Die Hospitation im Rahmen der güterichterlichen Mediation
– Erfahrungsbericht und Tipps für die güterichterliche Mediation –
Im Rahmen der Zivilstation beim Landgericht Kiel wird eine Hospitation bei der güterichterlichen Mediation angeboten. Auf freiwilliger Basis können Mediatoren begleitet werden, um einen Einblick in diese andere Form der Konfliktlösung zu gewinnen. Wer drei Mediationen begleitet, kann sich die Leistung auch in Form eines Scheines anrechnen lassen.
Der folgende Erfahrungsbericht soll dir Infos und Tipps zur Hospitation im Rahmen der güterichterlichen Mediation liefern.
Allgemeines zur Mediation beim Güterichter
Die Mediation beim Güterichter ist eine Konfliktlösungsmöglichkeit, die erst nach Klageerhebung bzw. Einlegung eines Rechtsmittels durchgeführt wird. Sie ist ein freiwilliges und außerhalb des Rechtsstreits geführtes Verfahren, das im MediationsG geregelt ist. Ein im Rahmen einer Fortbildung speziell ausgebildeter Güterichter unterstützt die Konfliktparteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden. Der Güterichter ist neutral und wird den Rechtsstreit nicht entscheiden. Mit Hilfe einer besonderen Gesprächsführung werden die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien betrachtet und der Lösungsfindung zugrunde gelegt. Die Argumente der Parteien werden hierbei gemeinsam mit den Rechtsanwälten und allen Konfliktbeteiligten erörtert und für die Lösungsfindung nutzbar gemacht. Der Inhalt einer Mediation beim Güterichter bleibt vertraulich, wenn die Beteiligten dies möchten.
Vorteile der Mediation sind unter anderem, dass für beide Seiten tragbare Lösungen mit höherer Wahrscheinlichkeit geachtet und freiwillig umgesetzt werden. Auch kann der Konflikt so innerhalb weniger Stunden rechtswirksam gelöst werden, was zusätzlichen Stress verringert. Durch die gemeinsame Konfliktlösung bleibt eine weitere Zusammenarbeit der Parteien möglich. Zuletzt fallen keine zusätzlichen Mediationskosten an.
Der Ablauf der Mediation
Im Einvernehmen aller Konfliktbeteiligten wird der Rechtsstreit an einen Güterichter verwiesen. Für die Dauer der Mediation ruht das Streitverfahren. Sollte die Mediation erfolglos bleiben, kann das streitige Verfahren wieder aufgenommen werden. Eine anwaltliche Beratung und Begleitung ist empfehlenswert, aber nicht zwangsweise erforderliche. Das jeweilige Gespräch dauert in der Regel bis zu drei Stunden.
Der Ablauf der Mediation beim Güterichter kann frei gestaltet werden. Manche Mediatoren verhandeln mit allen Beteiligten an einem Tisch, andere bevorzugen das so genannte „Room-Hopping“ und führen Einzelgespräche mit den Parteien. Üblicherweise verläuft ein Mediationsgespräch in fünf Phasen. Zuerst werden die Verfahrensregeln ausgearbeitet, so z.B. Vertraulichkeit vereinbart. Dann werden die Streitpunkte herausgearbeitet. Anhand dieser Streitpunkte arbeiten die Parteien sich dann unter der Leitung des Mediators durch den Konflikt. Sie entwickeln hierbei Lösungsvorschläge und bewerten diese. Der erste Lösungsvorschlag kann eine so genannte Ankerwirkung auslösen. Er wird als Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung genommen und die Parteien grenzen ihn immer weiter ein. Üblicherweise ist die Lösung von beiderseitigem Nachgeben geprägt. Sobald die Parteien eine Lösung finden, wird diese durch den Güterichter als gerichtlicher Vergleich protokolliert. Der Vergleich wird entweder sofort als Vollstreckungstitel wirksam oder auf Widerruf geschlossen.
Meine persönliche Erfahrungen im Rahmen der güterichterlichen Mediation
Am Landgericht Kiel stehen für die Mediation gesonderte Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Koordination der einzelnen Mediationen übernimmt die Mediationsgeschäftsstelle. Bei dieser kann man sich als Referendar eine Liste der bevorstehenden Mediationen aushändigen lassen, aus der man sich die gewollten auswählt. Auch der Schein wird von der Mediationsgeschäftsstelle ausgefertigt, sobald man die Liste der besuchten Mediationen einreicht. Mit dem zuständigen Mediator bespricht man die Begleitung dann in Eigenregie. Je nach Möglichkeit und Spontanität der Entscheidung kann eine Akteneinsicht vor dem Termin erfolgen. Dies ist hilfreich, weil im Rahmen der Mediation keine Einführung in den Sach- und Streitstand erfolgt.
Gleich meine erste Mediation lief nach Lehrbuch ab. Die Parteien waren bereits zu Beginn an einer Lösung interessiert, benötigten aber trotzdem fast vier Stunden, um sich auf einen Vergleich zu einigen. Die Mediatorin schaffte er hierbei gekonnt, die Parteien immer wieder auf den schulmäßigen Ablauf zurückzuführen und von Nebenkriegsschauplätzen abzuhalten. Auch eine zu starke Emotionalität konnte sie vorsichtig unterbinden. Es handelte sich um ein Nacherfüllungsverlangen aufgrund mangelhafter Fliesen bzw. nicht fachmännischer Verlegung dieser. Obwohl nicht geladen konnte auch der Fliesenleger angehört werden, auf dessen terminliche Verfügbarkeit es im Rahmen des Ausbaus und der Neuverlegung entscheidend ankam. Die Parteien einigten sich auf einen vergleichsweise langen Vergleich, der auch Zusatzpunkte wie ein Datum zur Auswahl der neuen Fliesen, ein Preislimit wie auch die Einlagerung der im Arbeitsbereich befindlichen Möbel umfasste. Diese Absprachen waren der Vollstreckung natürlich nicht zugänglich, worauf die Mediatorin auch hinwies, dienten aber dem reibungslosen Ablauf der Nacherfüllung. Ich gebe ehrlich zu, dass ich vor der Hospitation bzgl. der Mediation noch sehr skeptisch eingestellt war. Umso überraschter war ich, dass die Parteien sich im Anschluss an den protokollierten Vergleich die Hand gaben und sich beim nachbarschaftlichen Grillfest auf eine Wurst einluden. In diesem Moment sah ich vor meinem inneren Auge sehr viele arbeitslose Juristen, sollte jede Mediation dermaßen reibungslos und friedlich ablaufen.
Im Rahmen der zweiten Hospitation konnte ich allerdings erleben, dass nicht alle Mediationen derart erfolgreich und harmonisch verlaufen. In der Sache ging es um eine Streitigkeit zwischen Mieter und Vermieter, die in der Berufung nun vor dem Landgericht gelandet war. Beide Parteien begaben sich mit derart festgefahrenen Zielen in die Mediation, dass eine Lösung sich schon zu Beginn als schwer bis unmöglich zu finden abzeichnete: Der Vermieter verlangte Auszug des Mieters, der Mieter wollte die Räumlichkeiten weiter bewohnen. Obwohl die Mediatorin sich ca. drei Stunden lang heroisch bemühte, die Parteien aufeinander zuzubewegen, scheiterte die Mediation an der fehlenden Kompromissbereitschaft.
Während der dritten Hospitation konnte ich erleben, dass auch Rechtsanwälte im Rahmen der güterichterlichen Mediation für deren Scheitern ursächlich sein können. Es ging um Gewerbemieträume, die renoviert worden waren. Während der Renovierung war der Mieter ausgezogen. Nun konnten sich die Parteien nicht auf einen Wiedereinzug einigen, wollten den Vertrag aber auch nicht kündigen. Objektiv betrachtet schädigten beide Parteien einander mit jedem Tag, den die Streitigkeiten andauerten, immer mehr: Der Mieter musste teure Ersatzräumlichkeiten bezahlen, den Vermietern fehlten die Mieteinnahmen. Die Parteien selbst waren grundsätzlich kompromissbereit. Leider war der Anwalt des Mieters aus ungeklärten Gründen für den Vermieter ein rotes Tuch. Die hierdurch entstandene Emotionalität behinderte die Mediation zunächst stark, bis die Mediatorin den Anwalt gekonnt ausbremste. So beruhigte sich auch der Vermieter und es konnte nach ca. fünf Stunden ein Vergleich gefunden werden.
Fazit:
Ich kann euch die Hospitation im Rahmen der güterichterlichen Mediation nur empfehlen. Diese alternative Art der Konfliktlösung im Rahmen des Referendariats kennenzulernen, habe ich trotz des zu investierenden Zeitaufwandes nicht bereut. Das Ende einer erfolgreichen Mediation mitzuerleben, bei der sich die Parteien am Ende freundschaftlich begegnen, ist eine angenehme Abwechslung zum Ausgang des Streitverfahrens, bei dem eine Partei – zumindest teilweise – unterliegt.
Allerdings sollte diese Konfliktlösung sich natürlich nicht übermäßig ausbreiten, damit unsere Arbeitsplätze auch künftig gesichert sind.
-Regina
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