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Referendariat

Die Zeugenvernehmung in der zivilrechtlichen Verhandlung

By 16. April 2019März 15th, 2022No Comments
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Die Zeugenvernehmung in der zivilrechtlichen Verhandlung

Ein Kampf mit dem Diktiergerät

Während der Einzelausbildung in der Zivilstation warteten viele neue Herausforderungen auf mich. Am meisten freute ich mich darauf, aktiv in die Gerichtspraxis einsteigen zu können. Das Highlight meiner Zivilstation war die Zeugenvernehmung, die ich für meine Einzelausbilderin in einer mündlichen Verhandlung übernehmen durfte. Heute berichte ich euch von der Vorfreude auf meinen aktiven Beitrag und dem Kampf mit dem Diktiergerät.

Der Arbeitsalltag in der Zivilstation

In der Regel traf ich mich einmal in der Woche mit meiner Einzelausbilderin. Wir haben meine Ausarbeitung der letzten Akte besprochen und ich habe die nächste Akte mitgenommen. So spielte sich Woche für Woche der Zivilstation ab. Daneben standen pro Woche ca. zwei AG-Stunden an. Die restliche Zeit verbrachte ich damit, den Stoff nachzubereiten und die Gerichtsakte für meine Ausbilderin zu bearbeiten.

Als Abwechslung zum Arbeitsalltag freute ich mich besonders als meine Richterin mir Mitte der Zivilstation mitteilte, dass bald eine Verhandlung ansteht, in er sich die Möglichkeit bietet, dass ich selbständig eine Zeugenvernehmung durchführen darf. Die Akte dazu durfte ich sogleich mitnehmen, um mich in den Fall einarbeiten zu können. Für die Vorbereitung hatte ich dann ca. 2 Wochen Zeit. Im Grunde handelte es sich um einen Standardfall: In Streit standen Schadensersatzansprüche aufgrund eines Unfalls – ein absoluter Klassiker im zivilgerichtlichen Verfahren. Im Rahmen der Zeugenvernehmung war der Unfallhergang zu klären. Thematisch also ein machbarer Fall. Die Vorfreude auf den Tag der Verhandlung wurde aber schnell durch die Angst eingeholt, mit dem Diktiergerät nicht umgehen zu können.

Der Kampf mit dem Diktiergerät

Als meine Ausbilderin mir sagte, dass ich neben der Zeugenvernehmung natürlich auch das Diktiergerät bedienen muss, schluckte ich erstmal schwer. Mit der Akte habe ich dann auch das Diktiergerät mit nach Hause nehmen dürfen, um mich mit der Handhabung des Geräts vertraut zu machen. Also habe ich mir zunächst angeschaut, wie das Diktiergerät überhaupt funktioniert: Aufnehmen, Zurückspulen, Vorspulen, Anhören! Tückisch an der ganzen Geschichte war aber die Tatsache, dass man bereits aufgenommene Diktate auch wieder überspielen kann, wenn man weit genug zurückspult. Bei meinen ersten Versuchen mit dem Diktiergerät umzugehen passierte mir das unabsichtliche Überspielen meines aufgenommenen Diktats leider ständig. Die Panik stieg in mir auf: Das durfte mir nämlich auf gar keinen Fall während der Zeugenvernehmung passieren und schon gar nicht unbemerkt. Denn sonst tritt der größte Fauxpas ein, der mir nur passieren kann…

Allein der Gedanke daran, ließ mir sinnbildlich den Schweiß von der Stirn tropfen, denn eins war klar: Die Aufgabe möchte ich gerne erfolgreich meistern! Also beruhigte ich mich wieder und dachte mir „so schwer kann das nun auch wieder nicht sein…“. Schritt für Schritt tastete ich mich dann an die Handhabung des Diktiergeräts heran und kam von Mal zu Mal besser damit klar. Ich vergewisserte mich einfach immer ganz genau, nicht die Überspulenfunktion aus Versehen eingeschaltet zu haben. Mit ein bisschen Übung funktionierte das immer besser.

Die Suche nach einem Übungssubjekt

Als ich mich mit dem Diktiergerät angefreundet hatte, suchte ich nach Testpersonen in meinem Familienkreis, mit denen ich eine „Zeugenvernehmung“ üben konnte. Denn die Situation Erzählungen einer anderen Person möglichst präzise zusammenzufassen ist gar nicht so einfach. Daher kann ich euch nur anraten vor der eigentlichen Verhandlung auf jeden Fall eine Art Generalprobe zu Hause durchzuspielen. Denn von mir wurde nicht nur erwartet, dass ich die Erzählungen des Zeugen zusammenfasse, sondern auch, dass ich die Interpunktion diktiere. Das war zugegebenermaßen etwas seltsam für mich. Daran musste ich mich zuerst gewöhnen, denn die ersten Male als ich das geübt habe, kam ich mir etwas albern vor. Aber auch daran kann man sich gewöhnen. Zudem hat mir meine Richterin zugesichert, dass es in erster Linie auf den Inhalt ankommt und die Interpunktion nur zweitrangig ist. Das Protokoll wird von ihr selbst nochmal korrekturgelesen und etwaige fehlende Zeichensetzung durch sie ergänzt.

Vorbereitung auf die Verhandlung

Nachdem ich mich mit den unbekannten Dingen angefreundet habe, fehlte aber noch die Hauptarbeit: die Vorbereitung der Verhandlung. Dazu habe ich die Akte durchgearbeitet und mir die notwendigsten Notizen gemacht. Zur Vorbereitung der Verhandlung habe ich anhand der Relationstechnik herausgearbeitet, welche Tatsachen von welcher Seite vorgetragen werden und welche Tatsachen bestritten werden. Denn nur dann konnte ich mir Notizen dazu machen, zu welchen Tatsachen ich den Zeugen befragen muss, nämlich zu den bestrittenen und beweisbedürftigen Tatsachen. Zu guter Letzt habe ich mir dann noch die wichtigsten Notizen zu den persönlichen Angaben des Zeugen gemacht, um diese in der Verhandlung abzugleichen und einfacher diktieren zu können.

Die Zeugenvernehmung

Schneller als gedacht war der Tag der Verhandlung gekommen. Ich bekam eine Robe von meiner Richterin und durfte neben ihr Platz nehmen. Als es zur Zeugenvernehmung kam schlug mein Herz mindestens doppelt so schnell und ich war richtig aufgeregt. Die Aufregung legte sich aber schnell, als ich mit der Belehrung anfing. Ich habe schnell in die Rolle des Gerichts hineingefunden und habe die Sache gut über die Runden gebracht. Auch die „Hürde“, dass die Anwälte der Parteien viele Fragen an den Zeugen stellten, die ich dann protokollgemäß diktieren musste, habe ich erfolgreich gemeistert. Ruck Zuck war die Zeugenvernehmung dann auch schon wieder vorbei und ich konnte der Verhandlungsleitung wieder an meine Ausbilderin abgeben.

Fazit

Wie schon zu Beginn des Referendariats habe ich mich mal wieder völlig umsonst verrückt gemacht. Eine gute Vorbereitung des Falls und eine Auseinandersetzung mit dem Diktiergerät waren für mich das A und O, die Zeugenvernehmung erfolgreich durchzuführen. Besonders gefreut hat mich, dass mir die Anwälte der Parteien im Nachgang zur mündlichen Verhandlung ein Lob ausgesprochen haben und mir zusicherten, dass ich die Situation sehr gut gemeistert habe. Dies bestätigte mir dann auch das Abschlussgespräch mit meiner Einzelausbilderin, die sehr zufrieden mit mir war. Aber auch ich selbst war mit meiner Leistung zufrieden, was positiv auf das eigene Selbstbewusstsein und die Motivation ausstrahlt. Die Aufregung war also unbegründet – im Hinblick darauf, dass dies für uns Referendare aber keine Alltagssituation darstellt, aber vermutlich völlig normal 😉

-Lara

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Beitragsautor:

Lara Siegmann

Lara Siegmann

Lara berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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