Die Assessorklausuren im Zweiten Staatsexamen
In der gesamten juristischen Ausbildung nehmen Klausuren und das Klausuren schreiben einen sehr hohen Stellenwert ein, so auch die Assessorklausuren im Zweiten Staatsexamen. Sowohl im Ersten als auch im Zweiten Staatsexamen sind die Klausuren das Zentrum der Prüfung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen dem Ersten und Zweiten Examen, skizziert unterschiedliche Klausurarten und geht auf die Hilfsmittel im Zweiten Staatsexamen ein.
Die großen Unterschiede bei Klausuren des Ersten und des Zweiten Staatsexamens
Im Zweiten Staatsexamen kommt, im Gegensatz zum Ersten Staatsexamen das Prozessrecht zum Tragen. Es spielt hierbei eine gewichtige Rolle. Gerade im Assessorexamen ist es ein Hauptelement. Im Vergleich dazu ist das Erste Staatsexamen überwiegend mit den Themen Streitstände und Entscheidungen behaftet. Diese spielen aber bei der Assessorklausur nur noch eine unter geordnete Rolle bei den Prüfungen. Neben dem klassischen Gutachten existieren noch weitere Typen an diversen Klausuren. Hierzu zählen die Urteilsklausur, die Staatsanwaltsklausur und die Anwaltsklausur. Zudem gibt es hier auch die Zulassung von Bearbeitungshilfen und Kommentaren in den Gesetzestexten. Damit ist klar, dass die Assessorklausur einen komplett anderen charakteristischen Zug aufweist, als die Prüfungen des Ersten Staatsexamens.
Kommentare als Hilfsmittel in der Assessorklausur
Ein weiterer großer Unterschied zwischen dem Ersten und dem Zweiten Staatsexamen ist, dass in den Assessorklausuren als Hilfsmittel Kommentare erlaubt sind. Dies stellt viele angehende Juristen bereits während der Vorbereitung auf das Examen vor eine Herausforderung. Auch bei der Prüfung selber kann es passieren, dass die hohe Menge an Kommentaren ein logistisches Problem sein können. Beim Zweiten Staatsexamen werden alle Klausuren an einem zentralen Ort geschrieben. In der Regel befindet sich der Prüfungsraum in einem Gericht, was ein Vorteil für alle Prüflinge darstellt. Häufig ist es möglich, die Kommentare am Prüfungsort, beziehungsweise am Ort, wo die Klausur geschrieben wird, zu verwahren. So muss nicht jeden Tag erneut, alles mitgetragen werden. Sollte eine Verwahrung nicht möglich sein, so sollte für jeden Tag nur das an Kommentaren und Gesetzen mitgenommen werden, was für die Arbeit benötigt wird. Wer seine Assessorklausur in einem Gericht verfasst, muss rechtzeitig anwesend sein. Gerade morgens kommen viele Kandidaten in das Gerichtsgebäude, welche alle durch die Eingangskontrolle müssen. Hier ist mit Zeitverlust und Zeitverzögerung zu rechnen, welche eingeplant werden sollte.
Meist ist der Platz auf den Tischen beschränkt. Daher sollte wirklich nur das auf den Tisch geholt werden, was wirklich benötigt wird und erlaubt ist. Dies fördert außerdem einen reibungslosen Ablauf, da die Übersicht so besser gewahrt werden kann. Die Kommentare nehmen einen hohen Stellenwert als Hilfsmittel beim Zweiten Staatsexamen ein. Aufgrund dessen sollten möglichst aktuelle Kommentare genutzt werden. Das Problem hierbei ist, dass diesem viel Geld kosten können. Dies kann sich kaum ein Referendar leisten, denn alle aktuellen Kommentare zu kaufen, kann schnell mehrere Hundert Euro kosten. Aus diesem Grund verleiht JurCase alle zugelassenen Kommentare in der aktuellsten Auflage auf Basis der jeweiligen Prüfungsordnung der Bundesländer. Zu Beginn freuen sich viele Referendare darüber, die Kommentare als Bearbeitungshilfe nutzen zu können. Dabei ist es hier jedoch eher eine Fachbibliothek im Kleinformat, welche unfassbar viele Informationen enthält. Es sollte möglichst frühzeitig damit begonnen werden, sich ein eigenes System anzueignen, mit dem man die Informationen filtern kann. So wird die Klausurbearbeitung um einiges erleichtert.
Kommentare effektiv filtern und Informationen finden
Das Lesen von Kommentaren sollte vor der Assessorklausur geübt werden. Denn gerade unter Zeitdruck müssen die Informationen zügig gefunden und verarbeitet werden. Für die Zeiteinteilung und Effizienz ist dies von tragender Wichtigkeit. Wer lange suchen muss, verbraucht viel wichtige Zeit, die dann an anderer Stelle fehlt. Eine gute Zeiteinteilung ist ebenfalls wichtig. Die Kommentare erschweren diese Aufgabe bei der Assessorklausur jedoch. Daher ist eine vorherige Übung durchaus anzuraten. Denn je einfacher sich der Referendar in den Kommentaren zurechtfindet, desto weniger Zeit wird er später bei der Bearbeitung seiner Prüfungen benötigen. Bewährt haben sich hier vor allem Übungsklausuren. Denn diese bieten im Vorfeld einen guten Einblick in das, was bei der tatsächlichen Klausur auf den angehenden Juristen zukommen wird.
Unterschiedliche Arten von Klausuren
Jedes Rechtsgebiet hat eigene Klausurtypen. Dabei werden unterschiedliche Anforderungen an den Referendar gestellt. Auch die Bearbeitung kann hier variieren. Sehr wichtig ist, dass von Anfang an der Sachverhalt sorgfältig durchgelesen wird. Dieser muss zwingend korrekt erfasst werden. Dadurch kann der jeweilige Typ der vorliegenden Klausur bestimmt werden. Danach richtet sich auch die Bearbeitung der gestellten Aufgabe. Die Typen unterschieden sich in den einzelnen Bundesländern. Folgende Typen werden in den Rechtsgebieten verlangt:
Klausurtypen im Assessorexamen
Zivilrecht | Strafrecht | Öffentliches Recht |
---|---|---|
Anwaltsklausur | Anwaltsklausur | Anwaltsklausur |
Urteilsklausur | Staatsanwaltsklausur | Verwaltungsgerichtliches Verfahren |
Kautelarklausur | Urteilsklausur | Verwaltungsbehördliches Verfahren |
Revisionsklausur | Beschluss | |
Urteil | ||
Kautelarklausur |
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