeitstagung teilzunehmen. Da es zum einen interessant klang, zum anderen auch versprach, examensrelevante Problembereiche abzudecken, entschieden wir uns als AG dafür, uns geschlossen zur Arbeitstagung „Überblick über zivilrechtliche Nebengebiete (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Erbrecht)“ anzumelden. Nachdem wir zunächst eine Absage erhielten, wurden wir einige Monate später im Februar 2018 für diese Tagung zugelassen.

Eine Teilnahmegebühr wird von uns nicht erhoben, die Kosten übernimmt vollständig das Land Hessen. Dies beinhaltet neben der Tagung als solcher auch die Unterkunft im Kloster und die Verpflegung dort. Insbesondere letztere war mit vier Mahlzeiten täglich sehr üppig und sehr lecker. Nicht inklusive waren lediglich die am Abend von einigen konsumierten Weine, um die man in dem Weinort Eltville auch kaum einen Bogen machen kann.

Die Location

Viele der Tagungen finden im Kloster Tiefenthal in Eltville im Rheingau statt, so auch unsere. Das Kloster gehört dem Orden der Armen Dienstmägde Jesu Christi, der Mitte des 19. Jahrhunderts von Maria Kasper in Eltville gegründet wurde. Im Gegensatz zu dem durch den Film „Der Name der Rose“ deutlich bekannteren Kloster Eberbach im selben Ort, handelt es sich bei dem Kloster Tiefenthal um ein kleineres Kloster, das jedoch auch weniger touristisch aufgemacht ist. Neben den Tagungen der Hessischen Justizakademie bietet das Kloster auch selbst Seminare und Exerzitien an.

Das Kloster Tiefenthal befindet sich etwas außerhalb Eltvilles am Fuße der Weinberge, ist aber mit einem Bus gut erreichbar. Wer mit dem eigenen PKW anreisen möchte, bekommt auch die Fahrtkosten dafür erstattet und findet ausreichend Parkmöglichkeiten vor Ort vor.

An den Abenden blieb genügend Zeit, um das ebenfalls in Eltville gelegene Kloster Eberbach zu besichtigen, oder einfach in dem schönen Städtchen spazieren zu gehen. Im klostereigenen Aufenthaltsraum lernten wir die anderen Teilnehmer:innen, die aus ganz Hessen – insgesamt waren wir 20 Teilnehmer:innen aus sieben Landgerichtsbezirken –  angereist waren, in gemütlicher Runde näher kennen.

Das Programm

Schwerpunkt der Tagung sind Fragen des Wirtschaftsrechts gewesen, wie sie einem klassischerweise in einer wirtschaftsrechtlichen Klausur begegnen können. In Hessen gehört eine sogenannte „AW“-Klausur in der abwechselnd Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht geprüft werden. Kenntnisse des Wirtschaftsrechts sind für uns deshalb unumgänglich und leider gibt es zwar einen arbeitsrechtliche Lehrgang im Rahmen des Vorbereitungsdienstes, aber keine AG zum Wirtschaftsrecht. Deshalb bietet sich hier eine Arbeitstagung besonders an und Plätze sind deshalb sehr begehrt.

Am ersten Tag stand das Gesellschafts- und Handelsrecht auf dem Programm. Die Basics zu den Personengesellschaften und juristischen Personen waren uns größtenteils bekannt und stellten mehr eine dankbare Wiederholung für uns dar – neu hingegen waren die Hinweise zu allem, was man im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft beachten und gegebenenfalls in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen sollte. Unser erlerntes bzw. aufgefrischtes Wissen konnten wir dann anhand kleinerer Fälle erproben.

Am nächsten Morgen ging es weiter mit der Besprechung der Kurzfälle, ehe wir in die Grundlagen des Wettbewerbsrechts eingeführt wurden. Anschließend lösten wir gemeinsam zwei Originalexamensklausuren aus dem Bereich des Lauterkeitsrechts, die in vergangenen Durchgängen so gestellt wurden. Diese wären ohne Kenntnisse des UWG meiner Meinung nach nicht oder nur sehr schwer lösbar gewesen, sodass wir hier nicht auf Lücke lernen sollten.

Der dritte Tag rundete die Veranstaltung mit einem Ritt quer durch durch das Erbrecht ab. Besonders hilfreich war hier, dass wir neben einer Wiederholung der erbrechtlichen Grundlagen auch Tipps an die Hand bekamen, wie wir eine Kautelarklausur im Erbrecht angehen sollten. Als besonders examensrelevant wurde uns hier die Erstellung eines Testamentes nahegelegt. Anschließend lösten wir auch hier noch einige kleinere Fälle gemeinsam, ehe die Tagung um 16:00 Uhr mit einer Abschlussbesprechung offiziell endete.

Der Tagungsleiter

Die Tagung wurde geleitet von einem erfahrenen Richter am Oberlandesgericht, der selbst bereits als Prüfer in beiden Staatsexamina tätig war. Neben den juristischen Inhalten konnte er uns so auch hilfreiche Tipps für die Klausuren und mündlichen Prüfungen geben. Die Fülle des zu besprechenden Stoffs machten es notwendig, dass das meiste neben der Besprechung kleinerer Fälle in Form von Frontalunterricht weitergegeben wurde, der jedoch nie langweilig wurde. Der Dozent selbst war sehr nett und ging auf all unsere Fragen geduldig und kompetent ein.

Fazit

Während die Inhalte zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Recht des geistigen Eigentums weitgehend neu für uns waren, hat man die erb- und gesellschaftsrechtlichen Probleme größtenteils schon in der Vorbereitung zum Ersten Staatsexamen kennengelernt. Trotzdem war die Auffrischung sehr hilfreich. Obwohl alle Rechtsgebiete aufgrund der gebotenen Kürze nur im Schnelldurchlauf behandelt werden konnten, wurden die wichtigsten Dinge alle angesprochen.

Diese Arbeitstagung würde ich allen Referendar:innen empfehlen, die sich vielleicht schon länger nicht mit dem Wirtschafts- oder Erbrecht befasst haben und hier vor dem Examen noch einmal eine kompakte Wiederholung möchten. Die gemeinsam verbrachten Abende sind auch eine gute Gelegenheit, andere Referendar:innen kennenzulernen und sich mit diesen auszutauschen. Schließlich ist auch der Tagungsort in Eltville sehr schön gelegen.

Da die Plätze für jede Arbeitstagung allerdings begrenzt sind, sollte man sich frühzeitig um einen solchen bemühen.

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Beitragsautor:

Flavia Schardt

Flavia Schardt

Flavia berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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