Ein Fachanwalt ist ein für ein bestimmtes Rechtsgebiet besonders spezialisierter Rechtsanwalt. Die Fachanwaltsbezeichnung wird gemäß der Fachanwaltsordnung [FAO] verliehen, wenn der Rechtsanwalt bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat.
Die Voraussetzungen zum Fachanwalt in einer kurzen Checkliste:
Nach der aktuellen Regelung des § 43c Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt drei Fachanwaltstitel tragen.
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