Eine Person mit Befähigung zum Richteramt wird umgangssprachlich auch als Volljurist:in bezeichnet. Diese Person hat also zunächst das Jurastudium erfolgreich absolviert und sodann den juristischen Vorbereitungsdienst. Ein:e Volljurist:in ist deshalb aber nicht gleich eine Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin. Vielmehr bedarf es für diese juristischen Karrieren noch einen weiteren Schritt. Ein:e Volljurist:in, die/der gerne Richter:in oder Staatsanwält:in werden möchte, muss sich zunächst bei dem jeweiligen Landesministerium der Justiz bewerben. Derjenige, der demgegenüber bevorzugt Rechtsanwält:in werden möchte, muss seine Zulassung zur Anwaltschaft bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen. Volljurist:innen können aber auch andere juristische Karrieren einschlagen. Sie können etwa als Referent:in in einem öffentlichen Amt tätig werden, als Syndikusanwält:in in die Rechtsabteilung eines Unternehmens gehen oder eine Karriere als Unternehmensberater:in verfolgen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten.
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