Neue Änderung im Schuldrecht AT – Widerruf
Der Allgemeine Teil des Schuldrechts erschließt sich Anfängern scheinbar schnell, wird aber von Fortgeschrittenen wegen seiner Vielschichtigkeit zu Recht gefürchtet. Dieses Skript vermittelt den Stoff systematisch und anschaulich in kleinen, aufeinander aufbauenden Schritten.
Abschließender Katalog der Widerrufsrechte
Recht zum Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (AGV) |
§§ 312, 312b, 312g I BGB |
Recht zum Widerruf von Fernabsatzverträgen |
§§ 312, 312c, 312g I BGB |
Recht zum Widerruf des Teilzeit-Wohnrechtevertrages |
§ 485 BGB |
Recht zum Widerruf des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages |
§§ 491, 495 BGB |
Recht zum Widerruf des Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrages |
§§ 491, 495 BGB |
Recht zum Widerruf einer entgeltlichen Finanzierungshilfe (Teilzahlungsgeschäftes und des Verbraucherfinanzierungsleasingvertrages) und eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs |
§§ 491 I, 495, 506 BGB |
Recht zum Widerruf des Ratenlieferungsvertrages |
§ 510 BGB |
Recht zum Widerruf unentgeltlicher Darlehensverträge |
§ 514 BGB |
Recht zum Widerruf unentgeltlicher Finanzierungshilfen (Teilzahlungsgeschäfte), oder eines unentgeltlichen Zahlungsaufschubs |
§§ 514, 515 BGB |
KLAUSURHINWEIS
Im Prüfungsaufbau sollte man sich an den Dreiklang aus persönlicher Anwendbarkeit der Norm, dem sachlichen Tatbestand und den normierten Ausnahmegründen halten. Zu beachten sind stets je nach Widerrufsrecht die §§ 312k, 487, 512 BGB, die jeweils das Benachteiligungsverbot und das Umgehungsverbot enthalten. Aus diesen lassen sich Argumente zum Verbraucherschutz gewinnen. Für die in den §§ 355 ff. BGB geregelten Rechtsfolgen des Widerrufs enthält § 361 II BGB ein weiteres Benachteiligungs- und Umgehungsverbot.
Hier gehts zu den Skripten von Jura-Intensiv!
Schaue dir auch die anderen Beiträge zu verschiedenen Inhalt von Jura-Intensiv an z.B. Das Prüfungswissen in Karteikartenform.
Übersicht zum Download
Die Karteikarten zu der verwaltungsbehördliche Entscheidung & Anwaltsklausur bzw. die KK zu der verwaltungsgerichtliche Entscheidung beinhalten die verschiedenen Aufgabenstellungen im gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren sowie in der Anwaltsklausur. Anhand von Mustern und einer Vielzahl von Formulierungshilfen werden verschiedene Klausurkonstellationen behandelt.