Das Erste und Zweite Staatsexamen sind die großen Meilensteine auf dem Weg der juristischen Ausbildung. Meilensteine, die den jeweiligen Abschluss einer meist herausfordernden und lernintensiven Phase bilden. Sind diese aber erst einmal geschafft, beginnt auch sogleich ein neuer Abschnitt:
Das bestandene Erste Staatsexamen ebnet den Weg in den juristischen Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat, welches angehende Juristen nach dem theoretischen Jurastudium an praktische juristische Tätigkeit heranführen soll.