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Kanzleigründung

Der Fachanwalt für Rechtsanwälte

By 6. August 2019Oktober 12th, 2023No Comments
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Der Fachanwalt für Rechtsanwälte

Wann macht der Fachanwaltslehrgang Sinn? Eine strategische Abwägung

Eigentlich erübrigt sich die grundsätzliche Frage danach, ob ein Fachanwaltstitel für Rechtsanwälte überhaupt Sinn macht. Aktuelle Studien bezüglich der Umsatzzahlen in Rechtsanwaltskanzleien belegen eindeutig, dass spezialisierte Rechtsanwälte immer noch die größten Umsätze generieren – natürlich auch abhängig vom Rechtsgebiet. Der gerne so betitelte „Wald- und Wiesenanwalt“ (der kein schlechterer Anwalt sein muss!) verliert mehr und mehr seine Bedeutung. Aus Sicht der zukünftigen Mandanten ist daher natürlich ein Spezialist immer attraktiver als ein Generalist.

Aber auch umgekehrt kann ein Fachanwalt mehr als nur finanzielle Vorteile bringen. Denn über je mehr Wissen man in seinem Fach verfügt, desto mehr Spaß macht auch die Arbeit. Das Argument mancher, ein Fachanwaltstitel führe bei einigen Mandanten zur irrigen Annahme, man arbeite ausschließlich nur in diesem Rechtsgebiet, kann ich so eher nicht teilen. Die Liste der Fachanwaltstitel wird immer länger. Neuerdings kam etwa der Fachanwalt für Sportrecht oder für Migrationsrecht (seit 2016) dazu. In Deutschland gibt es derzeit etwa 165.000 Fachanwälte (Stand 01.01.2019 laut der Bundesrechtsanwaltskammer). Das ist schon eine beachtliche Zahl. Trotzdem erübrigt sich damit aber noch nicht die Frage, wann der günstigste Zeitpunkt für den Erwerb eines Fachanwaltstitels ist. In diesem Beitrag möchte ich näher darauf eingehen.

Grundsätzliche Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel

Dafür sollte man sich zunächst mit den groben Voraussetzungen für einen Fachanwaltstitel auseinandersetzen. Geregelt ist er in der Fachanwaltsordnung (FAO). Dieser besteht im Grundsatz aus zwei Bausteinen: Dem theoretischen und dem praktischen Teil.

Für den theoretischen Teil muss je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl von Seminaren besucht und Klausuren geschrieben werden (§§ 4, 4a und 6 FAO). Aber auch nach Bestehen dieses theoretischen Teils ist man nicht davon befreit, sich weiterzubilden. „Lernen hat kein Alter“- das trifft naturgemäß auch auf den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin zu. Gerade wenn man einen Fachanwaltstitel führen will. Denn hierfür muss man ständige Fortbildungsveranstaltungen besuchen (sogenannte Fortbildungspflicht nach § 4 Abs. 2 FAO). Dies sollte man aber weniger als Last empfinden, dienen sie doch der eigenen Expertise und kommen dem Mandanten genauso zugute wie dem eigenen Umsatz des Rechtsanwalts. Daneben muss man eine bestimmte Anzahl an praktischen Fällen in dem Rechtsgebiet nachweisen, für den man den Fachanwalt erlangen will (§§ 5 und 6 Abs. 3 FAO).

Zusätzlich muss man mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein (§ 3 FAO).

Der richtige Zeitpunkt für den Fachanwalt

Bei der Frage nach dem „richtigen“ Zeitpunkt für die Erlangung des Fachanwalts scheiden sich die Geister. Ich möchte daher hier die Vor- und Nachteile gegenüberstellen, die meiner Ansicht nach eine Rolle spielen. Hier konnte ich auch zahlreiche Erfahrungsberichte von Kollegen und Kolleginnen einfließen lassen, die auch allesamt einen oder mehrere Fachanwaltstitel erlangt haben.

Unumstritten heißt das jedoch nicht, dass es beim Zeitpunkt zum Erwerb ein richtig und falsch geben muss. So gibt es auch viele Spezialisten, die sich als solche bezeichnen dürfen, auch wenn sie offiziell keinen Fachanwaltstitel haben. Dies hat der BGH in einem Fall bereits entschieden (Urteil vom 24. Juli 2014 (Az. I ZR 53/13)

Vorab ist zu sagen, dass man bereits als Referendar den theoretischen Teil für einen Fachanwalt ablegen kann. Praktisch dürfte es jedoch nur sehr wenig Referendare geben, die sich neben dem zeitaufwendigen Vorbereitungsdienst und dem Lernstress für das 2. Staatsexamen, noch zusätzlich einen Fachanwaltslehrgang aufbürden. Aber auch von dieser Möglichkeit wird vereinzelt Gebrauch gemacht. Hauptgrund dafür können auch die Kosten sein. Denn für Referendare und Berufseinsteiger gibt es weitreichende Vergünstigungen. Hier kann man schon mal zwischen 500 und 1000 Euro sparen. Daneben könnte natürlich ein Vorteil darin bestehen, dass man auch für examensrelevante Gebiete vertiefte Kenntnisse in dem jeweiligen Rechtsgebiet erlangt. Überdies ist natürlich bereits die Erlangung des theoretischen Teils immer eine schöne Hervorhebung im Lebenslauf und macht einen für Arbeitgeber attraktiver. Er zeigt nämlich, dass der Bewerber besonders fleißig war und sich frühzeitig für „sein Fach“ spezialisiert hat. Ob man aber nicht doch lieber das Augenmerk auf die Note im 2. Staatsexamen legen sollte, muss dann jeder für sich selbst entscheiden.

Gegen solch einen frühen Zeitpunkt sprechen meines Erachtens jedoch – neben dem zeitlichen Aspekt – auch andere Gründe. Man sollte sich nämlich bewusst sein, dass die theoretischen Anforderungen teils sehr hoch sind. Beispielhaft sei hier etwa das Verkehrsrecht zu nennen. Beschränkt sich dieser Teil im Referendarexamen noch auf die Haftungstatbestände des § 7 und des § 18 StVG, so werden in den Fachanwaltslehrgängen etwa komplexe Berechnungsquoten nach aktueller Rechtsprechung gepaukt.

Gerade Juristen, die noch keinerlei praktische Erfahrungen in dem Rechtsgebiet haben, könnten es daher als ziemlich zäh empfinden, sich mit solchen hoch abstrakten Fragestellungen auseinander zu setzen. Jetzt wird der ein oder andere denken: “Na und? Das ist doch im Examen nicht anders?“. Teils mag das so sein. Es scheint aber eine andere Aufnahmefähigkeit für tiefergehende Kenntnisse zu geben, wenn man bereits Fälle in der Praxis bearbeitet hat. Dies bestätigte mir etwa ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, der jedes Jahr zu den Top-Anwälten in seinem Gebiet bundesweit gekürt wird. Demnach mache so ein Fachanwaltslehrgang erst nach etwa 2 Jahren Sinn, wenn man bereits einige Fälle bearbeitet hat und mit praktischen Fragestellungen konfrontiert wurde.

Daneben spielt auch der Zeitaspekt für Junganwälte eine Rolle. Auch wenn man den mehr oder weniger lästigen Teil des 2. Staatsexamens hinter sich gebracht hat, haben Junganwälte meist auch erstmal mehr zeitlichen Bedarf, sich in der Praxis einzuarbeiten. Die weitreichenden Seminarverpflichtungen können einem da auch oft im Weg stehen.

Fazit

Es gibt sowohl Argumente für als auch gegen eine frühestmögliche Spezialisierung. Zum einen kann es ein Kostenanreiz sein, den Fachanwaltslehrgang sehr früh zu beginnen. Daneben gibt es jedoch auch Rabatte für Berufseinsteiger (etwa innerhalb der ersten 3 Jahre). Hier lohnt es sich, verschiedenste Anbieter zu durchforsten. Erfahrungsberichten nach lohnt es sich praktisch jedoch wohl erst, nachdem man bereits Einblick in ein paar praktische Fälle genommen hat. Zusammenfassend lässt sich aber festhalten, dass der Fachanwaltstitel immer mehr an Bedeutung gewinnt und in Zukunft wohl das Angebot noch erweitert wird.

-Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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